Geschäftsführervertrag Muster: kostenlose Vorlage für GmbH

Ein Geschäftsführervertrag regelt Befugnisse, Vergütung, Haftung und Kündigung – und entscheidet oft darüber, ob es später ruhig bleibt oder teuer wird. Hier finden Sie ein kostenloses Geschäftsführervertrag‑Muster für die GmbH zum Download sowie eine klare Checkliste, welche Klauseln in der Praxis wirklich zählen.

Damit Sie direkt starten können, finden Sie weiter unten den Download des Geschäftsführervertrag‑Musters. Wichtig ist dabei: Ein GmbH‑Geschäftsführervertrag ist nicht nur „ein Vertrag über Gehalt“, sondern ein Regelwerk für Entscheidungen, Risiken und Exit‑Szenarien – besonders bei Gesellschafter‑Geschäftsführern.

Außerdem unterscheiden sich Geschäftsführer häufig von klassischen Arbeitnehmern. Genau deshalb ist es sinnvoll, typische Arbeitsvertrags‑Texte nicht einfach zu kopieren, sondern den Geschäftsführer‑Dienstvertrag passend zur Rolle zu gestalten – inklusive Statusfragen (selbständig oder sozialversicherungspflichtig) und sauberer Regeln für Abberufung und Kündigung.

Was ist ein Geschäftsführervertrag?

Ein Geschäftsführervertrag (auch „Geschäftsführer‑Anstellungsvertrag“) ist die schriftliche Vereinbarung zwischen GmbH und Geschäftsführer über Aufgaben, Vergütung, Pflichten und Beendigung. Er ist damit das praktische „Betriebssystem“ für die Zusammenarbeit im Alltag.

Wichtig ist die Trennung zwischen Organstellung und Vertrag: Die Bestellung zum Geschäftsführer und der Anstellungs‑/Dienstvertrag können zusammen beginnen, aber sie enden nicht automatisch gleichzeitig. Genau hier entstehen in der Praxis viele Missverständnisse.

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Was bedeutet der Begriff?

Mit „Anstellungsvertrag“ ist in der Praxis der Vertrag gemeint, der Tätigkeit, Pflichten und Vergütung regelt – unabhängig davon, ob arbeitsrechtlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

In einer GmbH gibt es meistens zwei Ebenen: die Organstellung (Bestellung/Abberufung als Geschäftsführer) und das schuldrechtliche Vertragsverhältnis (der Geschäftsführervertrag). Diese Ebenen sollten im Vertrag klar „zusammenpassen“.

Deshalb lohnt es sich, Zuständigkeiten und Grenzen direkt im Vertrag zu definieren. So wissen Sie im Tagesgeschäft, welche Entscheidungen der Geschäftsführer allein trifft und wann eine Zustimmung der Gesellschafter nötig ist.

Geschäftsführervertrag: Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag – was ist der Unterschied?

Ein Geschäftsführervertrag ist häufig ein Dienstvertrag – ein Arbeitsvertrag setzt zusätzlich persönliche Abhängigkeit und Weisungsbindung voraus.

Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) steht „Leistung gegen Vergütung“ im Mittelpunkt. Beim Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) kommt die persönliche Abhängigkeit dazu – also ein starkes Weisungsrecht zu Zeit, Ort und Art der Tätigkeit.

Viele Geschäftsführer handeln als Organ eigenständig. Deshalb passen klassische Arbeitsvertrags‑Klauseln oft nicht 1:1. Gleichzeitig können einzelne Regeln arbeitsvertragsähnlich formuliert werden, wenn die Rolle es erfordert – nur eben bewusst und nicht aus Gewohnheit.

Ist ein Geschäftsführervertrag notwendig oder Pflicht?

Ein schriftlicher Geschäftsführervertrag ist zwar nicht in jedem Fall „gesetzlich Pflicht“, in der Praxis ist er aber nahezu immer notwendig.

Ohne Vertrag bleiben zentrale Fragen offen: Gibt es ein Fixgehalt? Wie wird eine Tantieme berechnet? Welche Spesen übernimmt die GmbH? Und welche Kündigungsfrist gilt? Gerade bei Streit oder Außenprüfungen fehlen dann belastbare Nachweise.

