Darlehensvertrag Vorlage & Erklärung

Ein Darlehensvertrag regelt die Überlassung von Geld oder Sachen auf Zeit. Damit Rückzahlung und Konditionen klar sind, sollte der Vertrag immer schriftlich abgeschlossen werden.

Darum geht es bei einem Darlehensvertrag

Darlehensverträge sind rechtlich in § 488 BGB geregelt. Sie kommen häufig zwischen Privatpersonen, Familienmitgliedern oder mit Banken zustande. Auch zinslose Darlehen sind möglich. Um Streit zu vermeiden, empfiehlt sich eine klare Vorlage, die alle Pflichtangaben enthält.

Ein Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen schützt beide Seiten, indem Laufzeit, Rückzahlung und Zinsen verbindlich festgehalten werden. Das schafft Rechtssicherheit und beugt Missverständnissen vor. Für spezielle Fälle finden Sie passende Muster, z. B. den Privaten Darlehensvertrag, den Geschäftlichen Darlehensvertrag oder das Arbeitgeberdarlehen.

📄 Darlehensvertrag Vorlage kostenlos anfordern

Rechtssicheres Muster im Word-Format – ideal für private und geschäftliche Darlehen. Schnell anpassbar, klar strukturiert.

Vorlage sichern ⚖️

Was ist ein Darlehensvertrag? (§ 488 BGB)

Ein Darlehensvertrag verpflichtet den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen zu überlassen. Der Darlehensnehmer muss den Betrag zurückzahlen und ggf. Zinsen leisten. Grundlage ist § 488 BGB (zum Gesetzestext).

Definition: Darlehensvertrag

Ein Darlehensvertrag nach § 488 BGB ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber eine Geldsumme oder vertretbare Sachen überlässt und der Darlehensnehmer zur Rückzahlung verpflichtet ist. Zinsen sind üblich, aber nicht zwingend erforderlich.

Darlehensvertrag vs. Kreditvertrag

Rechtlich gilt jeder Kreditvertrag als Darlehensvertrag. Umgangssprachlich wird „Kredit“ meist für Bankdarlehen verwendet, während „Darlehen“ auch private Vereinbarungen meint. Für Verbraucher ist entscheidend, dass Kreditverträge besonderen Schutzvorschriften unterliegen.

Privater Darlehensvertrag

Ein privater Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen wird häufig innerhalb der Familie oder im Freundeskreis geschlossen. Auch hier gelten die Vorschriften des BGB – mündliche Vereinbarungen sind zwar wirksam, aber kaum nachweisbar. Passende Muster: Privater Darlehensvertrag (Word + PDF).

Besonders verbreitet sind zinslose Darlehen. Sie sind rechtlich zulässig, müssen aber ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden. Ohne Regelung wird im Zweifel ein marktüblicher Zinssatz angenommen.

Praxis: Eltern leihen ihrem Kind 10.000 € für den Wohnungskauf. Mit einer schriftlichen Vereinbarung zu Rückzahlungsraten und Laufzeit ist die Abwicklung für beide Seiten transparent. Im Gegensatz dazu wäre eine Schenkung nicht zurückzuzahlen – ein klarer Unterschied, den der Vertrag festhält (Schuldanerkenntnis kann hier ergänzend sinnvoll sein).

Praxis-Case: Freundschaftsdarlehen ohne Vertrag – A leiht B 2.000 € bar ohne Quittung. Nach Monaten bestreitet B, das Geld erhalten zu haben. Ohne schriftlichen Darlehensvertrag hat A kaum Chancen, die Rückzahlung vor Gericht durchzusetzen. Dieses Beispiel zeigt, warum auch zwischen Freunden ein Vertrag notwendig ist.

Arten von Darlehensverträgen

Darlehensverträge unterscheiden sich nach Zweck und Vertragspartner. Am häufigsten treten sie als Bankdarlehen, Verbraucherdarlehen oder Privatdarlehen auf. Für geschäftliche Fälle gibt es den Geschäftlichen Darlehensvertrag.

Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff. BGB)

Verbraucherdarlehen unterliegen besonderen Schutzvorschriften. Dazu gehören Pflichtangaben wie effektiver Jahreszins, Gesamtkosten und Widerrufsbelehrung. Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Verstöße führen oft zur Unwirksamkeit oder zu verlängerten Widerrufsfristen (Infos der Verbraucherzentrale).

Begriffserklärung: Verbraucherdarlehen

Ein Verbraucherdarlehen ist ein Darlehen zwischen Unternehmer und Verbraucher, das besonderen Schutzregeln unterliegt. Diese sichern Transparenz, Widerrufsrecht und klare Kostenangaben. Für Unternehmen gelten diese Vorschriften nicht.

