Mietvertrag Garage – kostenlose Vorlage (PDF & DOCX)

Mit unserer Vorlage regeln Sie die Vermietung einer Garage klar und fair. So vermeiden Sie Streit über Nutzung, Schlüssel oder Kündigungsfristen und sichern beide Seiten mit einem übersichtlichen Vertrag ab.

Freie Garagen sind knapp, daher ist eine eindeutige Vertragsgrundlage wichtig. Die Musterdateien als PDF & DOCX führen Sie Schritt für Schritt durch Mietgegenstand, Nutzung, Miete/Kaution, Haftung und Kündigung – passend für eine Einzelgarage, Doppelgarage, Reihengarage oder eine abgeschlossene Box in einer Tiefgarage.

Grundlagen finden Sie außerdem bei Mietvertrag und speziell zur Wohnung bei Mietvertrag Wohnung. Für Tipps zur Beendigung siehe Kündigung Mietvertrag.

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Garagen‑Mietvertrag: Inhalt & Besonderheiten

Ein Garagen‑ oder Stellplatzmietvertrag ist meist kein Wohnraummietvertrag. Entscheidend ist, ob die Garage separat oder zusammen mit einer Wohnung vermietet wird. Regeln Sie den konkreten Platz, erlaubte Nutzung, Haftung und Kündigungsfristen eindeutig.

Mietgegenstand exakt beschreiben

Nennen Sie Lage/Nummer, Zufahrt, Breite/Höhe bei enger Einfahrt sowie die Schlüsselanzahl. Untersagen Sie Umbauten ohne Zustimmung. Für Tiefgaragen empfiehlt sich ein Hinweis auf Hausordnung, Brandschutz und Ruhezeiten.

Miete, Nebenkosten & Kaution

Vereinbaren Sie Monatsmiete, Fälligkeit und ggf. Nebenkosten (Beleuchtung/Strom). Eine Kaution von ein bis drei Nettomieten ist üblich. Für Mieterhöhungen bieten sich klare Klauseln (z. B. Index/Staffel) an. Bei Schlüsselverlust kann eine angemessene Pauschale vereinbart werden.

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Mit der kostenlosen Mustervorlage regeln Sie die Vermietung einer Garage rechtssicher – Mietgegenstand, Nutzung, Miete/Kaution, Haftung und Kündigung sind bereits vorbereitet.


Mietvertrag Garage – kostenlose Vorlage (PDF & DOCX)

Unsere kostenlose Mustervorlage hilft Ihnen, ein rechtssicheres Garagen-Mietverhältnis aufzusetzen – in wenigen Minuten anpassbar.

  • Formate: PDF & DOCX (Microsoft Word)
  • Geeignet für: Einzelgarage, Doppelgarage, Reihengarage, abgeschlossene Box in Tiefgarage
  • Regelt: Mietgegenstand, Nutzung, Miete/Kaution, Haftung, Kündigung







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Kündigungsfristen: separat vs. mit Wohnung

Garagenmietvertrag kündigen: Wird die Garage separat vermietet, gilt regelmäßig die Frist des § 580a Abs. 1 BGB: Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Den Gesetzestext finden Sie hier: § 580a BGB – Kündigungsfristen.

Ist die Garage mit der Wohnung in einem einheitlichen Vertrag verbunden, ist eine separate Kündigung in der Regel ausgeschlossen; es gelten die Wohnraumregeln. Entscheidend ist die vertragliche Ausgestaltung.

Nutzung, Haftung & Versicherung

Erlauben Sie nur das Abstellen zulässiger Kfz. Verboten sind typischerweise Reparaturen, gefährliche Stoffe oder Dauerlagerung. Haftung: Der Vermieter haftet nicht für eingelagerte Sachen, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Schäden sind unverzüglich zu melden.

Übergabe & Rückgabe: Protokoll nutzen

Dokumentieren Sie Zustand, Schlüssel/Fernbedienungen und vorhandene Markierungen mit einem Übergabeprotokoll. Bei Rückgabe: besenrein, frei von Gegenständen, alle Schlüssel zurück. Das erleichtert die Kautionsabrechnung.

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Form & Schriftform

Ein Garagenmietvertrag ist grundsätzlich formfrei möglich, die Schriftform ist jedoch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen. So lassen sich Mietgegenstand, Schlüssel und Kündigungsfristen später eindeutig nachweisen.

