Kaufvertrag

Der Ausbildungsvertrag

AusbildungsvertragIn der Bundesrepublik Deutschland konnten im letzten Jahr 31 Prozent und in Ostteutschland 45 Prozent aller Ausbildungsplätze nicht besetzt werden. Als Hauptgrund wird der Mangel an geeigneten Bewerbern gesehen. Dabei kann an dieser Stelle schon festgehalten werden, dass sich die Wirtschaft um die Fachkräfte der Zukunft durchaus Sorgen macht. Trotz Zugeständnissen bei der Einstellung kann jedoch fast jeder dritte Betrieb in Deutschland nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzen. Es kann festgehalten werden, dass jeder dritte Ausbildungsplatz unbesetzt bleibt.

Die Lage war für die Unternehmen noch nie so dramatisch und es wird um die Wettbewerbsfähigkeit gefürchtet. In den meisten Fällen sind die Bewerber wegen mangelhafter Deutsch- und Mathekenntnisse nicht geeignet. Disziplin, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft sind wachsende Problemfelder, welche die Schulen zu verantworten haben. Weiterhin kann festgehalten werden, dass aufgrund der Jobangst viele Absolventen von Gymnasien gleich an die Uni gehen und sich eine bessere Ausbildung gönnen, um einen perfekten Start ins Berufsleben zu haben. Für diejenigen, welche sich doch für eine betriebliche Ausbildung oder eine duale Ausbildung entscheiden, steht die Phase der Bewerbung bei den Ausbildungsbetrieben an, gefolgt von Vorstellungsgesprächen und der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages. Die Inhalte des Ausbildungsvertrages werden im Folgenden dargelegt.

 

Grundlagen des Ausbildungsvertrages

Der Ausbildungsvertrag kann auch als Berufsausbildungsvertrag bezeichnet werden. Es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen einem Auszubildenden und einem ausbildenden Ausbildungsbetrieb in einem anerkannten Ausbildungsberuf. In Österreich und in der Schweiz wird der Berufsausbildungsvertrag Lehrvertrag genannt. Geregelt ist der Ausbildungsvertrag in § 10 Berufsbildungsgesetzt (BBiG). Hier sind die gesetzlichen Mindestangaben enthalten.

Das BBiG gilt nicht für die Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer und zum Altenpfleger. Hierfür sind die eigenen Bundesgesetzte Krankenpflegegesetz (KrPflG) oder das Altenpflegegesetz (AltPflG) zuständig. Bei allen Ausbildungsverträgen ist zu beachten, dass bei minderjährigen Auszubildenden die Erziehungsberechtigten zustimmen müssen. Der Ausbildungsvertrag wird als Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung angesehen und kann zwar zunächst mündlich abgeschlossen werden, muss aber spätestens bei Ausbildungsbeginn schriftlich abgeschlossen werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Recht und Pflichten der Beteiligten

Bei einem Ausbildungsverhältnis hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, welche zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Arbeitsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe sind kostenlos als Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Auszubildende muss zum Führen von Berichtsheften angehalten werden, welche vom Ausbildungsbetrieb gegenzuzeichnen sind.

Die IHK wird diese bei der Abschlussprüfung prüfen. Weiterhin soll der Auszubildende charakterlich gefördert werden und darf körperlich nicht gefährdet werden. Der Berufsschulunterricht ist zu ermöglichen und darf nicht versagt werden. Weiterhin ist der Auszubildende zu den Prüfungen freizustellen. Rechtliche Pausen und Arbeitszeiten müssen eingehalten werden. Der Auszubildende hat eine Lernpflicht und muss die Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, welche erforderlich sind. Mit den ihm überlassenen Arbeitsmitteln hat der Auszubildende pfleglich umzugehen. Dieser hat die Berufsschule zu besuchen und darf dieser nicht fernbleiben.

Die Berufsschule wird den Ausbildungsbetrieb bei Fernbleiben unterrichten. Die betrieblichen Ordnungen und Anweisungen müssen durch den Auszubildenden eingehalten werden. Den Weisungen des Ausbilders und anderer weisungsbefugter Personen ist Folge zu leisten. Der Auszubildende hat ferner Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse zu bewahren. Dies gilt insbesondere bei Banken, wo Auszubildende nicht nur dem Datenschutz, sondern auch dem Bankgeheimnis unterliegen. Weiterhin gilt ein Wettbewerbsverbot und eine Erholungspflicht.

Die Mindestanforderungen an einen Ausbildungsvertrag

Gem. § 10 BBiG sind diverse Mindestanforderungen in einem Ausbildungsvertrag zu nennen, ohne diese der Vertrag nichtig ist. Dazu gehören der Name und die vollständige Anschrift beider Vertragspartner. Ferner ist das Ziel der Ausbildung, sowie eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung zu nennen. Der Beginn, die Dauer und das voraussichtliche Ende der Ausbildung müssen ebenfalls im Vertrag festgehalten werden. Die Probezeit, welche mindestens einen Monat und maximal vier Monate gem. § 20 BBiG betragen darf, ist ebenfalls wichtiger Bestandteil des Ausbildungsvertrages.

Der Ort der Ausbildung und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes müssen erwähnt werden. Zu den Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes zählt zum Beispiel der Besuch der Berufsschule, welche im Blockunterricht oder regelmäßig in der Woche stattfinden kann. Ein sehr wichtiger Punkt ist die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung. Diese erfolgt meistens gestaffelt nach den Ausbildungsjahren. Weiterhin ist die Höhe der regelmäßigen Arbeitszeit festzuhalten. Die Dauer des Urlaubs gehört ebenso zu den Pflichtangaben. Weiterhin ist hierbei zu berücksichtigen, dass der Ausbildungsbetrieb zwei Wochen Erholungsurlaub am Stück pro Jahr zu gewähren hat. Jedoch darf der Urlaub nicht in die Berufsschulzeit fallen, damit der Unterrichtsstoff nicht versäumt wird.

Es werden ferner Voraussetzungen aufgeführt, unter welchen der Vertrag gekündigt werden darf. Sonstige Vereinbarungen wie Verweise auf Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Sonderregelungen schließen den Vertrag ab. Zu unterschrieben hat ein gesetzlicher Vertreter des Ausbildungsbetriebes und der Auszubildende. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die gesetzlichen Erziehungsberechtigten des Auszubildenden den Vertrag mit unterschreiben, damit dieser rechtsgültig ist.