
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Anmeldung und Abmeldung von Stromlieferverträgen bei Wohnungswechseln. Grundlage ist der neu eingefügte § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Künftig sind rückwirkende Änderungen von Stromverträgen nicht mehr zulässig. Die Mitteilung an den Energieversorger muss – sofern eine Zählernummer vorliegt – spätestens zwei Wochen vor dem Ein- oder Auszug erfolgen.
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) weist darauf hin, dass Mieter und Eigentümer künftig rechtzeitig aktiv werden müssen, um eine automatische Einstufung in die Grundversorgung zu vermeiden. Bislang war eine rückwirkende Ummeldung bis zu sechs Wochen möglich.
Grundversorgung wird automatisch aktiviert bei Fristversäumnis
Verpasst ein Mieter die rechtzeitige Anmeldung, erfolgt die Stromversorgung automatisch über den örtlichen Grundversorger. In diesem Fall gilt der Grundversorgungstarif, der laut Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) oft teurer ist als marktübliche Angebote. Eine Kündigung dieses Vertrags ist erst zwei Wochen nach Beginn möglich.
Auch bei der Abmeldung gelten künftig neue Fristen. Erfolgt diese nicht spätestens zwei Werktage vor dem Auszug, bleibt der Vertrag bestehen, bis der bisherige Vertragspartner ihn kündigt. Der bis dahin verbrauchte Strom wird weiterhin in Rechnung gestellt. Der bisher übliche Ablauf, bei dem der Zählerstand zur Abrechnung entscheidend war, tritt in den Hintergrund. Maßgeblich wird nun der Zeitpunkt der Anmeldung beim Versorger.
Hinweise für Hausverwalter und Eigentümer
Hausverwalter sollten laut IVD im Falle eines Mieterwechsels oder bei Beendigung eines Mietvertrags entsprechende Informationen bereitstellen. Der Verband hat hierfür eine Checkliste veröffentlicht, die Vermietern als Orientierung dienen soll.
Die neue Regelung betrifft nicht nur Mietwohnungen, sondern auch Eigentümer, die die Stromversorgung in einem neuen Objekt aufnehmen oder beenden. Der technische Ablauf des Anbieterwechsels wurde durch die Bundesnetzagentur zusätzlich neu geregelt.
Stromanbieterwechsel künftig in 24 Stunden möglich
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944 wird der technische Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb eines Werktags möglich sein. Die entsprechende Vorgabe der Bundesnetzagentur tritt am 6. Juni 2025 in Kraft. Aktuell beträgt die Frist für den Anbieterwechsel bis zu drei Wochen. Die neue Regelung betrifft ausschließlich den technischen Vorgang, nicht aber die Vertragsmodalitäten.
Für den Anbieterwechsel relevant ist künftig die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), die aus elf Ziffern besteht und sich üblicherweise auf der Stromrechnung findet.
Verbot von Tarifsplitting in der Grundversorgung
Der Gesetzgeber hat bereits im Juli 2022 auf unterschiedliche Gerichtsurteile zum sogenannten Tarifsplitting reagiert. In der Grundversorgung dürfen seitdem keine unterschiedlichen Preise mehr für Neu- und Bestandskunden erhoben werden. In der Ersatzversorgung ist ein Preisaufschlag für Neukunden hingegen weiterhin erlaubt.
Das Landgericht Mannheim untersagte den Stadtwerken Pforzheim im Februar 2022, in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise für Neukunden zu verlangen (Az. 22 O 3/22 Kart). Weitere ähnliche Urteile ergingen durch das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 03-06 O 6/22), das Landgericht Hannover (Az. 25 O 6/22) sowie das Landgericht Berlin (Az. 92 O 1/22 Kart). Das Landgericht Köln entschied dagegen im Sinne des Energieversorgers und wies den Antrag der Verbraucherzentrale NRW ab. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte diese Entscheidung im März 2022 (Az. 6 W 10/22).
Fazit: Fristen beachten, Grundversorgung vermeiden
Die gesetzlichen Änderungen führen zu klareren Zuständigkeiten und Abläufen bei der Stromversorgung im Fall eines Wohnungswechsels. Verbraucher, Vermieter und Verwalter sollten die neuen Fristen beachten, um automatische Vertragsverhältnisse mit teureren Grundversorgungstarifen zu vermeiden. Eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Energieversorger wird damit ab Juni 2025 verpflichtend.
Für Unterstützung bei der Kündigung bestehender Stromverträge oder der Mitteilung von Adressänderungen im Zuge eines Umzugs stehen auf vertrag.de entsprechende Musterbriefe zur Verfügung. Beispielsweise bietet die Plattform eine Mustervorlage für die Kündigung des Stromanbieters sowie eine Vorlage für die Adressänderung wegen Umzugs an. Diese können helfen, die neuen gesetzlichen Anforderungen fristgerecht umzusetzen.