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Freuen Sie sich über
die gefundene Traumwohnung - und konzentrieren Sie sich
auf die nun folgenden Schritte. Beim Abschluss eines Mietvertrags
sollten Sie genau überlegen, wer den Vertrag unterschreibt.
Es können neben Einzelpersonen als Alleinmieter auch
mehrere Personen als Mitmieter in den Vertrag aufgenommen
werden.
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| Der
Abschluss |
| Sie
sollten in jedem Fall beachten: Nur wer unterschrieben hat,
der hat auch die rechtliche Stellung eines Mieters oder Mitmieters.
Dies gilt für Rechte und Pflichten gleichermaßen.
Unterschreiben beispielsweise beide Partner den Vertrag, gilt
das Motto mitgegangen, mitgefangen: Beide haften
für die Mietzahlungen und alle sonstigen vertraglichen
Verpflichtungen - weshalb Vermieter gerne beide Unterschriften
sehen. Dies bedeutet dann aber in der Regel auch, dass der
Vermieter beiden Mietern kündigen muss - und im umgekehrten
Fall nur beide Mieter gemeinsam kündigen können.
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| Befristet
oder unbefristet |
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befristete Zeitmietvertrag legt das Mietende von vornherein
fest. Eine Kündigung während der vereinbarten Festlaufzeit
ist nur aus wichtigem Grund, etwa bei Zahlungsrückstand,
möglich. Auch beim befristeten Vertrag kann der Mieter
unter den im Gesetz geregelten Umständen rechtzeitig
vor dem Auslaufen des Vertrages vom Vermieter die Fortsetzung
des Mietverhältnisses verlangen.
Seit der Mietrechtsreform vom September
2001 beträgt das Ende der Mietzeit beim unbefristeten
Mietvertrag generell drei Monate. Der Vermieter kann aber
nur kündigen, wenn es einen gesetzlich anerkannten
Grund gibt, zum Beispiel Eigenbedarf. Bei groben Vertragsverstößen
besteht die Möglichkeit der außerordentlichen,
der so genannten fristlosen Kündigung.
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| Staffelmietvertrag |
| Sowohl
der unbefristete als auch der Zeitmietvertrag können
eine so genannte Staffelmiete beinhalten: Zu festgelegten
Terminen steigt die Miete um eine vorab vereinbarte Summe.
Wird ein solcher Staffelmietvertrag als Zeitmietvertrag abgeschlossen,
kann der Mieter - erstmals nach vier Jahren Vertragslaufzeit
- ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, auch wenn
der Vertrag auf längere Dauer abgeschlossen ist. |
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| Indexmietvertrag |
| Gelegentlich
wird auch eine Anpassung der Miete nach dem Preisindex für
allgemeine Lebenshaltung des Statistischen Bundesamtes als
Parameter für den Anstieg der Miete während der
Vertragslaufzeit gewählt. Indexmietverträge werden
fast ausschließlich als Zeitmietverträge auf zehn
Jahre abgeschlossen. |
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| Mietrechtsreform |
| Mit
der Mietrechtsreform, die seit September 2001 in Kraft ist,
wurde die Grenze für Mieterhöhungen (die so genannte
Kappungsgrenze) von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Das heißt,
dass Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch
um maximal 20 Prozent anheben dürfen. |
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| Vorverträge |
| Mietvorverträge,
in denen beide Seiten ihre Absicht bekunden, zu einem späteren
Termin - etwa nach Fertigstellung eines Neubaus - einen endgültigen
Mietvertrag zu schließen, können den Mieter rechtlich
binden. Auch hier gilt die generelle Empfehlung, in Zweifelsfällen
juristischen Rat einzuholen. Und noch ein Hinweis: Formularmietverträge
sind oft so gestaltet, dass sie vorwiegend die Vermieterinteressen
wahren. Günstiger für den Mieter sind die Musterverträge
des Deutschen Mieterbundes (www.mieterbund.de)
oder anderer gemeinnütziger Verbände. |
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| Die
Kündigung |
| Sie
haben sich endlich eingerichtet, und nun droht Ihnen der Vermieter
mit der Kündigung? Wenn Sie Ihre Vertragspflichten ordnungsgemäß
erfüllt haben und der Vermieter keine gesetzlich anerkannten
Gründe, etwa Eigenbedarf, angeben kann, müssen Sie
nicht ohne weiteres den Rückzug antreten. Prüfen
Sie bei einer ordentlichen Kündigung zunächst, ob
die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen gewahrt
sind. Fragen Sie den Vermieter nach den Gründen. Erscheint
Ihnen die Kündigung als nicht berechtigt, sollten Sie
juristischen Rat einholen.
Ein Eigentümerwechsel der vermieteten
Wohnung muss für Sie keine Folgen haben: Der neue Eigentümer
tritt auf Grund gesetzlicher Regelung als Vermieter in das
bestehende Mietverhältnis ein - und zwar mit allen
Rechten und Pflichten. Klären Sie in einem Gespräch,
ob er Eigenbedarf anmelden möchte. Sonderkündigungsrechte
können vorliegen, wenn die vermietete Wohnung auf dem
Wege der Zwangsversteigerung erworben wurde.
Bei Mietverträgen über Wohnraum
muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die Vertragsparteien
können bei groben Vertragsverletzungen außerordentliche
und daher in der Regel fristlose Kündigungen aussprechen.
Da das Mietrecht kompliziert und nur schwer durchschaubar
ist, empfiehlt es sich, bei Unklarheiten den Rat eines Anwalts
einzuholen.
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Quelle: Klipp
und Klar.de
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