Sicherheiten sind ein zentrales Instrument, um finanzielle Risiken zu reduzieren und Verträge rechtlich abzusichern. Sie schützen Gläubiger im Falle von Zahlungsausfällen und geben Schuldnern die Chance auf günstigere Konditionen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Sicherheiten rechtlich verankert und spielen in vielen Vertragsarten eine zentrale Rolle. Ob bei Krediten, Bürgschaften oder Mietverträgen – Sicherheiten geben beiden Seiten Planungs- und Rechtssicherheit. Mehr dazu finden Sie auch in unserem Beitrag zum Kreditvertrag.
Für die Praxis entscheidend ist, welche Sicherheiten im Einzelfall vereinbart werden. Banken unterscheiden streng zwischen Personalsicherheiten wie Bürgschaften und Sachsicherheiten wie Grundschulden.
📄 Vorlagen für Sicherheiten-Verträge
Nutzen Sie unsere geprüften Muster für Bürgschaften oder Sicherungsübereignungen. Damit sichern Sie Verträge und Darlehen rechtssicher ab.
Was sind Sicherheiten?
Sicherheiten sind rechtliche oder tatsächliche Mittel, die Forderungen absichern und Gläubigern zusätzliche Ansprüche im Falle von Zahlungsausfällen verschaffen. Beispiele reichen von Pfandrechten über Grundschulden bis hin zu Bürgschaften.
Die Funktion ist stets gleich: Risikominimierung für den Gläubiger und bessere Vertragskonditionen für den Schuldner. Eine allgemeinverständliche Erklärung bietet die Wikipedia-Definition zu Sicherheiten.
Personalsicherheiten vs. Sachsicherheiten im Vergleich
| Merkmal | Personalsicherheiten | Sachsicherheiten |
|---|---|---|
| Definition | Dritte Person haftet für die Schuld (z. B. Bürge) | Sachen oder Rechte sichern die Forderung ab |
| Typische Beispiele | Bürgschaft, Garantie, Schuldbeitritt | Grundschuld, Hypothek, Pfandrecht, Sicherungsübereignung |
| Vorteile | Einfache Vereinbarung, flexibel einsetzbar | Hohe Werthaltigkeit, klare Durchsetzbarkeit |
| Nachteile | Abhängigkeit von Bonität des Bürgen | Wertschwankungen und Verwertungskosten möglich |
| Praxisrelevanz | Häufig bei Privatkrediten genutzt | Standard bei Immobilien- und Unternehmenskrediten |
Sicherheiten beim Kredit
Ohne Sicherheiten vergeben Banken in der Regel keine größeren Kredite. Sie prüfen genau, welche Mittel zur Absicherung verfügbar sind. Typische Varianten sind Bürgschaften, Grundschulden oder Sicherungsübereignungen.
Während private Darlehen oft mit Personalsicherheiten wie Bürgschaften abgesichert werden, setzen Unternehmen überwiegend auf Sachsicherheiten. Weitere rechtliche Details finden Sie in unserer Übersicht zum Kreditvertrag.
📄 Vorlagen für Sicherheiten-Verträge
Ob Bürgschaft, Sicherungsübereignung oder Kreditvertrag – hier finden Sie geprüfte Vertragsmuster für die rechtssichere Absicherung.
Für Immobilienkredite sind Grundschulden oder Hypotheken Standard. Diese Rechte geben Banken die Möglichkeit, notfalls auf das Objekt zuzugreifen. Für Verbraucher ist es entscheidend, die Tragweite dieser Sicherheiten genau zu verstehen.
Grundschuld & Hypothek
Die Grundschuld ist die am häufigsten genutzte Kreditsicherheit in Deutschland. Sie bietet Banken ein dingliches Recht am Grundstück, unabhängig von der konkreten Darlehenshöhe.
Im Gegensatz dazu ist die Hypothek streng an eine bestimmte Forderung gebunden. Sie kommt heute seltener vor, da die Grundschuld flexibler handhabbar ist.
Beide Formen gehören zu den Grundpfandrechten und spielen eine entscheidende Rolle bei Baufinanzierungen.
