Kostenlose Reisekostenabrechnung Mustervorlage Auslandsreisen

reisekostenformular-AuslandDie Reisekostenvorlage im PDF-Format ist für die Abrechnung von Auslandsreisen vorgesehen. Sie können alle notwendigen Daten direkt im Formular eingeben und speichern.

Es sind alle notwendigen Angaben, die zur Vorlage beim Finanzamt notwendig sind, enthalten. Hierzu gehören die Fahrtkosten, der Verpflegungsmehraufwand, die Übernachtungskosten sowie die Reisenebenkosten.

Um die Mustervorlage für eine Reisekostenabrechnung herunterladen zu können, ist lediglich die Anmeldung an unserem Newsletter erforderlich.








 

Wissenswertes zur Reisekostenabrechnung für Auslandsreisen

Geschäftsreisen sind in vielen Branchen Alltag. Sofern das Unternehmen nicht nur regional tätig ist, gehören auch Reisen ins Ausland zu den Aufgaben der Mitarbeiter.

Der persönliche Kontakt mit Kunden und Interessenten ist oft entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Schließlich lassen sich viele Angelegenheiten deutlich besser von Angesicht zu Angesicht regeln.

Der Mitarbeiter kann die zusätzlichen Kosten, die ihm durch seine Geschäftsreise entstehen, in Form einer Reisekostenabrechnung bei seinem Arbeitgeber geltend machen.

Tagespauschalen für die Verpflegung

In der Regel gibt es während der Reise nicht die Möglichkeit zu kochen, wie das zuhause der Fall ist. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass der Mitarbeiter höhere Ausgaben für Essen hat.

Für diesen sogenannten Verpflegungsmehraufwand sind feste Tagespauschalen vorgesehen. Diese unterscheiden sich je nach Reiseland und liegen für einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem Bereich von 18 bis 77 Euro.

Die Höhe richtet sich nach den zu erwartenden Kosten für eine angemessene Verpflegung. Während die Tagespauschale in Bulgarien zum Beispiel nur 22 Euro beträgt, liegt sie in Dänemark bei immerhin 60 Euro.

Für Aufenthalte mit einer Dauer von acht bis 24 Stunden werden reduzierte Pauschalen veranschlagt.

Was sonst noch wichtig ist

Abgesehen vom Verpflegungsmehraufwand können natürlich auch andere Kosten mit der Reisekostenabrechnung eingefordert werden.

Wer zum Beispiel mit seinem privaten PKW nach Belgien fahren muss, kann Kilometergeld geltend machen. Pro gefahrenem Kilometer sind das 30 Cent. Dieser Betrag berücksichtigt sowohl die Spritkosten als auch den Verschleiß am Fahrzeug.

Achten Sie bei Ihrer Reisekostenabrechnung unbedingt darauf, dass Sie sämtliche Belege mit einreichen. Denn nur dann ist sichergestellt, dass Ihr Arbeitgeber die entstandenen Kosten auch tatsächlich übernimmt.

Selbstverständlich sollte die Abrechnung stets korrekt erfolgen. Denn ein bewusster Betrug kann im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung nach sich ziehen.

Machen Sie sich die Reisekostenabrechnung für Ihre Auslandsreise so einfach wie möglich. Nutzen Sie wahlweise unsere kostenlose Mustervorlage oder diesen kostenpflichtigen Vordruck.