Elternbürgschaft (selbstschuldnerisch)
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Produktbeschreibung
Häufig wird sie von Vermietern verlangt, wenn der Nachwuchs – noch in der Ausbildung – die erste eigene Wohnung beziehen möchte: die Elternbürgschaft. Damit verbürgen sich die Eltern dafür, dass die im Mietvertrag festgelegten Mietzahlungen des Kindes regelmäßig erfolgen, und verpflichten sich, womöglich doch anfallende Mietschulden für ihr Kind zu begleichen. Nutzen Sie die hier erhältliche Vorlage, um für Ihr Kind juristisch korrekt zu bürgen!
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