|
Die beiden geläufigen Ausdrücke
"Auftragsbestätigung" und "kaufmännisches
Bestätigungsschreiben", mit denen ein Kaufmann
täglich zu tun hat, sind genau zu definieren und rechtlich
präzise zu unterscheiden!
Eine Auftragsbestätigung folgt in
der Regel unmittelbar auf Vorverhandlungen der Geschäftsparteien
und hat den im Rahmen der vorraus gegangenen Verhandlungen
zum Ausdruck gekommenen Willen beider Parteien zu welchen
Bedingungen der Vertrag geschlossen werden soll zum Inhalt.
Mit der Auftragsbestätigung nimmt
ein Kaufmann das ihm unterbreitete Angebot "Den Auftrag"
an und macht dadurch den abzuschließenden Vertrag
in der Regel perfekt.
Das Wort Auftragsbestätigung ist in
diesem Zusammenhang etwas miss-verständlich ! - Weicht
nämlich die Auftragsbestätigung von dem ursprünglichem
Angebot ab, ist sie als neues Angebot des Anbieters zu verstehen
und bedeutet somit eine Ablehnung des alten Angebotes.
In diesem Fall ist es erforderlich, dass
der Verhandlungspartner das neue Angebot ausdrücklich
z.B. durch abermalige Bestätigung der AB annimmt. Nur
dann kommt ein Vertrag zustande.
Schweigt der Verhandlungspartner
auf dieses neue Angebot, gilt dies nicht automatisch als
Annahme.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen
kann die rechtliche Wirkung einer Auftragsbestätigung
in der Form ausgedehnt werden, dass mit der Auftragsbestätigung,
sofern dieser nicht widersprochen wird, bereits der Vertrag
geschlossen wird.
Gegenüber
der Auftragsbestätigung kommt dem kaufmännischen
Bestä- tigungsschreiben inhaltlich von Anfang an eine
viel bedeutsamere Rechtswirkung zu.
Das Bestätigungsschreiben hält
inhaltlich den bereits formlos also auch mündlich zustande
gekommenen Vertrag gegenüber dem anderen Vertragspartner
schriftlich fest.
Derjenige, der
das Bestätigungsschreiben erhält und dem Inhalt
nicht widerspricht, muss diesen gegen sich gelten lassen.
Ein Schweigen gilt hier als Zustimmung.
Wird in dem Bestätigungsschreiben
auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des einen
Vertragspartners hingewiesen, werden diese bei fehlendem
Widerspruch ebenfalls Vertragsinhalt. Dies ist auch dann
der Fall, wenn die AGBs in den Vorverhandlungen nicht
Gegenstand der Vertrags-verhandlungen waren und dem Vertrag
nicht beigefügt sind.
Ein kaufmännisches
Bestätigungsschreiben muss den erfolgten Vertragsabschluss
und seinen Inhalt verbindlich erkennen lassen.
 |
| Auftragsbestätigung
Hier finden Sie ein kostenpflichtiges Musterschreiben
mit dem der Lieferant den Auftrag des Bestellers
bestätigt. Die Vorlage wurde von erfahrenen
Experten erstellt und ist praxiserprobt.
|
|
 |
Kaufmännisches
Bestätigungsschreiben
Hier finden Sie ein kostenpflichtiges Musterschreiben
mit dem der Inhalt eines bereits vorher telefonisch
zustande gekommenen Vertrages bestätigt
wird.
|
|
|