Kaufvertrag

Der Kontovertrag

Wichtige Informationen zum Kontovertrag

KontovertragKonten können in der Bundesrepublik Deutschland bald teurer werden. Die Geldinstitute suchen nach neuen Einnahmequellen. Dabei werden die deutschen Banken immer erfinderischer. Eine genossenschaftliche Bank ist auf die Idee gekommen, ihren Kunden künftig einen Solidaritätsbeitrag zu berechnen. Das bedeutet, dass jeder Kunde im Jahr 60 Euro bezahlen soll. Weiterhin wird der Preis für das Girokonto drastisch angehoben. Statt bisher 24 Euro soll das Girokonto 45 Euro kosten, was eine Preiserhöhung von 88 Prozent darstellt. Grund hierfür sind die geringen Zinsen an den Kapitalmärkten und damit verbunden die geringeren Verdienste bei Kreditverträgen.

Die Leistungen der Bank, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, sind nicht mehr länger aus den Zinserträgen finanzierbar. Das führt nicht nur bei der genossenschaftlichen Bank zur Preiserhöhung, sondern bei allen Banken auf breiter Front. Die deutschen Banken sind dabei noch ziemlich günstig, da sie scharfem Wettbewerb durch die Direktbanken ausgesetzt sind. Die französischen Banken verlangen im Durchschnitt für das Bankkonto und eine Kreditkarte 72 Euro pro Jahr.

In Deutschland liegen derzeit die durchschnittlichen Kosten bei 24 Euro pro Jahr. Schon in den vergangenen zwei Jahren haben diverse Banken in Deutschland ihre Kontomodelle geändert und dabei die Preise erhöht. Es wird stärker zwischen den einzelnen Kunden unterschieden. Wer zum Beispiel weder das Online-Banking noch die aufgestellten Selbstbedienungsautomaten für Überweisungen nutzen will, muss extra zahlen. Eine Kreditkarte ist bei vielen Instituten nur noch dann kostenlos, wenn der Kunde sie für Einkäufe im Wert von mehreren Tausend Euro im Jahr einsetzt. Wie wird jedoch ein Kontovertrag und damit eine Geschäftsbeziehung zur Bank begründet? Dieser Frage wird im Folgenden nachgegangen.

 

Die Vertragsbestandteile

Der Kontovertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB. Dieser Geschäftsbesorgungsvertrag beinhaltet die Anerkennung der AGB und weiterer Sonderbedingungen des jeweiligen Kreditinstitutes. Wichtigstes Dokument ist der Kontoeröffnungsantrag. Dieser enthält die Bezeichnung des Kontos. Dabei wird bei natürlichen Personen der Name des Kontoinhabers verwendet. Bei Unternehmen wird die Bezeichnung gemäß dem Handelsregisterauszug verwendet.

Weiterhin wird zwischen einem UND und einem ODER Konto im Kontoeröffnungsantrag unterschieden. Unter einem UND Konto wird verstanden, dass die beteiligten Kontoinhaber nur gemeinsam handeln können. Dies gilt auch für Erbengemeinschaften. Bei einem ODER Konto kann jeder der beteiligten Kontoinhaber für sich alleine verfügen. Weiterhin werden Angaben zur Person und den jeweiligen Verfügungsberechtigten im Kontovertrag abgefragt. Dabei ist festzuhalten, dass eine Identifikation, welche auch als Legitimation bezeichnet wird, zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Üblicherweise wird diese anhand gültiger Ausweisdokumente, Personalausweis oder Reisepass, vorgenommen. Weiterhin darf das Konto gem. Vertrag nach § 194 BGB nicht auf einen erdichteten Namen eröffnet werden.

Ein Künstlername ist nur zulässig, wenn die jeweilige Person unter diesem speziellen Namen bekannt ist. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Vertrages sind die Anerkennung der AGB und weiterer Sonderbedingungen, welche sich je Kontomodell und Bank unterscheiden können. Die AGB der Bank sind weitestgehend gleich geregelt. Der Güterstand der jeweiligen Person ist ebenfalls im Kontoeröffnungsvertrag festzuhalten sowie die Steueridentifikationsnummer. Diese Angaben sind bezüglich der jährlich vom Kreditinstitut zu erstellenden Steuerbescheinigung von Bedeutung. Optional sind die Regelungen bezüglich der Versendung von Kontoauszügen und die Nutzung des Online-Bankings. Dies kann im Kontoeröffnungsvertrag enthalten sein, kann jedoch auch mithilfe separater Vereinbarungen geregelt werden.

So ist es heute durchaus üblich, dass Kontoauszüge in einet virtuellen Postbox im Online-Banking zur Verfügung gestellt werden. Wenn es sich um ein Spar- oder Termingeldkonto handelt, so sind die Kündigungsfristen wichtiger Bestandteil des Kontovertrages. Abschließend wird der Kontovertrag vom Kunden unterschrieben. Dies kann ebenso durch eine Banken Vollmacht geschehen

AGB

Bezüglich der AGB muss festgehalten werden, dass diese mit dem Kontoeröffnungsvertrag streng verknüpft sind. Sie können nicht ausgeschlossen werden. Es wird hierbei zwischen Hauptleistungspflichten und Nebenpflichten des Kreditinstitutes unterschieden. Zu den Hauptleistungspflichten gehören die Bewahrung des Bankgeheimnisses, Das Gutschreiben der Geldeingänge, das ordnungsgemäße Ausführen der Aufträge des Kunden und die Mitteilung wesentlicher Änderungen an den Kunden.

Bezüglich der Details, Gutschrifts- und Belastungsvaluta, Gebühren und anderer Entgelte wird auch das Preis- und Leistungsverzeichnis im Kontoeröffnungsvertrag verwiesen. Auch dieses ist Bestandteil der Kontoeröffnung und muss im Vertrag durch den Kunden akzeptiert werden. Zu den Nebenpflichten gehören die Haftungsfragen bei Schulden, Schaden und höhere Gewalt. Weiterhin sind die Sorgfaltspflicht, die Erstellung von Rechnungsabschlüssen, Interessenwahrungspflicht gegenüber dem Kunden, Hinweispflicht bezüglich Gebühren, Fristen, Bürgschaften, Anzeigepflicht bezüglich Schufa und Falschgeld, Warnpflichten gegenüber Geschäftsunerfahrenen, Beratungspflichten, insbesondere bei Wertpapiergeschäften, Aufklärungspflichten bei Devisenbestimmungen und Rückfragepflichten bei unklaren Aufträgen zu den Nebenpflichten zu zählen.

Die Schufa wird einen eigenen Punkt einnehmen. Die Banken werden sich bei Girokonten immer die Einverständnis im Kontovertrag bestätigen lassen. Damit sichern sich die Kreditinstitute bei der Einräumung von Dispositionskrediten und beim Ausstellen von Kreditkarten ab. Lediglich bei Konten auf Guthabenbasis und Sparkonten kann auf die Schufa Klausel verzichtet werden. Da sie Kontoeröffnungsverträge weitestgehend standardisiert sind, lassen sich diese zwischen den jeweiligen Banken sehr gut miteinander vergleichen.