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Informationen zum Produkt:
Bei einem Mieterwechsel kann der Vormieter dem
Nachmieter die Einbauküche, den Fußbodenbelag
oder andere Einrichtungsgegenstände überlassen
und dafür eine Ablöse oder Abstandszahlung
verlangen. Mit diesem Vertrag können Sie als
Vormieter eine Abstandszahlung vereinbaren oder
den Nachmieter als Gegenleistung Schönheitsreparaturen
vornehmen lassen. Sichern Sie Ihre Rechte optimal,
z.B. für den Fall, dass an den veräußerten
Sachen später Mängel auftreten.
Was Sie regeln können:
Abstandszahlung
Schönheitsreparaturen
Gewährleistung
Haftungsausschluss
aufschiebende Bedingung
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