Schenkungsvertrag: Vorlage & Muster

Ein Schenkungsvertrag regelt die unentgeltliche Übertragung von Vermögen und schafft eine rechtssichere Basis. Damit lassen sich Missverständnisse vermeiden und spätere Streitigkeiten verhindern.

Schenkungsvertrag

Zentral ist die klare Dokumentation: Schenkungsgegenstand, Zeitpunkt der Übergabe, mögliche Rückforderungsrechte sowie Pflichten wie Versicherung oder Instandhaltung. Damit wird der Vertrag für beide Seiten verlässlich.

Typische Anwendungsfälle sind die Übertragung von Bargeld, einem Auto, einem Sparbuch oder einem Grundstück. Oft spricht man auch von einer Schenkung zu Lebzeiten oder „Schenkung unter Lebenden“. Bei Immobilien besteht zudem eine notarielle Pflicht nach § 516 BGB, die Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch nachlesen können.

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Schenkungsvertrag: Definition & Grundlagen

Ein Schenkungsvertrag ist die unentgeltliche Übertragung eines Vermögensgegenstands, durch die Eigentum und Pflichten klar geregelt werden. Er unterscheidet sich vom Kaufvertrag, bei dem eine Gegenleistung fällig wird.

Das Gesetz (§ 516 BGB) grenzt klar ab: Beim Kaufvertrag erfolgt ein entgeltlicher Eigentumsübergang, beim Leihvertrag wird nur die Nutzung überlassen. Die Schenkung hingegen ist endgültig und unentgeltlich.

Für Immobilien gilt: Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag unwirksam. Bei beweglichen Sachen genügt eine schriftliche Fixierung. Praktische Muster finden Sie im Schenkungsvertrag allgemein.

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Formen des Schenkungsvertrags

Die Form richtet sich nach dem Schenkungsgegenstand. Während Bargeldverträge unkompliziert sind, erfordern Immobilienverträge zwingend einen Notar. Auch bei Autos oder Sparbüchern ist eine präzise Vertragsgestaltung ratsam.

Für Geld eignet sich der Schenkungsvertrag über Bargeld. Beim Auto sind Angaben zu Zustand, Zubehör und Übergabe wichtig.

Für Guthaben ist der Schenkungsvertrag über ein Sparbuch üblich. Bei Immobilien können Sie Verträge mit Rückforderungsrecht oder mit Nießbrauch wählen.

Rechtliche Anforderungen & Notarpflicht

Bewegliche Sachen können formfrei übertragen werden, Immobilien nur mit Notar. Diese Unterscheidung ist zentral für die Wirksamkeit des Vertrags. Ohne notarielle Beurkundung ist eine Grundstücksschenkung nichtig.

Der Notar schützt beide Parteien vor Formfehlern und stellt sicher, dass die Eintragung im Grundbuch erfolgt. Ohne Beurkundung bleibt die Übertragung unwirksam, auch wenn beide Seiten einig sind.

Ein weiteres Thema ist der Widerruf wegen groben Undanks. Hier kann die Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn der Beschenkte schwerwiegendes Fehlverhalten zeigt.

Steuerliche Aspekte der Schenkung

Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer. Entscheidend sind Freibeträge: Ehepartner bis 500.000 €, Kinder bis 400.000 €, Enkel bis 200.000 €, andere Personen bis 20.000 €.

Durch Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen, da sie alle zehn Jahre erneut gelten. Das macht Schenkungen zu einem wichtigen Instrument der Nachlassplanung.

Zur Gestaltung können auch Testamente und Erbverträge genutzt werden: etwa das Berliner Testament, das gemeinschaftliche Testament oder der Erbvertrag.

Weitere Informationen stellt das Bundesfinanzministerium bereit. Eine steuerliche Beratung ist in komplexen Fällen empfehlenswert.

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Kosten beim Schenkungsvertrag

Die Kosten hängen vom Wert des Schenkungsgegenstands ab. Bei Immobilien fallen Notarkosten und Grundbuchgebühren an, die sich meist auf 1–2 % des Werts belaufen. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen und Umsatzsteuer.