Deshalb ist ein sauberer Vertrag auch ein Schutzinstrument: Er schafft Klarheit, reduziert Konflikte und macht die Zusammenarbeit für beide Seiten planbar.

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Mustervorlage Geschäftsführervertrag








Hinweis: Das Muster ist eine praktische Grundlage – ersetzt aber keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor allem Vergütung, Vertretungsregeln, Haftung, Wettbewerbsverbot und Kündigungsfristen auf Ihren konkreten Fall.

Suchen Sie nach „Geschäftsführervertrag Muster IHK“? Dann hilft oft ein Vergleich: Einige Industrie‑ und Handelskammern stellen Muster‑Anstellungsverträge als Word‑Download bereit. Nutzen Sie solche Texte als Orientierung, aber passen Sie sie immer auf Ihre GmbH‑Praxis an (z. B. Befristung, Boni, Zustimmungsvorbehalte).

Was muss im Geschäftsführervertrag stehen?

Die Frage „Was muss im Geschäftsführervertrag stehen?“ lässt sich am besten pragmatisch beantworten: Alles, was im Alltag zu Reibung führen kann, sollte klar geregelt sein – vor allem Geld, Entscheidungsbefugnisse und der Ausstieg.

Die folgenden Punkte sind typische Kernbausteine. Je nach GmbH und Rolle setzen Sie Schwerpunkte, etwa bei variabler Vergütung, Zustimmungsvorbehalten, Haftung oder Wettbewerbsverbot.

Aufgaben, Zuständigkeiten & Zustimmungsvorbehalte: Wer entscheidet was?

Definieren Sie Aufgaben und Entscheidungsgrenzen so konkret, dass im Tagesgeschäft keine Grauzonen entstehen – besonders bei Geld, Personal und Verträgen.

In vielen GmbHs gibt es Schwellenwerte: Ab welcher Summe braucht der Geschäftsführer Zustimmung? Darf er Kredite aufnehmen, Verträge schließen oder Personal einstellen? Solche Regeln verhindern, dass später über „Kompetenzen“ gestritten wird.

Außerdem hilft eine kurze Aufgabenbeschreibung, Erwartungen zu klären. Das ist nicht nur für die Steuerung wichtig, sondern auch dann, wenn es um Pflichtverletzungen oder Ziel‑Boni geht.

Vergütung im Geschäftsführervertrag: Fixum, Tantieme, Dienstwagen & Spesen

Regeln Sie die Vergütung so, dass sie auch in stressigen Jahren eindeutig bleibt – inklusive Bonuslogik, Fälligkeit, Sachbezügen und Spesen.

Zum Fixgehalt kommen häufig variable Bestandteile wie Tantiemen, Boni oder Erfolgsprämien. Genau hier entstehen oft Konflikte, wenn Berechnungsgrundlagen unklar sind (z. B. „Gewinn“ vor/nach Steuern, Sonderabschreibungen, Rückstellungen).

Auch Nebenleistungen sollten konkret sein: Dienstwagen, Handy, Homeoffice‑Ausstattung, Fortbildungen oder Reisekosten. Wenn Sie einen Geschäftsführervertrag ohne Gehalt planen, muss das ausdrücklich geregelt und in der Praxis besonders sauber begründet werden.

📌 Vorlagen für Bonus & Firmenwagen

Wenn Sie variable Vergütung oder einen Dienstwagen zusagen, helfen klare Zusatzdokumente. So vermeiden Sie Streit über Nutzung, Ziele und Abrechnung.

Arbeitszeit, Urlaub & Erreichbarkeit: Was ist realistisch?

Auch ohne „Stundenzettel‑Logik“ sollte klar sein, was die GmbH erwartet – und wie Urlaub, Krankheit und Vertretung organisiert werden.

