Mustervorlage Arbeitsvertrag Jobsharing

Ein Arbeitsvertrag für Jobsharing regelt die Beschäftigung eines Arbeitnehmers, der sich einen Arbeitsplatz und die dazugehörige Arbeitszeit mit mindestens einem weiteren Arbeitnehmer teilt. Die Vorlage eignet sich für Arbeitgeber, die eine Stelle gemeinsam durch mehrere Teilzeitbeschäftigte besetzen möchten.

Klare Vereinbarungen sind beim Jobsharing besonders wichtig. Neben den üblichen Bestandteilen eines Arbeitsvertrags sollten insbesondere die Arbeitszeitverteilung, die Abstimmung zwischen den beteiligten Arbeitnehmern, die Aufgabenübergabe und eine mögliche Vertretung geregelt werden.

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Was ist Jobsharing?

Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Arbeitnehmer die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz. Diese Form der Arbeitsplatzteilung ist in § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt. In der Praxis wird häufig eine Vollzeitstelle auf zwei Teilzeitbeschäftigte verteilt.

Jobsharing unterscheidet sich von einer gewöhnlichen Teilzeitbeschäftigung vor allem durch die enge Verbindung der Arbeitsbereiche. Die beteiligten Arbeitnehmer übernehmen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass die vereinbarten Aufgaben während der vorgesehenen Arbeitszeiten bearbeitet werden. Trotzdem besteht mit jedem Arbeitnehmer ein eigenes Arbeitsverhältnis.

Das Modell kann beispielsweise eingesetzt werden, wenn zwei Arbeitnehmer gemeinsam eine Verwaltungsstelle, eine Kundenbetreuung oder eine leitende Funktion übernehmen. Voraussetzung ist, dass Aufgaben, Zuständigkeiten und Übergaben sinnvoll organisiert werden können.

Was sollte der Arbeitsvertrag für Jobsharing regeln?

Der Vertrag sollte zunächst alle üblichen Angaben eines Arbeitsvertrags enthalten. Dazu gehören insbesondere die Vertragsparteien, der Beginn des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort, die Tätigkeit, die Vergütung, der Urlaubsanspruch und die Kündigungsbedingungen.

Zusätzlich müssen die Besonderheiten der Arbeitsplatzteilung berücksichtigt werden. Je genauer die Zusammenarbeit beschrieben wird, desto geringer ist das Risiko späterer Missverständnisse.

Arbeitszeit und Einsatzplan

Im Vertrag sollte festgelegt werden, wie viele Stunden der einzelne Arbeitnehmer regelmäßig arbeitet. Außerdem ist zu klären, an welchen Tagen oder innerhalb welcher Zeiträume die Arbeitsleistung erbracht werden soll.

Die Jobsharing-Partner können unter Umständen einen gewissen Spielraum erhalten, die konkrete Verteilung untereinander abzustimmen. Der Vertrag sollte dann bestimmen, in welchem Umfang Änderungen zulässig sind und wann der Arbeitgeber informiert werden muss. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Stelle während der vereinbarten Zeiten besetzt ist.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Tätigkeitsbeschreibung sollte erkennen lassen, ob beide Arbeitnehmer grundsätzlich dieselben Aufgaben übernehmen oder ob einzelne Bereiche fest zugeordnet werden. Eine eindeutige Aufgabenverteilung erleichtert die Zusammenarbeit und macht deutlich, wer für bestimmte Vorgänge zuständig ist.

Bei gemeinsam bearbeiteten Aufgaben sollte geregelt werden, wie Informationen weitergegeben werden. Dafür können beispielsweise Übergabegespräche, gemeinsame Dokumentationen oder festgelegte Überschneidungszeiten vorgesehen werden.

Vertretung bei Krankheit und sonstiger Abwesenheit

Ein Jobsharing-Partner ist nicht automatisch in jedem Fall verpflichtet, die Arbeitszeit des anderen vollständig zu übernehmen. Nach § 13 TzBfG kann eine Vertretungspflicht insbesondere bestehen, wenn der Arbeitnehmer ihr im Einzelfall zustimmt. Eine vertraglich vorgesehene Vertretung kommt außerdem bei dringenden betrieblichen Gründen in Betracht, soweit sie dem Arbeitnehmer im konkreten Fall zumutbar ist.