Bürgschaft als Sicherheit
Die Bürgschaft verpflichtet eine dritte Person, für die Schuld eines Kreditnehmers einzustehen. Sie ist eine Personalsicherheit und erhöht die Bonität des Schuldners aus Sicht der Bank.
Arten sind etwa die selbstschuldnerische Bürgschaft oder die Ausfallbürgschaft. Beide unterscheiden sich hinsichtlich der Haftung und des Zeitpunkts, an dem der Bürge in Anspruch genommen wird.
Im Bürgschaftsvertrag werden Rechte und Pflichten detailliert geregelt. Für Bürgen ist es wichtig, die Tragweite genau zu verstehen, da sie im Ernstfall für die volle Schuld haften können.
Pfandrecht & Sicherungsübereignung
Das Pfandrecht sichert Forderungen durch Verpfändung beweglicher Sachen wie Wertpapiere oder Fahrzeuge. Der Gläubiger erhält ein Verwertungsrecht, falls der Schuldner nicht zahlt.
Eine moderne Variante ist die Sicherungsübereignung. Hier bleibt der Schuldner im Besitz der Sache, während das Eigentum auf den Gläubiger übergeht. Typische Fälle sind Fahrzeugfinanzierungen.
Unternehmenssicherheiten im Geschäftsverkehr
Auch im Unternehmensbereich spielen Sicherheiten eine zentrale Rolle. Lieferanten, Banken und Geschäftspartner verlangen oftmals zusätzliche Absicherungen, bevor sie Waren liefern oder Kredite vergeben. Ziel ist es, Zahlungsausfälle zu vermeiden und die wirtschaftliche Stabilität des Geschäfts sicherzustellen.
Eine der häufigsten Formen ist der Eigentumsvorbehalt. Dabei bleibt die Ware so lange im Eigentum des Verkäufers, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Für Lieferanten ist dies eine einfache Möglichkeit, Forderungen abzusichern. Unternehmen wiederum profitieren davon, dass sie Waren schon vor der vollständigen Bezahlung nutzen können.
Ebenfalls verbreitet ist die Globalzession, bei der ein Unternehmen seine gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen an eine Bank abtritt. Banken erhalten dadurch eine starke Position, während das Unternehmen im Gegenzug bessere Kreditkonditionen erhält. Ergänzend nutzen Unternehmen auch Warenlager oder Maschinen als Sachsicherheiten, die im Rahmen von Sicherungsübereignungen übertragen werden.
Rechtlich relevant ist hier neben dem BGB auch das Handelsgesetzbuch (HGB). Besonders bei Insolvenzen zeigt sich die Bedeutung von Unternehmenssicherheiten: Gläubiger mit dinglichen Rechten oder Abtretungen werden bevorzugt befriedigt. Mehr Details zu Sicherungsübereignungen finden Sie in unserem Vertrag zur Sicherungsübereignung.
Sicherheiten in internationalen Verträgen
In internationalen Vertragsbeziehungen unterscheiden sich die Regeln für Sicherheiten erheblich. Während in Deutschland vor allem das BGB maßgeblich ist, orientieren sich viele andere Rechtsordnungen am Common Law. Für Unternehmen mit Auslandsgeschäften ist es daher wichtig, die Unterschiede zu kennen und vertraglich klar zu regeln.
Im anglo-amerikanischen Rechtsraum spielt das sogenannte Collateral eine zentrale Rolle. Es handelt sich dabei um Vermögenswerte, die zur Absicherung eines Kredits hinterlegt werden. Anders als im deutschen Recht wird nicht immer strikt zwischen Personal- und Sachsicherheiten unterschieden. Entscheidend ist vielmehr, dass die Sicherheit schnell verwertet werden kann.
Ein weiteres Beispiel ist die Mortgage, die dem deutschen Hypothekenrecht ähnelt, in der Praxis jedoch flexibler ausgestaltet ist. Banken in den USA oder Großbritannien können Sicherheiten oftmals einfacher durchsetzen, ohne langwierige Gerichtsverfahren abwarten zu müssen. Das macht Kredite auf der einen Seite risikoärmer für Banken, auf der anderen Seite aber auch strenger für Schuldner.
