Informationen zum Pachtvertrag
Die Pacht ist ein gegenseitiger Vertrag, der die Gebrauchsüberlassung einer Sache oder eines Rechts auf Zeit mit der Möglichkeit der Fruchtziehung zum Inhalt hat, wofür der Eigentümer im Gegenzug ein Entgelt erhält. Als Pachtzahlung kann ein fester monatlicher Betrag vereinbart werden ebenso wie Zahlungen in Abhängigkeit vom Ertrag oder Umsatz.
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