Viele Verträge verzichten auf feste Wochenstunden und knüpfen an die Pflicht an, die Geschäfte ordnungsgemäß zu führen. Trotzdem können Leitplanken sinnvoll sein, etwa zu Reisetätigkeit, Kernzeiten oder Berichtspflichten.

Beim Urlaub ist wichtig, wer genehmigt und wie vertreten wird. Außerdem sollten Sie regeln, welche Nachweise bei längerer Krankheit erforderlich sind und wann eine längere Abwesenheit die Gesellschafter informiert.

Wettbewerbsverbot, Nebentätigkeit & Verschwiegenheit: Schutz für Know-how

Nebentätigkeit, Wettbewerb und Verschwiegenheit sind keine „Standard‑Formel“, sondern echte Risikopunkte – deshalb sollten die Regeln klar, fair und durchsetzbar sein.

Üblich ist: Nebentätigkeiten nur mit Zustimmung, kein Wettbewerb während der Vertragslaufzeit, plus strikte Verschwiegenheit zu Kunden, Konditionen, Strategien und internen Zahlen. Damit schützen Sie Know‑how, ohne unnötig zu überziehen.

Wenn Sie ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wollen, sollte es zeitlich und räumlich angemessen sein. Zu weit gefasste Klauseln sind riskant – und bringen Ihnen im Streitfall weniger, als Sie erwarten.

🔒 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot sauber regeln

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Haftung im Geschäftsführervertrag: D&O, Freistellung und Innenausgleich

Haftung ist einer der wichtigsten Unterschiede zum klassischen Arbeitsvertrag – deshalb sollten Freistellung, Kostenübernahme und interne Ausgleichsregeln ausdrücklich geregelt sein.

In der Praxis geht es oft um die Frage, wer Anwalts‑ und Verteidigungskosten trägt, wenn Vorwürfe im Raum stehen. Ebenso wichtig: Wie wird intern verteilt, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind?

Eine D&O‑Versicherung kann sinnvoll sein, ersetzt aber keine klaren Vereinbarungen. Wenn Sie D&O nutzen, sollte im Vertrag stehen, wer sie abschließt, wer zahlt und ob Selbstbehalte gelten.

Kündigung, Laufzeit & Befristung: Befristet oder unbefristet – was ist üblich?

Beides ist möglich: Viele Geschäftsführerverträge sind befristet (z. B. 2–5 Jahre), ein unbefristeter Geschäftsführervertrag ist aber ebenfalls üblich – entscheidend ist, was zu GmbH und Exit‑Regeln passt.

Bei Befristung müssen Verlängerung und Nichtverlängerung klar geregelt sein. Sonst passiert es schnell, dass Fristen „verpasst“ werden oder eine automatische Verlängerung nicht gewollt ist.

Bei unbefristeten Verträgen kommt es stärker auf Kündigungsfristen, Abberufung und saubere Aufhebungsmechaniken an. Genau deshalb sollte dieser Abschnitt nicht „kurz abgehandelt“ werden.

Ausschlussfristen im Geschäftsführervertrag: sinnvoll oder riskant?

Ausschlussfristen können Ansprüche schnell verfallen lassen – das ist hilfreich für Klarheit, aber riskant, wenn die Klausel ungenau oder zu hart formuliert ist.

Typische Streitpunkte sind Boni, Spesen, variable Vergütung oder Abfindungsfragen. Wenn Fristen kurz sind und gleichzeitig Abrechnungen spät kommen, entsteht unnötiger Druck und Konfliktpotenzial.

Wenn Sie Ausschlussfristen nutzen, verknüpfen Sie sie mit einem klaren Abrechnungsprozess. So bleibt der Vertrag fair – und beide Seiten wissen, bis wann Ansprüche geltend gemacht werden müssen.

Nachtrag zum Geschäftsführervertrag: Änderungen und „Nachträge“ richtig dokumentieren

Wenn sich Vergütung, Aufgaben oder Bedingungen ändern, sollten Sie einen Nachtrag zum Geschäftsführervertrag schriftlich festhalten – sonst riskieren Sie widersprüchliche Absprachen und spätere Beweisprobleme.