Formloser (mündlicher) Mietvertrag ist zwar möglich, wegen Beweisbarkeit aber nicht empfehlenswert. Hinweis: Der verbreitete „Hamburger Mietvertrag“ richtet sich primär an Wohnraum; für Garagen/Stellplätze nutzen Sie besser eine separate Spezial‑Vorlage.

Ist die Garage Teil des Wohnungsmietvertrags?

Beides ist möglich. Stehen Wohnung und Garage in einem Vertrag/Preis, spricht viel für ein einheitliches Mietverhältnis. Bei getrennten Verträgen ist die Garage regelmäßig separat kündbar (Fristen siehe § 580a BGB im Link oben).

Mündlich/formlos – geht das?

Ja, aber riskant. Ohne Schriftform fehlen klare Regeln zu Nutzung, Haftung und Kündigung. Nutzen Sie die DOCX‑Vorlage, um Besonderheiten wie E‑Ladepunkt, Untervermietung oder Winterdienst unkompliziert zu ergänzen.

Befristung & Nachtrag

Ein befristeter Mietvertrag (Garage) ist möglich; nennen Sie Enddatum und Verlängerungslogik. Änderungen später per Nachtrag/Änderungsvereinbarung – sauber datiert und nummeriert.

Kündigungsbestätigung (Kurz‑Muster)

„Wir bestätigen Ihre Kündigung des Garagenmietvertrags zum … Die Rückgabe erfolgt am …, besenrein, mit sämtlichen Schlüsseln/Fernbedienungen. Offene Beträge/Kaution werden bis … abgerechnet.“

Weitere Vorlagen

Für komplexere Fälle empfehlen wir diese Profi‑Muster:

🔧 Vorlagen für spezielle Fälle

Für Befristungen, Vertragsänderungen, saubere Beendigung und lückenlose Dokumentation – diese Profi-Muster passen zum Garagen-Mietvertrag.

FAQ: Mietvertrag Garage

Die häufigsten Fragen kurz beantwortet – rechtssicher und praxisnah.

Wie schreibe ich einen Mietvertrag für eine Garage?

Benennen Sie Mietgegenstand, Nutzung, Miete/Kaution, Haftung und Kündigung. Bei separater Vermietung schließen Sie einen eigenständigen Vertrag und nutzen klare Regeln zu Schlüssel und Rückgabe.

Was muss in einem Garagen‑Mietvertrag stehen?

Mindestens: genaue Platzbezeichnung, Mietdauer, Miete/Zahlung, Kaution, Nutzungseinschränkungen, Haftung, Schlüssel, Kündigung. Optional: Strom/E‑Laden, Untervermietung, Winterdienst, Übergabeprotokoll.

Welche Kündigungsfrist gilt für Garage?

Separater Vertrag: Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (siehe § 580a BGB). Bei einheitlichem Vertrag mit der Wohnung gelten Wohnraumregeln.

Ist ein mündlicher Vertrag wirksam?

Ja, formfrei möglich. Für Beweisbarkeit und klare Nutzungsvorgaben ist die Schriftform jedoch dringend zu empfehlen. Nutzen Sie dafür unsere DOCX‑Vorlage.

Darf die Garagenmiete erhöht werden?

Es gelten nicht automatisch die Wohnraum‑Grenzen. Entscheidend ist die vertragliche Regelung (z. B. Index/Staffel). Ohne Klausel sind Anpassungen nur einvernehmlich möglich.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Für Garagen existiert keine starre Wohnraum‑Obergrenze. Üblich sind ein bis drei Nettomieten. Regeln Sie Zahlung, Verwahrung und Rückzahlung transparent.

Ist die Garage im Mietvertrag enthalten?

Nur wenn Wohnung und Garage in einem Vertrag stehen. Bei getrennten Verträgen handelt es sich um eigenständige Mietverhältnisse – die Garage ist dann separat kündbar.

Kann ich die Garage separat kündigen?

Ja, bei separatem Vertrag – Frist gemäß § 580a Abs. 1 BGB (3 Monate). Bei einheitlichem Wohnungsmietvertrag ist eine Teilkündigung meist ausgeschlossen.

Formloser Mietvertrag – reicht das?

Rechtlich möglich, aber riskant. Schriftform sichert Nachweis, Schlüssel und Kündigungsfristen. Nutzen Sie deshalb die bearbeitbare DOCX‑Vorlage.