Für bewegliche Sachen wie Geld oder ein Auto reicht in der Regel eine schriftliche Vereinbarung. Hier entstehen keine Notarkosten, lediglich die Erstellung des Vertrags kann Aufwand verursachen.

Zusätzliche Kosten können für eine steuerliche Beratung entstehen. Diese ist vor allem sinnvoll, wenn hohe Vermögenswerte übertragen werden und Freibeträge optimal genutzt werden sollen.

Unsere Musterverträge stehen kostenlos zum Download bereit. Kostenpflichtig wird es nur dann, wenn eine notarielle Beurkundung oder Grundbuchänderung erforderlich ist.

Praxis: Übergabe, Rückforderung, Widerruf

Eine saubere Übergabe schützt beide Seiten. Ein schriftliches Protokoll mit Fotos beugt Streit über Zustand oder Vollständigkeit vor. Bei Fahrzeugen oder Immobilien ist dies besonders wichtig.

Rückforderungsrechte sichern die Schenkenden ab. Beliebt sind Klauseln bei Vorversterben des Beschenkten oder grobem Undank. So bleibt das Vermögen in der gewünschten Linie.

Nießbrauchsrechte sind eine praxisnahe Lösung: Der Schenkende kann die Immobilie weiterhin bewohnen oder Mieteinnahmen beziehen. Muster finden Sie beim Schenkungsvertrag mit Nießbrauch.

Schenkungsvertrag oder Erbschaft?

Schenkungen zu Lebzeiten unterscheiden sich klar von Testamenten und Erbverträgen. Während die Schenkung sofort wirksam wird, greifen Testamente und Erbverträge erst nach dem Tod.

Wer frühzeitig Vermögen überträgt, kann steuerliche Freibeträge mehrfach nutzen und Konflikte im Nachlass vermeiden. Testamente bleiben sinnvoll, wenn es um die Gesamtregelung des Nachlasses geht.

Für Familien bietet sich oft eine Kombination an: Schenkungsverträge für konkrete Vermögenswerte, ergänzt durch ein Testament für den Restnachlass.

FAQ: Häufige Fragen zum Schenkungsvertrag

In der Praxis tauchen bei Schenkungsverträgen viele Detailfragen auf. Die folgenden Antworten orientieren sich an häufigen Suchanfragen und geben eine erste rechtliche Orientierung.

Ist ein Schenkungsvertrag ohne Notar gültig?

Für bewegliche Sachen genügt ein schriftlicher Vertrag. Bei Immobilien ist eine notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben, andernfalls ist der Vertrag unwirksam.

Was muss bei einem Schenkungsvertrag beachtet werden?

Wichtig sind die eindeutige Beschreibung des Gegenstands, klare Vereinbarungen zu Übergabe und Rückforderungsrechten sowie die steuerliche Prüfung der Freibeträge.

Wie formuliert man einen Schenkungsvertrag?

Ein Muster sollte Parteien, Gegenstand, Zeitpunkt, Rückforderungsrechte und steuerliche Hinweise enthalten. Präzise Formulierungen verhindern Auslegungskonflikte.

Wie funktioniert ein Schenkungsvertrag für Immobilien?

Hier ist ein Notar erforderlich. Zusätzlich erfolgt eine Grundbuchänderung. Ohne Beurkundung und Eintragung bleibt die Übertragung unwirksam.

Muss ein Schenkungsvertrag beim Finanzamt angezeigt werden?

Ja, Schenkungen sind dem Finanzamt mitzuteilen. Auch wenn keine Steuer anfällt, besteht eine Anzeigepflicht. Nur so können Freibeträge geprüft und eine rechtssichere Abwicklung gewährleistet werden.

Beeinflusst eine Schenkung den Pflichtteil?

Ja, Schenkungen können den Pflichtteil beeinflussen. Nach § 2325 BGB werden sie im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgt sind. Mit jedem Jahr verringert sich der anzurechnende Wert um zehn Prozent. Nach zehn Jahren fällt die Schenkung nicht mehr in die Pflichtteilsergänzung.