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Eine Vorsorgevollmacht dient u.a. dem Zweck,
eine Betreuung so weit wie möglich zu vermeiden.
Ein Betreuer wird nämlich nur für solche rechtlichen
Bereiche Ihres Lebens bestellt, über die Sie nicht
bereits mit einer Vorsorgevollmacht entschieden
haben.
Hinweis: Eine notarielle Beurkundung ist nur vorgeschrieben,
wenn die Vollmacht zur Verfügung über Grundstücke
berechtigen soll.
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