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| Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis,
im Mietverhältnis und überall dort, wo Waren
oder Dienstleistungen an einen größeren
Kreis von Menschen angeboten werden, können seit
der Einführung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Ende August 2006
teuer werden. Es droht ein empfindlicher Schadensersatz
für denjenigen, der seinen (künftigen) Vertragspartner
wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts,
der Religion oder Weltanschauuung, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Identität ungleich
behandelt. Informieren Sie sich in unserer neuen Broschüre
umfassend. |
| Preis: 5,90 EUR |
Start
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| Zahlungsmöglichkeiten: |
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| Bankeinzug, Überweisung |
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I. Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz – Vorgeschichte und Allgemeines
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1.
2.
3. |
Wie kam es zu dem Gesetz?
Welche Lebensbereiche regeln die Richtlinien?
Was ist neu an dem Gesetz? |
II.
Diskriminierungsschutz in Beschäftigung und Beruf
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4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
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Für wen gilt der Schutz im Arbeitsrecht?
Gab es nicht schon bisher Schutz gegen Diskriminierungen?
Darf ein Arbeitgeber Höchstaltersgrenzen in der Stellenanzeige
nennen?
Darf ein Arbeitgeber, der einen Lagerhelfer sucht, perfekte
Deutschkenntnisse in der Stellenanzeige fordern?
Sind Fördermaßnahmen z.B. für Frauen oder
Behinderte weiterhin zulässig?
Die Caritas annonciert: "Hausmeister (katholisch) gesucht".
Diskriminierung?
Darf ein Arbeitgeber Scientologen ausschließen?
Ein Arbeitnehmer wird wegen seiner Hautfarbe durch einen Kollegen
beleidigt. Muss der Arbeitgeber etwas unternehmen?
Ein Kunde schikaniert einen Auslieferungsfahrer wegen seiner
ethnischen
Herkunft. Muss der Arbeitgeber des Fahrers handeln?
Welche Rechte haben Arbeitnehmer, die diskriminiert wurden?
Welche Regeln sollte ein Arbeitgeber zukünftig beachten?
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III.
Diskriminierungsschutz im allgemeinen Zivilrecht
(Mietrecht, Kaufrecht, Versicherungsrecht)
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15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24. |
Für wen gilt der Schutz im Zivilrecht?
Darf ein Vermieter einen Mieter wegen seiner Behinderung ablehnen?
Darf ein Supermarkt Ausländer vom Verkauf seiner Waren
ausschließen?
Dürfen Schüler Studenten und Senioren weiterhin
Rabatte erhalten?
Dürfen Schwimmbäder oder Saunen gesonderte Öffnungszeiten
für Frauen
anbieten? Wie steht es mit Frauenparkplätzen, der ladies
night in der
Diskothek und sonstigen frauenspezifischen Angeboten?
Darf ein Verkäufer beim privaten Verkauf seines gebrauchten
PKW
Homosexuelle vom Kauf ausschließen?
Darf eine Lebensversicherung von Männern grundsätzlich
höhere Prämien
fordern oder muss sie „Unisex-Tarife“ anbieten?
Darf ein muslimischer Metzger sich weigern, Kundinnen ohne
Kopftuch zu
bedienen?
Darf ein Jugendlicher auf der Kartbahn wegen seines Alters
abgewiesen
werden, selbst wenn er im konkreten Fall mindestens ebenso
fit ist, wie sein
volljähriger Bekannter?
Welche Rechte haben Betroffene, die diskriminiert wurden?
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IV.
Rechtsschutz
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25.
26.
27.
28. |
Was kann die Antidiskriminierungsstelle tun?
Wie prüft der Anwalt, ob ein Anspruch besteht?
Wie ist die Beweis- und Darlegungslast verteilt?
Welche formellen Anforderungen gilt es zu beachten?
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