Eine Vertragsklausel sollte deshalb nicht pauschal eine unbegrenzte Vertretung verlangen. Sinnvoller sind klare Regelungen dazu, in welchen Situationen eine Vertretung angefragt werden kann, wie sie abgestimmt wird und wie zusätzliche Arbeitsstunden vergütet oder ausgeglichen werden.

Vergütung, Urlaub und Mehrarbeit

Die Vergütung wird für jeden Arbeitnehmer gesondert vereinbart. Der Vertrag sollte den Bruttolohn oder das Bruttogehalt, die regelmäßige Arbeitszeit und den Auszahlungstermin nennen. Auch Zuschläge, Sonderzahlungen oder variable Vergütungsbestandteile müssen eindeutig beschrieben werden, sofern sie vorgesehen sind.

Urlaub wird ebenfalls für jeden Jobsharing-Partner individuell geregelt. Für die betriebliche Planung kann zusätzlich vereinbart werden, wie Urlaubswünsche zwischen den beteiligten Arbeitnehmern abgestimmt werden sollen. Dabei sollte vermieden werden, dass ein Arbeitnehmer allein von der Zustimmung seines Jobsharing-Partners abhängig ist.

Auch der Umgang mit Mehrarbeit sollte feststehen. Der Vertrag kann bestimmen, unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Stunden angeordnet oder vereinbart werden dürfen und ob sie bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Wann ist ein Jobsharing-Vertrag sinnvoll?

Jobsharing kann sinnvoll sein, wenn qualifizierte Arbeitnehmer eine Stelle aus persönlichen oder familiären Gründen nicht in Vollzeit übernehmen möchten. Arbeitgeber können dadurch Fachwissen halten oder mehrere unterschiedliche Erfahrungen auf einer Stelle bündeln.

Das Modell setzt allerdings eine gute Zusammenarbeit voraus. Die beteiligten Arbeitnehmer müssen zuverlässig kommunizieren und Informationen vollständig weitergeben. Nicht jede Tätigkeit eignet sich für eine Aufteilung. Schwierigkeiten können insbesondere entstehen, wenn Entscheidungen kurzfristig getroffen werden müssen oder Verantwortlichkeiten nicht sinnvoll getrennt werden können.

Einfaches Praxisbeispiel

Zwei Arbeitnehmer teilen sich eine Stelle in der Kundenbetreuung. Einer arbeitet montags bis mittwochs, der andere mittwochs bis freitags. Der gemeinsame Mittwoch wird für Absprachen und die Übergabe laufender Vorgänge genutzt.

In den jeweiligen Arbeitsverträgen werden die persönliche Wochenarbeitszeit, die Vergütung und der Urlaubsanspruch getrennt festgelegt. Zusätzlich wird vereinbart, wie Kundenanfragen dokumentiert werden und unter welchen Voraussetzungen einer der Arbeitnehmer bei einem kurzfristigen Ausfall zusätzliche Stunden übernehmen kann.

Worauf sollte vor der Unterzeichnung geachtet werden?

Die Vorlage sollte an die tatsächliche Organisation des Arbeitsplatzes angepasst werden. Vor allem pauschale oder widersprüchliche Regelungen zur Arbeitszeit und Vertretung können im Alltag zu Problemen führen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten außerdem klären, welche Entscheidungen jeder Jobsharing-Partner selbst treffen darf und wann eine Abstimmung erforderlich ist. Werden sensible Daten, Kassenbestände, Schlüssel oder Arbeitsmittel gemeinsam genutzt, können ergänzende Regelungen zur Dokumentation und Übergabe erforderlich sein.

Bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen oder bestehenden Betriebsvereinbarungen müssen außerdem die dort enthaltenen Vorgaben berücksichtigt werden. Für ungewöhnliche oder besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten kann eine individuelle Prüfung des Vertrags sinnvoll sein.

Verwandte Vorlagen und Themen

Für eine Beschäftigung mit fest vereinbarter reduzierter Wochenarbeitszeit kommt auch ein Teilzeitarbeitsvertrag in Betracht. Einen Überblick über weitere Vertragsarten bietet die Seite Arbeitsverträge: Vorlagen und Muster.

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