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Info-Broschüre Gleichbehandlung
28 Fragen und Antworten zu Antidiskriminerung und
Gleichbehandlung nach AGG
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 BESCHREIBUNG

Gebrauchtwagen  Kaufvertrag, auch gennant: Kfz Kaufvertrag, Auto Kaufvertrag
Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, im Mietverhältnis und überall dort, wo Waren oder Dienstleistungen an einen größeren Kreis von Menschen angeboten werden, können seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Ende August 2006 teuer werden. Es droht ein empfindlicher Schadensersatz für denjenigen, der seinen (künftigen) Vertragspartner wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauuung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ungleich behandelt. Informieren Sie sich in unserer neuen Broschüre umfassend.
Preis: 5,90 EUR

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Bankeinzug, Überweisung

I. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Vorgeschichte und Allgemeines

1.
2.
3.
Wie kam es zu dem Gesetz?
Welche Lebensbereiche regeln die Richtlinien?
Was ist neu an dem Gesetz?

II. Diskriminierungsschutz in Beschäftigung und Beruf

4.
5.
6.
7.

8.
9.
10.
11.

12.

13.
14.

Für wen gilt der Schutz im Arbeitsrecht?
Gab es nicht schon bisher Schutz gegen Diskriminierungen?
Darf ein Arbeitgeber Höchstaltersgrenzen in der Stellenanzeige nennen?
Darf ein Arbeitgeber, der einen Lagerhelfer sucht, perfekte
Deutschkenntnisse in der Stellenanzeige fordern?
Sind Fördermaßnahmen z.B. für Frauen oder Behinderte weiterhin zulässig?
Die Caritas annonciert: "Hausmeister (katholisch) gesucht". Diskriminierung?
Darf ein Arbeitgeber Scientologen ausschließen?
Ein Arbeitnehmer wird wegen seiner Hautfarbe durch einen Kollegen
beleidigt. Muss der Arbeitgeber etwas unternehmen?
Ein Kunde schikaniert einen Auslieferungsfahrer wegen seiner ethnischen
Herkunft. Muss der Arbeitgeber des Fahrers handeln?
Welche Rechte haben Arbeitnehmer, die diskriminiert wurden?
Welche Regeln sollte ein Arbeitgeber zukünftig beachten?

III. Diskriminierungsschutz im allgemeinen Zivilrecht
(Mietrecht, Kaufrecht, Versicherungsrecht)


15.
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18.
19.


20.

21.

22.

23.


24.
Für wen gilt der Schutz im Zivilrecht?
Darf ein Vermieter einen Mieter wegen seiner Behinderung ablehnen?
Darf ein Supermarkt Ausländer vom Verkauf seiner Waren ausschließen?
Dürfen Schüler Studenten und Senioren weiterhin Rabatte erhalten?
Dürfen Schwimmbäder oder Saunen gesonderte Öffnungszeiten für Frauen
anbieten? Wie steht es mit Frauenparkplätzen, der ladies night in der
Diskothek und sonstigen frauenspezifischen Angeboten?
Darf ein Verkäufer beim privaten Verkauf seines gebrauchten PKW
Homosexuelle vom Kauf ausschließen?
Darf eine Lebensversicherung von Männern grundsätzlich höhere Prämien
fordern oder muss sie „Unisex-Tarife“ anbieten?
Darf ein muslimischer Metzger sich weigern, Kundinnen ohne Kopftuch zu
bedienen?
Darf ein Jugendlicher auf der Kartbahn wegen seines Alters abgewiesen
werden, selbst wenn er im konkreten Fall mindestens ebenso fit ist, wie sein
volljähriger Bekannter?
Welche Rechte haben Betroffene, die diskriminiert wurden?

IV. Rechtsschutz

25.
26.
27.
28.
Was kann die Antidiskriminierungsstelle tun?
Wie prüft der Anwalt, ob ein Anspruch besteht?
Wie ist die Beweis- und Darlegungslast verteilt?
Welche formellen Anforderungen gilt es zu beachten?

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