Mit einer Kontovollmacht (Bankvollmacht) erlauben Kontoinhaber:innen einer Vertrauensperson, Bankgeschäfte für sie zu erledigen – in der Filiale und ggf. im Online‑Banking. Hier finden Sie Struktur, Reichweite und typische Klauseln; die vollständige Vorlage folgt in Kürze.
Eine klare Vollmacht regelt wer was darf (Bargeld, Überweisungen, Online‑Banking), ab wann (sofort/postmortal) und wie lange (Widerruf, Befristung). Häufige Ergänzungen sind Schuldanerkenntnis (z. B. bei Rückzahlungen) oder Ratenplan. Für Vorsorgefälle ist die Vorsorgevollmacht relevant; sie kann Bankgeschäfte mit regeln.
Was ist eine Kontovollmacht?
Die Kontovollmacht ist eine schriftliche Ermächtigung, mit der eine benannte Person (Bevollmächtigte:r) Bankgeschäfte für die Kontoinhaber:in durchführen darf. Sie kann für einzelne Konten oder alle Konten bei einem Institut gelten und inhaltlich begrenzt werden (z. B. keine Kontoauflösung).
Bankvollmacht vs. Vorsorgevollmacht
Bankvollmacht regelt nur Bankgeschäfte bei einem Institut. Vorsorgevollmacht deckt umfassend persönliche/vermögensrechtliche Bereiche ab und kann Banksachen einschließen. Für die Praxis sind Bankformular + ggf. Vorsorgevollmacht eine solide Kombination.
Arten & Reichweite
Die Ausgestaltung bestimmt, was die bevollmächtigte Person darf. Legen Sie Reichweite und Beginn klar fest – am besten in Stichpunkten direkt im Dokument.
Sofort‑, transmortale & postmortale Vollmacht
Sofortvollmacht gilt ab Unterschrift. Transmortale Vollmacht gilt zu Lebzeiten und über den Tod hinaus. Postmortale Vollmacht beginnt erst nach dem Tod. Stimmen Sie die Variante mit Erbregelungen ab.
Umfang: Was ist erlaubt?
Typisch zulässig (sofern vereinbart): Bargeld abheben, Überweisungen ausführen, Kontoauszüge abrufen, Daueraufträge verwalten. Optional: Online‑Banking/TAN‑Nutzung, Kartenempfang, Vollmacht für alle Konten des Instituts.
Grenzen & Ausschlüsse
Was oft ausgeschlossen wird: Kontoauflösung, Kreditaufnahme, Änderung von Kreditlinien, Depotgeschäfte. Verbieten Sie Selbstkontrahieren (eigene Vorteile) oder grenzen Sie es ausdrücklich ein. Höchstbeträge/Laufzeiten schaffen Klarheit.
Form, Unterlagen & Ablauf
Viele Banken stellen eigene Formulare bereit. Eine freie Vorlage ist möglich; die Bank kann jedoch Ident‑Prüfungen verlangen (z. B. Ausweis/Legitimation). Online‑Freischaltungen erfordern meist zusätzliche Vereinbarungen.
Unterlagen & Identität
Typisch benötigt: Ausweis(e), IBAN/Kontonummer(n), Kontoinhaber‑Unterschrift(en), teilweise Termin in der Filiale oder Video‑Ident. Für Minderjährige: Sorgerechts‑/Geburtsnachweise.
Online‑Banking & Karten
Nutzung nur, wenn ausdrücklich gestattet. Regeln Sie TAN‑Zugang (eigenes Gerät oder Mitnutzung) und Kartenbereitstellung. Dokumentieren Sie Verantwortlichkeiten klar, um Missverständnisse und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Todesfall, „über den Tod hinaus“ & Erbschein
Eine transmortale/postmortale Vollmacht kann Bankgeschäfte im Todesfall ermöglichen. Banken verlangen dennoch oft Sterbeurkunde und prüfen Vollmacht/Identität. Ohne Vollmacht ist regelmäßig ein Erbschein oder notarielles Testament/Eröffnungsprotokoll nötig.
Geltungsdauer & Ende
Ende bei Widerruf, Befristung oder Kontoauflösung. Transmortale Vollmachten enden regelmäßig mit Widerruf durch Erb:innen. Postmortale Vollmachten enden nach Zweck‑/Zeitablauf.
Widerruf, Missbrauchsschutz & Haftung
Widerrufe schriftlich erklären und der Bank nachweisbar zustellen. Karten/TAN sperren, Daueraufträge prüfen, Vollmachtskopien einsammeln. Klare Betrags‑/Zweckgrenzen und Protokollierung (Quittungen) reduzieren Risiken.
Spezialfälle
Ehepartner & Gemeinschaftskonto: Ehepartner haben nicht automatisch Vollmacht. Beim „Oder‑Konto“ kann jede:r Inhaber:in verfügen; beim „Und‑Konto“ nur gemeinsam. Eine Zusatzvollmacht kann sinnvoll sein.
Kinder & Schülerkonten: Gesetzliche Vertreter erteilen/begrenzen Befugnisse; Banken haben eigene Formulare. Bargeld/Online‑Limits vereinbaren.
Geschäftskonto: Zeichnungsregelungen (z. B. „i. V.“/„ppa.“) und interne Vertretungsordnungen beachten; Vollmachten sauber dokumentieren und widerrufen.
FAQ
Kurze Antworten auf häufige Nutzerfragen (allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung im Einzelfall).
Hat der Ehepartner automatisch eine Kontovollmacht?
Nein. Ohne Vollmacht hat der Ehepartner keine Verfügungsbefugnis. Ausnahme: Gemeinschaftskonto („Oder‑Konto“) – dort kann jede:r Inhaber:in verfügen.
Ist eine Kontovollmacht im Todesfall gültig?
Ja, wenn trans‑ oder postmortal vereinbart. Banken verlangen oft Sterbeurkunde/Ident‑Prüfung; ohne Vollmacht benötigen Erb:innen regelmäßig einen Erbnachweis.
Kann man mit Kontovollmacht Online‑Banking nutzen?
Nur, wenn ausdrücklich vereinbart/freigeschaltet. Regeln Sie TAN‑Zugang und Karten schriftlich. Sicherheitshinweise der Bank beachten.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Kontovollmacht?
Ausweis(e), IBAN/Kontonummer, Unterschrift(en) der Kontoinhaber, ggf. Termin/Ident‑Verfahren; bei Minderjährigen Sorgerechts‑/Geburtsnachweise.
Kann ich mit Kontovollmacht Geld abheben oder das Konto auflösen?
Abheben: ja, wenn umfasst. Kontoauflösung/Dispositionen nur, wenn die Vollmacht das ausdrücklich vorsieht – viele Vorlagen schließen das aus.