In der Praxis reichen oft wenige saubere Paragraphen, solange klar ist, was ersetzt wird und ab wann die Änderung gilt.

Für eine schnelle, strukturierte Lösung kann eine neutrale Änderungsvereinbarung helfen – besonders, wenn mehrere Themen zugleich angepasst werden (z. B. Gehalt + Bonus + Aufgaben).

🧾 Änderungen sauber festhalten (Nachtrag/Änderungsvertrag)

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GmbH, UG & 1‑Mann‑GmbH: Besonderheiten beim Geschäftsführervertrag

Ob GmbH oder UG (haftungsbeschränkt): Der Aufbau ist ähnlich, aber die typischen Stolpersteine bleiben gleich. Besonders wichtig sind Unterschrift/Vertretung, Interessenkonflikte und die Frage, ob der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist.

Wer unterschreibt den Geschäftsführervertrag bei der GmbH?

Für die GmbH unterschreibt die vertretungsberechtigte Seite – in der Praxis häufig ein Gesellschafter oder ein Bevollmächtigter auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses.

Grundsätzlich wird die GmbH durch ihre Geschäftsführer vertreten. Das ergibt sich aus § 35 GmbHG. Beim Vertrag mit dem Geschäftsführer muss aber sauber geklärt sein, wer die GmbH hierbei wirksam vertritt – besonders bei Interessenkonflikten.

Praxisnah ist deshalb: Gesellschafterversammlung beschließt den Vertrag, und ein Gesellschafter (oder ein anderer Geschäftsführer, falls vorhanden) unterschreibt. So vermeiden Sie später Diskussionen über Wirksamkeit und Vertretungsmacht.

🧩 Muster für den Gesellschafterbeschluss zur Legitimation

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Geschäftsführervertrag 1‑Mann‑GmbH: Was gilt bei „Vertrag mit sich selbst“?

In der 1‑Mann‑GmbH ist die Konstellation heikel, weil der alleinige Gesellschafter oft zugleich alleiniger Geschäftsführer ist – dadurch entstehen besondere Formalien und Dokumentationspflichten.

Hier sollten Sie besonders sauber arbeiten: schriftlicher Vertrag, klare Vergütung, nachvollziehbare Regeln und eine saubere Ablage. Außerdem kann das Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB eine Rolle spielen, wenn Sie „auf beiden Seiten“ handeln.

Ein guter Praxis‑Test ist: Würden Sie dieselben Regelungen auch unterschreiben, wenn es einen zweiten Gesellschafter gäbe? Wenn nicht, ist es ein Hinweis, dass die Klausel zu weich oder zu riskant ist.

Geschäftsführervertrag selbständig oder sozialversicherungspflichtig? Statusfeststellung nach § 7a SGB IV

Ein GmbH‑Geschäftsführer ist nicht automatisch „selbständig“ oder sozialversicherungsfrei – entscheidend sind tatsächliche Rechtsmacht, Weisungsfreiheit und Beteiligung, nicht nur die Überschrift im Vertrag.

Gerade bei Gesellschafter‑Geschäftsführern kommt es oft auf Beteiligung, Sperrminorität und die konkrete Ausgestaltung an. Für Klarheit kann ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV sinnvoll sein.

Wichtig ist außerdem die Praxis‑Konsistenz: Wenn der Vertrag wie ein klassischer Arbeitsvertrag wirkt (enge Weisungen, kaum Entscheidungsspielraum), steigt das Risiko, dass Sozialversicherungspflicht angenommen wird – selbst wenn „Dienstvertrag“ darübersteht.

📥 Kostenloses Geschäftsführervertrag Muster

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Kündigung des Geschäftsführervertrags: Fristen, Abberufung, Aufhebung

„Kündigung Geschäftsführervertrag“ ist ein eigenes Thema, weil bei der GmbH zwei Ebenen auseinanderfallen können: die Organstellung und der Dienstvertrag. Gleichzeitig hängen Fristen und Optionen davon ab, ob Sie Fremdgeschäftsführer oder Gesellschafter‑Geschäftsführer sind.

