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Nur mit einem effektiven
Mahnwesen und einem funktionierenden Forderungsmanagement
lassen sich Forderungen eintreiben und Kunden dazu bewegen,
ausstehende Forderungen zu begleichen. Im anderen Fall kann
der Ausfall von Forderung hohe Verluste bedeuten.
Grundvoraussetzung für ein erfolgversprechendes
Mahnverfahren ist die eindeutige Festlegung von Zahlungszeitpunkten
innerhalb von Verträgen und die rechtzeitige Mahnung bei
Zahlungsverzug von säumigen Kunden.
Folgendes schrittweise Vorgehen hat sich zur Eintreibung
von Forderungen bewährt. Rechtlicherseits ist nur eine Mahnung
erforderlich, bevor ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt
werden kann, die Mahnungen 2 und 3 sind damit entbehrlich.
- Zahlungserinnerung
- Erste Mahnung
- Zweite Mahnung
- Dritte Mahnung
- Gerichtlicher Mahnbescheid
- Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung
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| Zahlungserinnerung
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| Was
ist zu beachten? -
Ist die vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen (in
der Regel 10 bis 14 Tage), schicken Sie an den säumigen Kunden
ein Erinnerungsschreiben, in dem Sie den Kunden an seine Zahlungspflicht
erinnern und eine neue Frist setzen (wiederum 5 bis 10 Tage).
Da jeder Kunde einmal seine Zahlungsverpflichtungen vergessen
kann, sollte das Schreiben freundlich abgefasst werden: "...
sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass die nachgenannte
Rechnung von Ihnen noch nicht ausgeglichen wurde ..."
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| 1.
Mahnung
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| Was
ist zu beachten?- Erfolgt auch auf
das Erinnerungsschreiben keine Zahlung, versenden Sie an den
säumigen Kunden ein Mahnschreiben. Machen Sie das Schreiben
mit der fettgedruckten Bezeichnung "1. Mahnung"
als solche deutlich kenntlich. Zudem sollte die Mahnung eine
Charakterisierung des Auftrags bzw. Vertrags, sowie das Lieferdatum,
die Rechnungsnummer und eine neue Zahlungsfrist enthalten.
Setzen Sie eine Frist von 5 bis 10 Tagen. Damit der Schuldner
die Frist auch einhalten kann, sollte diese auf einem Werktag
enden. Geben Sie das genaue Datum an, bis zu dem der Schuldner
die Forderung zu erfüllen hat.
Weitere
Mahnungen
sind aus rechtlicher Sicht jedoch nicht notwendig. Da diese
Ihre Zeit und Ihr Geld kosten, ist zu überlegen, ob es sich
bei dem jeweiligen Schuldner lohnt, nochmals zu mahnen oder
sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.
Wenn Sie auf eine zweite und dritte Mahnung verzichten wollen,
stellen sie jedoch sicher, dass der Schuldner die erste
Mahnung erhalten hat. Dies ist z.B. durch eine persönliche
Übergabe der Mahnung durch einen Dritten, Quittierung der
Mahnung durch den Schuldner oder Versendung per Einschreiben
möglich. Sonst besteht die Möglichkeit, dass der säumige
Kunde in einem Gerichtsverfahren behauptet, er habe die
Mahnung nie erhalten: "diese sei wohl auf dem Postweg
verloren gegangen."
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| 2.
Mahnung
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| Was
ist zu beachten?- Ist auch
nach Ablauf der ersten Mahnfrist kein Zahlungseingang zu verzeichnen,
senden Sie Ihrem säumigen Kunden eine zweite Mahnung, die
nach dem selben Schema aufgebaut sein sollte wie bereits die
1. Mahnung. Setzen Sie nunmehr eine Frist von maximal 10 Tagen,
die wiederum auf einem Werktag endet. Geben Sie den Tag an,
bis zu dem der Schuldner die Forderung zu erfüllen hat.
Verzugsschaden
- Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen,
können ab der 2. Mahnung als Verzugsschaden gegenüber dem
Schuldner geltend gemacht werden. Die Gebühren dürfen jedoch
nicht mehr als € 2,50 je Mahnung betragen.
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| 3.
Mahnung
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| Was
ist zu beachten?- Ist auch die zweite
Mahnung erfolglos, sollten Sie mit der dritten Mahnung, um
die Ernsthaftigkeit Ihres Unterfangens zur Durchsetzung der
Forderung Ihrerseits zu unterstreichen, mit dem Gang zum Rechtsanwalt,
Gericht, oder Inkassounternehmen drohen. Setzen Sie eine weitere,
aber kurze Frist. Zudem machen Sie den säumigen Kunden darauf
aufmerksam, dass alle weiteren Schritte für den Schuldner
mit Kosten verbunden sind. Versenden Sie diese Mahnung am
besten per Einschreiben.
Geschäftsbeziehung zum
Schuldner - Spätestens jetzt sollten
Sie die Geschäftsbeziehung zu dem säumigen Kunden überdenken.
Stellen Sie den Verkauf an den Kunden ein, stoppen Sie eventuell
vorgesehene Lieferungen bzw. liefern Sie nur noch gegen
Vorkasse.
