Abmahnung wegen „Abwohnen“ einer Kaution
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Produktbeschreibung
Als „Abwohnen“ wird umgangssprachlich bezeichnet, wenn ein Mieter vor Ende des Mietverhältnisses die Mietzahlungen aussetzt und stattdessen stillschweigend eine Abbuchung von seinem Kautionskonto voraussetzt. Erinnern Sie Ihren Mieter mit diesem Musterbrief daran, dass ein solcher Vorgang rechtlich nicht zulässig ist.
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