Ein Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte hält die Bedingungen eines Minijobs schriftlich fest. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können damit insbesondere Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eindeutig vereinbaren.
Die Vorlage dient als Grundlage und muss an den konkreten Arbeitsplatz angepasst werden. Dabei sollten auch weitere Beschäftigungen des Arbeitnehmers, die aktuelle Verdienstgrenze und mögliche Vorgaben aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen berücksichtigt werden.
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Wofür wird der Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte genutzt?
Der Vertrag wird verwendet, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung eingestellt wird. Umgangssprachlich wird diese Beschäftigungsform meist als Minijob bezeichnet. Sie kommt beispielsweise im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Büros, in Privathaushalten oder bei einfachen Aushilfstätigkeiten vor.
Auch bei einem geringen Stundenumfang handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis. Deshalb sollten die gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht nur mündlich besprochen, sondern nachvollziehbar festgehalten werden. Ein schriftlicher Vertrag hilft insbesondere dann, wenn später Fragen zur Einsatzzeit, zur Bezahlung oder zum Urlaubsanspruch entstehen.
Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?
Vertragsparteien und Beginn der Beschäftigung
Im Vertrag müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eindeutig bezeichnet werden. Dazu gehören regelmäßig Name und Anschrift. Außerdem sollte feststehen, an welchem Datum das Arbeitsverhältnis beginnt und ob es unbefristet oder nur für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wird.
Bei einer Befristung sollte der Arbeitgeber vor der Unterzeichnung prüfen, welche besonderen Anforderungen dafür gelten. Eine vorgesehene Probezeit kann ebenfalls in den Vertrag aufgenommen werden. Ihre Dauer sollte zur Tätigkeit und zur geplanten Beschäftigungszeit passen.
Tätigkeit und Arbeitsort
Die vereinbarte Tätigkeit sollte so konkret beschrieben werden, dass der Arbeitnehmer seine Aufgaben erkennen kann. Eine zu allgemeine Bezeichnung wie „Aushilfe“ lässt häufig offen, welche Arbeiten tatsächlich geschuldet sind. Sinnvoller ist beispielsweise eine Beschreibung als Verkaufsaushilfe, Bürohilfe oder Reinigungskraft mit den wesentlichen Aufgaben.
Auch der regelmäßige Arbeitsort gehört in den Vertrag. Wird der Arbeitnehmer an mehreren Standorten eingesetzt, sollte er erkennen können, wo seine Arbeitsleistung verlangt werden kann.
Arbeitszeit und Einsatzplanung
Die Arbeitszeit ist bei einem Minijob besonders wichtig, weil Vergütung und regelmäßiger Verdienst zusammenpassen müssen. Der Vertrag sollte angeben, wie viele Stunden pro Woche oder Monat vereinbart sind. Ebenso sollte geregelt werden, an welchen Tagen gearbeitet wird oder wie der Arbeitgeber die einzelnen Einsätze ankündigt.
Bei wechselnden Arbeitszeiten sollten beide Seiten festlegen, wie Dienstpläne erstellt und Änderungen mitgeteilt werden. Pausen, zusätzliche Arbeitsstunden und die Dokumentation der geleisteten Zeit sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Vergütung und Auszahlung
Der Vertrag sollte den Stundenlohn oder eine andere eindeutig berechenbare Vergütung nennen. Zusätzlich sind der Auszahlungstermin und die gewünschte Zahlungsweise festzuhalten. Zuschläge, Sonderzahlungen oder die Vergütung zusätzlicher Stunden sollten nur aufgenommen werden, wenn sie tatsächlich vereinbart sind.
Arbeitgeber sollten vor Vertragsabschluss prüfen, ob die geplante Arbeitszeit und die Vergütung innerhalb der jeweils geltenden Grenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bleiben. Änderungen des gesetzlichen Mindestlohns können sich auch auf die mögliche monatliche Arbeitszeit auswirken.
Urlaub, Krankheit und Arbeitsverhinderung
Auch ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer kann Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung haben. Der Vertrag sollte daher den Urlaubsanspruch verständlich angeben. Arbeitet der Arbeitnehmer nur an einzelnen Wochentagen, muss der Anspruch passend zu diesen Arbeitstagen berechnet werden.
Außerdem sollte geregelt werden, wie und bis wann sich der Arbeitnehmer bei Krankheit oder einer anderen Arbeitsverhinderung melden muss. Anforderungen an einen ärztlichen Nachweis sollten klar und einheitlich formuliert sein.
Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses
Der Vertrag sollte erkennen lassen, unter welchen Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis gekündigt werden kann. Dabei können gesetzliche, tarifliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen eine Rolle spielen. Pauschale Formulierungen sollten vermieden werden, wenn sie nicht zur konkreten Beschäftigung passen.
Bei einer Beendigung können außerdem die Rückgabe von Schlüsseln, Arbeitskleidung, Geräten oder anderen Arbeitsmitteln sowie die Abrechnung noch offener Ansprüche wichtig sein.
Wann ist die Vorlage sinnvoll?
Die Vorlage eignet sich für Arbeitgeber, die einen Minijob nachvollziehbar dokumentieren möchten. Sie kann sowohl für eine dauerhaft beschäftigte Aushilfe als auch für regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten mit geringem Stundenumfang genutzt werden.
Für kurzfristige Beschäftigungen, Ferienjobs, Arbeit auf Abruf oder Tätigkeiten in einem Privathaushalt können zusätzliche oder abweichende Regelungen erforderlich sein. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob eine speziellere Vertragsvorlage besser geeignet ist.
Worauf sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten?
Vor der Unterzeichnung sollten alle Platzhalter vollständig ersetzt und nicht benötigte Klauseln entfernt werden. Mündliche Nebenabreden, etwa zu festen freien Tagen oder zu regelmäßig wiederkehrenden Einsätzen, sollten ebenfalls in den Vertrag aufgenommen werden.
Der Arbeitnehmer sollte dem Arbeitgeber mitteilen, ob weitere Beschäftigungen bestehen. Mehrere Arbeitsverhältnisse können für die sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Einordnung relevant sein. Arbeitgeber sollten zudem die Anmeldung und die erforderlichen Nachweise rechtzeitig vorbereiten.
Einfaches Praxisbeispiel
Ein Einzelhändler beschäftigt einen Arbeitnehmer an zwei Vormittagen pro Woche zum Auffüllen der Regale. Im Vertrag werden die konkreten Aufgaben, der Einsatzort, die regelmäßige Wochenarbeitszeit, der Stundenlohn und der Auszahlungstermin festgehalten. Zusätzlich vereinbaren beide Seiten, wie Änderungen des Dienstplans angekündigt und Krankmeldungen übermittelt werden. Dadurch ist für beide Seiten erkennbar, wann und unter welchen Bedingungen gearbeitet wird.
Verwandte Vorlagen und Themen
Weitere Muster für unbefristete, befristete oder anderweitig ausgestaltete Beschäftigungsverhältnisse finden Sie in der Übersicht zum Arbeitsvertrag. Dort können Sie prüfen, ob für die geplante Tätigkeit eine andere Vertragsvorlage besser geeignet ist.