Bei internationalen Finanzierungen ist zudem häufig eine Kombination mehrerer Sicherheiten vorgesehen – etwa eine Grundschuld in Deutschland, ergänzt durch eine Bürgschaft nach englischem Recht. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie Verträge sorgfältig prüfen und internationale Rechtsberatung einbeziehen sollten. Nur so lassen sich Haftungsfallen vermeiden und grenzüberschreitende Investitionen erfolgreich absichern.
Kaution als Sicherheit
Die Mietkaution ist ein gängiges Beispiel für eine Sicherheit im Zivilrecht. Sie schützt Vermieter vor Mietausfällen oder Schäden an der Mietsache. Maximal sind drei Nettokaltmieten erlaubt.
Alternativ können auch Bankbürgschaften oder verpfändete Sparbücher eingesetzt werden. Alle Regelungen zur Kaution finden Sie im Mietvertrag.
Für Mieter ist es wichtig, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters aufbewahrt wird. Nur so ist sie im Insolvenzfall geschützt.
Bankpraxis: Welche Sicherheiten akzeptieren Banken?
Banken unterscheiden streng zwischen Personal- und Sachsicherheiten. Am höchsten bewertet werden Grundpfandrechte wie Grundschulden oder Hypotheken.
Ebenfalls verbreitet sind Bürgschaften und Sicherungsübereignungen. Forderungsabtretungen oder Lohnabtretungen gelten dagegen als nachrangig. Details zu vertraglichen Einbindungen finden Sie im Leasingvertrag oder im Werkvertrag, wenn Anzahlungen abgesichert werden sollen.
Die Bewertung von Sicherheiten entscheidet maßgeblich über Zinskonditionen und Kreditwürdigkeit. Schuldner sollten daher genau prüfen, welche Sicherheiten sie stellen. In der Praxis ergibt sich häufig eine Rangfolge: Grundpfandrechte wie Grundschulden stehen an oberster Stelle, gefolgt von Bürgschaften und Sicherungsübereignungen. Abtretungen von Forderungen oder Lohnabtretungen gelten dagegen meist nur als nachrangige Sicherheiten.
FAQ zu Sicherheiten
Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen zu Sicherheiten. Die Antworten geben Ihnen einen kompakten Überblick über rechtliche Grundlagen und praktische Anwendung.
Was ist eine Sicherheit im rechtlichen Sinn?
Eine Sicherheit ist eine rechtlich abgesicherte Garantie, die einem Gläubiger zusätzliche Ansprüche verschafft. Sie dient dazu, Forderungen auch bei Zahlungsausfällen durchsetzen zu können.
Welche Sicherheiten gibt es?
Es gibt Personalsicherheiten wie Bürgschaften und Sachsicherheiten wie Grundschulden oder Pfandrechte. Auch Kautionen und Sicherungsübereignungen sind verbreitete Formen.
Was passiert, wenn Sicherheiten wegfallen?
Fallen vereinbarte Sicherheiten weg, kann der Gläubiger Nachbesicherung verlangen. Erfolgt dies nicht, droht die Kündigung des Vertrags, etwa beim Darlehen.
Wie funktioniert eine Bürgschaft?
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Bürge. Sie verpflichtet den Bürgen, bei Ausfall des Schuldners einzuspringen. Details regelt der Bürgschaftsvertrag.
Welche Sicherheiten akzeptieren Banken?
Am wichtigsten sind Grundschulden, Hypotheken und Bürgschaften. Banken bewerten jede Sicherheit nach Liquidierbarkeit und rechtlicher Durchsetzbarkeit.
Wie werden Sicherheiten bewertet?
Die Bewertung von Sicherheiten hängt von ihrer Liquidierbarkeit und Rechtsbeständigkeit ab. Banken stufen Grundschulden und Hypotheken am höchsten ein, da sie rechtlich klar durchsetzbar sind. Bewegliche Sicherheiten oder Abtretungen werden dagegen mit Abschlägen bewertet.