Wenn Sie hier klare Regeln schaffen, gewinnen Sie im Ernstfall Handlungssicherheit. Das gilt für die GmbH genauso wie für den Geschäftsführer – denn unklare Trennungen werden schnell teuer.

Kündigung Geschäftsführervertrag: Welche Fristen sind üblich?

Üblich sind Kündigungsfristen von drei bis sechs Monaten, oft zum Quartalsende – entscheidend ist aber, was zu Ihrer Laufzeit und zur Praxis in der GmbH passt.

Bei befristeten Verträgen ist die ordentliche Kündigung häufig ausgeschlossen oder stark eingeschränkt. Dann sollten Verlängerung, Nichtverlängerung und die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund besonders sauber formuliert sein.

Auch Formalien sind wichtig: Schriftform, Zustelladresse und die Frage, wer für die GmbH kündigen darf. Das klingt klein, verhindert aber später Streit über „wirksame Kündigung“.

Kündigung vs. Abberufung: Was endet wann?

Die Abberufung beendet die Organstellung, die Kündigung beendet den Anstellungs-/Dienstvertrag – und beides kann zeitlich auseinanderliegen.

Die Bestellung eines GmbH‑Geschäftsführers ist grundsätzlich jederzeit widerruflich. Das steht in § 38 GmbHG. Trotzdem können aus dem Geschäftsführervertrag Vergütungs- oder Ausgleichsansprüche folgen.

Praxisnah ist daher eine klare Kopplung: Was passiert nach Abberufung? Freistellung, Dienstwagenrückgabe, Bonus‑Stichtage, Zugänge/IT und eine saubere Übergabe. Wer diese Punkte vorher regelt, reduziert Eskalation in der Trennungsphase.

🧷 Abberufung & Neubestellung rechtssicher dokumentieren

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Aufhebungsvereinbarung statt Streit: Wann lohnt sich eine einvernehmliche Lösung?

Eine Aufhebungsvereinbarung ist oft der schnellste Weg, sauber zu trennen – solange Vergütung, Rückgabe, Kommunikation und offene Ansprüche vollständig geregelt sind.

Gerade bei Boni, Tantiemen oder sensiblen Kundenkontakten ist eine einvernehmliche Lösung häufig günstiger als ein eskalierender Konflikt. Wichtig ist, Fristen und Abrechnungen konkret zu fixieren, damit danach wirklich „Ruhe“ ist.

Wenn es um eine klassische Aufhebung im Arbeitsrecht geht, finden Sie passende Hintergründe auch unter Aufhebungsvertrag. Für Geschäftsführer gelten zwar teils andere Maßstäbe, aber das Denkmodell hilft bei Struktur und Vollständigkeit.

Wenn eine Abfindung vereinbart wird, sollte sie klar beziffert, fälligkeitsgenau und an Bedingungen geknüpft sein – damit nicht später neue Diskussionen entstehen.

Passend dazu: Abfindungsvereinbarung als Vorlage.

Kosten, Gegenstandswert & Profi‑Vorlage: So entscheiden Sie richtig

Viele suchen nach „Was kostet ein Geschäftsführervertrag?“ oder nach dem „Gegenstandswert Geschäftsführervertrag“. Dahinter steckt meist dieselbe Entscheidung: Reicht ein kostenloses Muster – oder ist ein professioneller Entwurf/Check sinnvoll?

Die richtige Antwort hängt vom Risiko ab. Je mehr Sonderthemen drin sind (Beteiligungen, variable Vergütung, Wettbewerbsverbot, Haftung), desto eher lohnt sich ein Profi‑Check, weil Fehler später überproportional teuer werden.

Was kostet ein Geschäftsführervertrag – und wie hängt das mit dem Gegenstandswert zusammen?

Die Spanne reicht vom kostenlosen Muster bis zur anwaltlichen Erstellung – Kosten hängen vor allem von Komplexität und wirtschaftlicher Bedeutung (Gegenstandswert) ab.

