Es ist üblich, dass die Betriebskosten vom Mieter in Form von monatlichen Vorauszahlungen geleistet werden. Im Mietvertrag sind diese als Nebenkosten festgehalten.
Die Höhe der Vorauszahlungen wird anhand einer Schätzung der zu erwartenden Kosten festgelegt. Einmal jährlich erfolgt dann eine genaue Jahresabrechnung.
Wir haben Ihnen bereits einen Teil der Arbeit abgenommen und eine kostenlose Mustervorlage für Sie erstellt. Diese dürfen Sie gerne bei Ihrer nächsten Abrechnung verwenden.
Mit der Vorlage für die Nebenkostenabrechnung im Excel-Dateiformat können Sie Ihre Kosten übersichtlich eingeben und direkt berechnen lassen.
Um die Mustervorlage für eine Betriebskostenabrechnung herunterladen zu können, ist lediglich die Anmeldung an unserem Newsletter erforderlich.
Wissenswertes zum Thema Betriebskostenabrechnung
Bei der Betriebskostenabrechnung gibt es einiges zu beachten. Besonders wichtig ist die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. So hat der Vermieter maximal bis zum Ende des Folgejahres Zeit, um seine Abrechnung zu erstellen.
Verpasst er die Frist, darf er keine Nachzahlung mehr fordern, während der Mieter zu viel gezahltes Geld noch immer zurückverlangen kann. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Mieter das Objekt noch bewohnt oder nicht.
Worauf Sie achten müssen
Die Betriebskosten müssen stets für einen Zeitraum von 12 Monaten berechnet werden. Hierbei ist es unerheblich, ob das betreffende Kalenderjahr oder eine andere Zeitspanne zu Grunde gelegt wird.
Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung, dass die Nebenkostenabrechnung formell in Ordnung und vor allem vollständig ist. Wichtig sind hier unter anderem eine genaue Aufstellung aller Kosten sowie, bei Mehrfamilienhäusern, welcher Anteil davon auf den betreffenden Mieter entfällt.
Es muss klar ersichtlich sein, welche Kosten der Mieter zu tragen hat und wie viel er davon bereits in Form seiner Vorauszahlungen geleistet hat.
Achten Sie darauf hier wirklich sorgfältig vorzugehen. Sollten Sie nämlich eine Position vergessen oder sich zu Ihren Ungunsten verrechnen, können Sie keine Nachforderung an Ihren Mieter mehr stellen.
Kopien von Rechnungen müssen Sie der Betriebskostenabrechnung übrigens nicht beifügen. Jedoch müssen Sie dem Mieter Einsicht in Ihre Unterlagen gewähren, sollte er dies verlangen.
Was nicht abgerechnet werden darf
Sie dürfen nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Immobilieneigentum entstehen, auf Ihre Mieter umlegen. Nicht abrechenbar sind zum Beispiel Kosten für Renovierungsarbeiten, für den Hausverwalter oder auch Bankgebühren, die Ihnen durch Ihr Geschäftskonto entstehen.
Genaue Regelungen dazu finden Sie in der BetrKV (Betriebskostenverordnung).
Um Probleme zu vermeiden und alle berechtigten Kosten einfordern zu können, empfehlen wir Ihnen, sich sorgfältig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Beachten Sie insbesondere die gesetzlichen Fristen und Vorgaben hinsichtlich Inhalt und Form Ihrer Abrechnung.
Alternativ zu dieser kostenlosen Mustervorlage finden Sie bei uns übrigens auch einen kostenpflichtigen Vordruck für eine Betriebskostenabrechnung.
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