Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht

VorsorgevollmachtWas Sie in einer Vorsorgevollmacht festlegen können

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. Das gilt für Situationen, in denen Sie zu einer eigenverantwortlichen Regelung Ihrer Angelegenheiten aus gesundheitlichen, geistigen oder körperlichen Gründen für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihrem gesetzlichen Vertreter, an Ihrer Stelle und für die von Ihnen festgelegten Situationen Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Person auswählen, die Ihr unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen besitzt. Doch für welche Situationen können Sie die Vollmacht auf eine andere Person übertragen und mit welchen Inhalten?

Vorsorgevollmacht: Machen Sie von Ihrem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch!

Mit einer Vorsorgevollmacht bewahren Sie sich ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Denn Sie wählen eine Person oder auch mehrere Personen Ihres Vertrauens aus, und Sie bestimmen auch, welche Befugnisse in welchem Umfang mit Eintritt des Bedarfsfalls auf diese übertragen werden. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle im Rechtsverkehr relevanten Handlungen beziehen, in denen der Gesetzgeber eine Stellvertretung für zulässig hält. Ausgeschlossen sind unter anderem höchstpersönliche Rechtsgeschäfte, zum Beispiel die Ausübung des Wahlrechts, eine Eheschließung oder das Abfassen eines Testamentes.

 

Das können Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln

Mit einer Vorsorgevollmacht treffen Sie eine Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, einzelne oder alle Aufgabenbereiche für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer eigenverantwortlich zu erledigen.

Dazu gehören zum Beispiel vermögensrechtliche Angelegenheiten:

  • Handeln gegenüber Behörden, öffentlichen Stellen und Institutionen
  • Versicherungsrechtliche Angelegenheiten zu klären oder zu ändern
  • Verfügungen über Vermögensgegenstände zu treffen, beispielsweise über Grundstücke, Bankkonten, Wertpapiere und Sparguthaben oder
  • Verbindlichkeiten einzugehen beziehungsweise sie zu beenden

In einer Vorsorgevollmacht können Sie auch Regelungen über Ihre persönlichen Angelegenheiten treffen:

  • Maßnahmen, die Ihre Gesundheit oder medizinische Eingriffe betreffen, zum Beispiel die Einwilligung in eine Operation
  • Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Ihren Aufenthaltsort bestimmen, zum Beispiel das Ob und Wie der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung

Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, dass Sie dem Bevollmächtigten auch das Recht einräumen, Einblick in Ihre Krankenunterlagen zu nehmen oder alle notwendigen Informationen von den behandelnden Ärzten einzuholen. Überdenken Sie auch, ob es sinnvoll ist, dem Bevollmächtigten die Möglichkeit einzuräumen, eine Untervollmacht zu erteilen. Setzen Sie mehrere Bevollmächtigte ein, sollten Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht die Kompetenzen der einzelnen Bevollmächtigten klar benennen und auch ihr Verhältnis zueinander.

 

Die sorgfältige Wahl des Bevollmächtigten

Angesichts dieser Kompetenzen sollten Sie nur solche Personen als Vorsorgebevollmächtigte einsetzen, die Ihr uneingeschränktes Vertrauen besitzen. Die von Ihnen bevollmächtigte Person wird eigenverantwortlich tätig und nicht durch ein Gericht überwacht. Das bedeutet, dass es sich um eine sozial und wirtschaftlich gefestigte Person handeln sollte, bei der eigennütziges Handeln ausgeschlossen werden kann. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss ausschließlich für Sie, in Ihrem Interesse und zu Ihren Gunsten tätig werden. Der Bevollmächtigte oder die Bevollmächtigte übernehmen für Sie Aufgaben, die nicht leicht zu erledigen sind und eine gewisse Kompetenz voraussetzen. Auch das sollten Sie vor Ihrer Entscheidung prüfen und berücksichtigen. Dazu gehört auch, dass Sie die von Ihnen favorisierte Person vor Verfassen der Vorsorgevollmacht fragen, ob Sie diese Aufgabe überhaupt übernehmen will und kann.

 

Bestimmte Sachverhalte erfordern eine richterliche Genehmigung

Handelt es sich um Fragen, die eine die Freiheit entziehende Unterbringung, die Vertretung in Gerichtsverfahren sowie Fragen der medizinischen Behandlung betreffen, müssen diese ausdrücklich in der Vorsorgevollmacht benannt und geregelt sein. Bitte bedenken Sie, dass diese Angelegenheiten auch von einer Generalvollmacht nicht umfasst sind. Handelt es sich um eine Entscheidung über eine geschlossene Unterbringung, bedarf es einer vorherigen richterlichen Genehmigung. Das gilt auch für die Entscheidungen, die die Durchführung unterbringungsähnlicher Maßnahmen betreffen. Dazu gehören zum Beispiel das Fixieren am Bett oder im Rollstuhl, die Sedierung mit Medikamenten oder die Einwilligung in medizinische Behandlungen, die als gefährlich einzustufen sind.

 

Wann eine notarielle Beglaubigung sinnvoll und dringend geboten ist

Bezieht sich der Inhalt Ihrer Vorsorgevollmacht auf Vermögensgeschäfte, ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll. Grund ist, dass sich insbesondere Banken, aber auch Vermietungsunternehmen meist nicht mit privatschriftlichen Urkunden zufriedengeben. Das gilt auch für Grundstücksgeschäfte sowie für Verbraucherkreditverträge, für die grundsätzliche eine notariell beurkundete Vollmacht erforderlich ist.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer mit Sitz in Berlin registrieren zu lassen. Das gilt für private und notariell beglaubigte Vorsorgevollmachten aus dem gesamten Bundesgebiet, und beispielsweise auch für Patientenverfügungen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht auch tatsächlich gefunden wird, insbesondere wenn es sich um eine nicht notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht handelt. Die Registrierung erfolgt per Post, per Telefax oder über das Webportal der Bundesnotarkammer, wobei geringe aufwandsbezogene Gebühren anfallen.