Arbeitsvertrag

Die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitsvertrag

werkvertrag ArbeitsvertragWorin sich Werkvertrag, Arbeitsvertrag und Dienstvertrag unterscheiden

Werkvertrag, Arbeitsvertrag und Dienstvertrag sind Vertragsarten, die im Berufsleben genutzt werden. Sie unterscheiden sich in der Zielsetzung und bezüglich der Inhalte der vertraglichen Leistungen, Rechte und Pflichten. Das gilt auch für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, die in Bezug auf die Abhängigkeit und die Verantwortung variieren.

Der Arbeitsvertrag im Verhältnis zum Dienstvertrag

Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Art des in den § 611ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normierten Dienstvertrages. Im Unterschied zum Arbeitsvertrag ist der Dienstvertrag tätigkeitsbezogen. Das bedeutet, dass die vertragliche Hauptpflicht die Tätigkeit als solche ist. Kennzeichen des Dienstleisters sind seine Freiheit und Unabhängigkeit in Bezug auf die Ausübung seiner dienstvertraglichen Aufgaben. Solche Aufgaben erfüllen zum Beispiel der Steuerberater, der Rechtsanwalt, der Arzt oder der Unternehmensberater. Sie alle verwenden eigene Betriebsmittel, sind nicht weisungsgebunden und müssen deshalb keine Anweisungen befolgen. Ein Dienstleister entscheidet selbst und eigenverantwortlich, wann, wo und wie er seinen Auftrag erfüllt.

Auf der Grundlage des Arbeitsvertrages ist ein Arbeitnehmer zwar zu einer Arbeitsleistung verpflichtet. Im Gegensatz zum Dienstvertrag erbringt er diese Leistung jedoch nicht eigenverantwortlich und frei, sondern in Abhängigkeit zum Arbeitgeber. Das bedeutet, dass er die Anweisungen des Arbeitgebers in Bezug auf den Inhalt, den Ort und die Zeit befolgen und die gewünschten Arbeitsergebnisse erzielen sollte. Denn die mit dem Arbeitsvertrag begründete Pflicht des Arbeitnehmers umfasst zumindest das Bemühen, die Arbeitsleistung pflichtgemäß und gewissenhaft zu erbringen.

Ein Arbeitnehmer ist außerdem in das Unternehmen eingegliedert. Das heißt, er nutzt die Betriebsmittel und ist bezüglich der Ausübung seiner Tätigkeit auf die Organisation des Unternehmens angewiesen. Die Gemeinsamkeiten und der Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Dienstvertrag lassen sich wie folgt zusammenfassen: Ein Arbeitsvertrag ist zwar ein Dienstvertrag, doch umgekehrt sind nicht alle Dienstverträge automatisch Arbeitsverträge, denn es gibt auch freie Dienstverträge, in denen die Dienstleister frei und unabhängig arbeiten.

 

Die Unterschiede zwischen dem Arbeitsvertrag und dem Werkvertrag

Anderes gilt für das Verhältnis zwischen dem Arbeitsvertrag und dem in § 631 ff. BGB geregelten Werkvertrag. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer ist der Werkunternehmer nicht zur Erbringung einer Arbeitsleistung verpflichtet. Seine Tätigkeit konzentriert sich auf die Herstellung eines Werkes. Dafür stellt er nicht nur seine Arbeitskraft zur Verfügung, sondern ist über das bloße Bemühen eines Arbeitnehmers hinaus auch für das Arbeitsergebnis verantwortlich. Seine aus dem Werkvertrag geschuldete Leistungspflicht umfasst insbesondere die erfolgreiche Schaffung des vereinbarten Werkes.

Das bedeutet, dass die Leistung eines Werkunternehmers nicht auf die Tätigkeit, sondern auf den Erfolg bezogen ist. Ausdruck dieser Pflichten sind die zahlreichen, im BGB normierten werkvertraglichen Regelungen, die Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsvorschriften zum Inhalt haben. Derartige Normen sind dem Dienstleistungsrecht, also auch dem Arbeitsrecht, vollkommen fremd. Der Arbeitgeber hat bei einer ungenügend bewerteten Arbeitsleistung oder bei einer Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers das Recht, diesen abzumahnen und im Wiederholungsfalle zu kündigen.

Ein Werkunternehmer hat die Möglichkeit, eigene Mitarbeiter oder sogenannte Nachunternehmer, also Subunternehmer, einzusetzen, um das vertraglich vereinbarte Werk zu erstellen. Der Inhalt eines Werkvertrages konzentriert sich also auf den Erfolg, also das „Was“ der Leistung und nicht auf die Art und Weise, also das „Wie“. Und das ist auch der entscheidende Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag beziehungsweise Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer und der freie Dienstvertragsnehmer sind dazu verpflichtet, die Leistung höchstpersönlich zu erbringen und haben kein Recht zur Substitution.

Warum der Werkvertrag für Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Arbeitsvertrag ist

Immer häufiger werden Arbeitnehmer nicht mehr auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrages beschäftigt. Stattdessen schließen Unternehmen immer häufiger mit Arbeitnehmern befristete Arbeitsverträge ab oder beschäftigen diese im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages über ein Zeitarbeitsunternehmen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass ein Unternehmen nicht aus Gründen der Flexibilität zu diesen Vertragsarten greift.

Stattdessen stehen die Kosten im Vordergrund, sodass es reine Sparmaßnahmen sind, die zu Lasten der Rechte von Arbeitnehmern gehen. Das gilt auch für den Werkvertrag, der immer häufiger den Arbeitsvertrag ersetzt und der unter diesem Aspekt vor allem für Unternehmen Vorteile bringt. Die Kostenersparnis konzentriert sich vor allem auf die Sozialversicherungsbeiträge, die allein vom Werkunternehmer aufzubringen sind, der die gewünschte Arbeitsleistung auf der Grundlage eines Werkvertrages erbringt. Insoweit bietet der Werkvertrag die Möglichkeit für Unternehmer, die durch einen Arbeitsvertrag begründeten Rechte und vor allem Pflichten zu umgehen.