Kostenlose Patientenverfügung Muster

Patientenverfügung Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kann ein Patient für den Fall, dass er zu einem späteren Zeitpunkt dazu nicht mehr in der Lage sein wird, vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Sind diese Festlegungen zu allgemein oder zu unkonkret, entscheiden andere über die zu treffenden Maßnahmen.

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Wissenswertes zum Thema Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung dient dem Zweck Vorgaben hinsichtlich der medizinischen Betreuung zu machen, falls der Betroffene nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Wünsche selbst zu äußern. Das ist vor allem dann der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass trotz lebensverlängernder Maßnahmen keine Besserung des Zustandes mehr zu erwarten ist.

Aktive Sterbehilfe, etwa durch die Gabe von Medikamenten, ist in Deutschland verboten. Jedoch ist es möglich zum Beispiel auf ärztliche Hilfe in Form einer Beatmungsmaschine oder ähnlichem zu verzichten.

Das mag zwar nicht für Jeden infrage kommen. Viele Patienten wollen das jedoch, sofern keine Chance auf Heilung besteht. Immerhin lässt sich so der eigene Leidensweg verkürzen und nicht zuletzt auch eine übermäßige Belastung der Angehörigen vermeiden.

Rechtlicher Rahmen

Das Gesetz sieht vor, dass eine Patientenverfügung schriftlich verfasst werden muss. Falls keine lesbare Unterschrift möglich ist, muss die Unterzeichnung durch einen Notar beglaubigt werden.

Ferner muss der Aussteller der Verfügung das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.

Damit die Patientenverfügung angewendet werden kann, ist es außerdem notwendig, dass entsprechende Handlungsanweisungen klar und eindeutig formuliert werden, sodass kein Interpretationsspielraum entsteht.

Sind all diese Vorgaben erfüllt, ist die Patientenverfügung in der Regel rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass sich Ärzte selbst dann daran halten müssen, wenn Ihre Angehörigen möglicherweise andere Wünsche für die Behandlung äußern.

Wird sie dennoch missachtet, handelt es sich dabei um eine Körperverletzung, für die sich der behandelnde Arzt unter Umständen verantworten muss.

Sorgen Sie rechtzeitig vor

Obwohl Sie sich bei dem Gedanken sicher etwas unwohl fühlen, empfehlen wir Ihnen die Ausstellung einer Patientenverfügung zumindest in Betracht zu ziehen.

Wenn Sie es sich irgendwann in der Zukunft anders überlegen sollten, haben Sie stets die Möglichkeit, sie zu widerrufen oder auch zu ändern.

Falls Sie Hilfe bei der Ausstellung brauchen, dürfen Sie gerne unsere kostenlose Mustervorlage oder alternativ diese kostenpflichtige Patientenverfügung verwenden.