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Kann ein Volljähriger aufgrund Krankheit oder
Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst
wahrnehmen, ist für diese Person ein Betreuer zu
bestellen. In einer Betreuungsverfügung werden vorsorgliche
Bestimmungen für den Fall der Anordnung einer Betreuung
getroffen. Die in der Verfügung getroffenen Regelungen
sind grundsätzlich für das Vormundschaftsgericht
verbindlich. Ihre Betreuungsverfügung sollte die
wichtigsten Punkte eines Betreuungsverhältnisses
klären.
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