Pflichtangaben & Vertragsinhalte

Ein Darlehensvertrag sollte bestimmte Angaben zwingend enthalten, um wirksam und rechtssicher zu sein. Dazu gehören Name und Anschrift der Parteien, Höhe des Darlehens, Zinssatz, Rückzahlung, Laufzeit und Datum. Eine Sammlung relevanter Muster finden Sie in der Kategorie Darlehensverträge sowie in den kostenlosen Vorlagen.

Auch die Form spielt eine Rolle: Ein schriftlicher Vertrag bietet Beweissicherheit. Mündliche Abreden sind zwar wirksam, aber im Streitfall schwer zu beweisen. Die Beweislast liegt beim Darlehensgeber. Für Verbraucherdarlehen ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben.

Wichtig sind klare Regelungen zu Raten, Endfälligkeit oder Sondertilgungen. Fehlen solche Angaben, gelten die gesetzlichen Vorschriften – oft zum Nachteil des Darlehensgebers.

Kündigung & Rückzahlung

Darlehensverträge können unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Für unbefristete Verträge gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 488 Abs. 3 BGB). Für den konkreten Fall steht die Kündigung Darlehensvertrag als Vorlage bereit.

Bei Zahlungsverzug kann der Darlehensgeber fristlos kündigen. In diesem Fall wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Um Streit zu vermeiden, sollten Kündigungsrechte im Vertrag klar geregelt sein.

Praxis: Ein privates Darlehen über 5.000 € wurde auf unbestimmte Zeit gewährt. Der Darlehensgeber kann mit einer Frist von drei Monaten die Rückzahlung verlangen. Bei befristeten Verträgen endet das Darlehen automatisch.

📄 Darlehensvertrag Muster hier herunterladen

Jetzt kostenlos sichern

Praxis & Rechtsprechung

Gerichte beschäftigen sich regelmäßig mit Streitigkeiten rund um Darlehensverträge. Häufig geht es um Rückzahlungspflichten, Formfragen oder die Abgrenzung zu Schenkungen.

BGH, Urteil vom 19.12.2006 – XI ZR 56/05: Auch mündliche Darlehensverträge können wirksam sein, Beweisschwierigkeiten liegen jedoch beim Darlehensnehmer.

BGH, Urteil vom 27.11.2018 – XI ZR 45/17: Ein Darlehen zwischen Lebenspartnern ist zurückzuzahlen, wenn es eindeutig nicht als Schenkung gedacht war. Entscheidend sind Zweck und Ausgestaltung. Abgrenzungen finden sich auch bei Aufhebungsverträgen oder Arbeitsverträgen, wo ebenfalls rechtliche Klarheit entscheidend ist.

Kostenlose Vorlage Darlehensvertrag anfordern

Privater Darlehensvertrag VorlageMit unserer kostenlosen Darlehensvertrag Vorlage erhalten Sie ein rechtssicheres Muster im Word-Format. Es eignet sich für private und geschäftliche Zwecke, ist sofort anpassbar und juristisch klar strukturiert.

Für den Download genügt die Anmeldung zu unserem Newsletter.








Die Anmeldung ist freiwillig. Ihre Daten werden ausschließlich für den Newsletter genutzt und können jederzeit widerrufen werden.

FAQ Darlehensvertrag

In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen kurz und präzise. Die Antworten bieten praxisnahe Orientierung und verlinken bei Bedarf auf passende Vorlagen.

Wann ist ein Darlehensvertrag gültig?

Ein Darlehensvertrag ist gültig, wenn Einigung über Darlehenssumme und Rückzahlung besteht. Schriftform ist bei Verbraucherdarlehen Pflicht, bei Privatdarlehen dringend zu empfehlen.

Kann ein Darlehensvertrag mündlich geschlossen werden?

Mündliche Darlehensverträge sind grundsätzlich wirksam. Im Streitfall fehlen jedoch Beweise. Deshalb sollte immer eine schriftliche Vereinbarung genutzt werden, z. B. unser Privater Darlehensvertrag.

Wie kann man einen Darlehensvertrag kündigen?

Unbefristete Darlehen können mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Befristete Darlehen enden automatisch. Sonderkündigungen sind bei Zahlungsverzug möglich. Passend dazu: Kündigung Darlehensvertrag.

Was passiert, wenn das Darlehen nicht zurückgezahlt wird?

Wird ein Darlehen nicht zurückgezahlt, kann der Darlehensgeber klagen. Ein schriftlicher Vertrag erleichtert den Nachweis vor Gericht erheblich. Nutzen Sie im Zweifel ein klares Muster aus der Kategorie Darlehensverträge.

Wie unterscheidet sich ein Darlehensvertrag von einer Schenkung?

Bei einer Schenkung besteht keine Rückzahlungspflicht, der Empfänger erhält Geld oder Sachen unentgeltlich. Ein Darlehensvertrag verpflichtet dagegen zur Rückzahlung und ggf. zur Zahlung von Zinsen. Die Abgrenzung ist wichtig, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.