Kompetente Hilfe
- In dieser Situation sollten Sie sich ebenfalls überlegen,
ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der auf den Schuldner
verstärkten Druck ausübt, um diesen doch noch zu einer Zahlung
zu bewegen. Außerdem können Sie im nächsten Schritt einen
gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder ein Inkassounternehmen
mit der Eintreibung der Schuld beauftragen. Bei der Eintreibung
einer berechtigten Forderung gehen die Kosten für einen
Rechtsanwalt voll zu Lasten des Schuldners. Bei Inkassounternehmen,
treten Sie die Forderung für einen Teil ihres Wertes an
das Unternehmen ab, und das Inkassounternehmen versucht
auf eigene Rechnung die Forderung einzutreiben.
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| Gerichtlicher
Mahnbescheid
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| Formulare
("Papier"-Formularverfahren)
- Beantragen sie einen gerichtlichen Mahnbescheid im schriftlichen
Verfahren, müssen Sie den Vordruck für das maschinelle
Mahnverfahren verwenden und ausfüllen und anschließend
an das zuständige Amtsgericht schicken. Das Formular erhalten
Sie in jedem Schreibwarenhandel.
Bearbeitung durch das
Mahngericht -
Das Mahngericht prüft den ausgefüllten Antrag auf formale
Richtigkeit (u.a. darauf, ob alle notwendigen Felder ausgefüllt
sind bzw. die geforderten Verzugszinsen richtig berechnet
wurden). Die Richtigkeit Ihrer Forderung wird dagegen nicht
untersucht. Das Mahngericht erlässt anschließend den Mahnbescheid
und stellt diesen dem säumigen Schuldner zu. Daraufhin kann
dieser die Forderung begleichen oder innerhalb von zwei
Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Beantragung eines Mahnbescheides
via Internet - seit einiger Zeit
können Sie ein Mahnbescheid auch online unter www.mahnung-online.de
beantragen.
Die Eingabe der zur Erwirkung eines Mahnbescheides
erforderlichen Daten via Internet in Verbindung mit dem
Einsatz des automatisierten Mahnverfahrens besitzt in punkto
Schnelligkeit der Forderungseintreibung und Arbeitseinsparung
erhebliche Vorteile gegenüber dem schriftlichen Mahn-Verfahren
("Papier"-Formularverfahren).
Darüber hinaus muss der Schuldner im Falle
der Eintreibung berechtigter Forderungen die vollen Kosten
für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes tragen. Zu den
genauen Kosten der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides
gibt es folgende Quellen:
Kosten
zur Erwirkung eines Mahnbescheides bei Datenübermittlung
via Internet
Kosten
im Mahnverfahren
Generell richten sich die Gerichts- und
Anwaltsgebühren für einen Mahnbescheid nach der Höhe der
Forderungssumme.
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| Vollstreckungsbescheid |
| Wie
geht´s weiter?
- Zahlt der säumige Kunde auch nicht
aufgrund des gerichtlichen Mahnbescheides und legt er gleichfalls
keinen Widerspruch ein, kann vom Gläubiger beim Mahngericht
nach Ablauf der Zahlungsfrist (zwei Wochen) ein Vollstreckungsbescheid
beantragt werden. Dieser wird dann vom Gericht erlassen und
wiederum an den Schuldner versendet werden. Auch in diesem
Fall beträgt die Zahlungs- und Einspruchsfrist des Schuldners
zwei Wochen.
Vollstreckungstitel
- Kommt es nach dieser letzten Frist wiederum nicht zur
Zahlung oder zu einem Widerspruch, erhält der Antragsteller
einen sogenannten Titel: Vollstreckungsbescheid.
Damit kann der Gerichtsvollzieher eine Pfändung beim Schuldner
durchführen. Ebenfalls ist ggf. die Durchführung einer Kontopfändung
oder die Pfändung des Einkommens des Schuldners bei seinem
Arbeitgeber möglich. Dieser Titel gibt Ihnen gegenüber Privatpersonen
das Recht 30 Jahre gegen diese vorzugehen, während ansonsten
Forderungen zumeist schon nach zwei bis vier Jahren verjähren.
Widerspruch/ Einspruch
des Schuldners -
Legt der vermeintliche Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch
ein, geht das Mahnverfahren in die Klage über, da nunmehr
Ihre Forderung vom Schuldner bestritten wird. In diesem
Fall wird in einem gerichtlichen Verfahren geklärt, ob und
in welcher Höhe Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner rechtmäßig
ist.
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| Zwangsvollstreckung |
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Zwangsvollstreckung
- Mit dem Vollstreckungsbescheid können, sofern der Schuldner
immer noch nicht gezahlt hat, nunmehr Vollstreckungsmaßnahmen
eingeleitet werden, um im Rahmen der Zwangsvollstreckung
die ausstehenden Forderungen beizutreiben.
Folgende Vollstreckungsmaßnahmen
stehen dabei insbesondere zur Wahl:
- Sachpfändung (Pfändung von beweglichen
Sachen, z.B. Hausrat, Auto u.ä)
- Kontopfändung
- Einkommenspfändung
- Vollstreckung in Immobilien
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Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind
jedoch ohne Gewähr!
Quelle: Mahnung-Online.de
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