Wenn ein Anwalt den Vertrag erstellt oder prüft, werden Gebühren häufig nach Gegenstandswert oder nach Honorarvereinbarung berechnet. Je komplexer Vergütung, Beteiligung und Haftungsfragen, desto höher ist typischerweise der Aufwand.

Wenn Sie sich unsicher sind, hilft eine einfache Faustregel: Sobald variable Vergütung, Sperrminorität, Wettbewerbsverbot oder D&O/Freistellung relevant sind, ist ein kurzer Check meist günstiger als „später reparieren“.

Geschäftsführervertrag Notar: Brauche ich einen Notar?

Für den Geschäftsführervertrag selbst brauchen Sie in der Regel keinen Notar – notariell relevant sind eher Register‑ und Gesellschaftsvorgänge, nicht der Dienstvertrag.

In der Praxis wird ein Notar vor allem bei Handelsregisteranmeldungen, Satzungsänderungen oder bestimmten Anteilsübertragungen wichtig. Der Anstellungs‑/Dienstvertrag ist dagegen meist eine „normale“ schriftliche Vereinbarung.

Wenn Sie trotzdem notariell arbeiten möchten (z. B. wegen Dokumentation oder Gesellschafterstruktur), klären Sie kurz, ob das in Ihrem Fall wirklich Vorteile bringt – oder nur Aufwand verursacht.

Geschäftsführervertrag Vorlage in Word: Wann lohnt sich eine Profi‑Vorlage?

Eine Word‑Vorlage lohnt sich, wenn Sie nicht nur ein Musterbild wollen, sondern sofort mit sauberen Klauseln weiterarbeiten möchten – inklusive Struktur, Formulierungen und Anpassungslogik.

Auf vertrag.de finden Sie je nach Bedarf eine passende Vorlage: den GmbH‑Geschäftsführervertrag oder den allgemeineren Geschäftsführervertrag.

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GmbH‑Geschäftsführervertrag als Word/PDF ansehen

Geschäftsführervertrag: Worauf achten? Typische Fehler im Kurz‑Check

Worauf sollten Sie achten? Die größten Probleme entstehen, wenn Vergütung, Entscheidungsgrenzen, Haftung und Exit‑Regeln nicht sauber zusammenpassen – oder aus Arbeitsverträgen „kopiert“ werden.

  • Bonus/Tantieme ohne klare Berechnung (Begriffe wie „Gewinn“ bleiben unbestimmt)
  • Zustimmungsvorbehalte fehlen (Investitionen, Kredite, Verträge, Personal)
  • Fristen/Verlängerung bei Befristung unklar – oder ungewollte Automatik
  • Haftung/Freistellung nicht geregelt, obwohl Risiko hoch ist
  • Wettbewerbsverbot zu weit oder ohne saubere Ausgestaltung

Wenn Sie beim Muster an einer Stelle zögern, ist das oft genau der Punkt, der individuell angepasst werden sollte – und zwar lieber jetzt als im Konflikt.

Nächste Schritte & passende Inhalte auf vertrag.de

Wenn Sie den Geschäftsführervertrag erstellt haben, sind diese Themen oft die nächsten sinnvollen Bausteine – je nachdem, ob Sie gerade gründen, umstrukturieren oder Prozesse standardisieren.

  • Gesellschaftsvertrag – wenn Zuständigkeiten, Stimmrechte und Gesellschafterregeln sauber definiert werden sollen
  • AGB – um Kundenverträge zu standardisieren
  • Auftrag und Werkvertrag – für klare Leistungsabgrenzung mit Dienstleistern
  • Arbeitsvertrag – falls Sie parallel Mitarbeiter einstellen
  • Kündigungen – für weitere Kündigungs- und Mustertexte

FAQ zum Geschäftsführervertrag

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen kompakt beantwortet. Wenn Sie direkt zur Vorlage möchten, springen Sie zurück zum Download.

Ist ein Geschäftsführervertrag notwendig?

In der Praxis ist ein Geschäftsführervertrag nahezu immer notwendig, weil sonst Vergütung, Aufgaben, Befugnisse und Kündigungswege unklar bleiben.

Auch wenn nicht jede Konstellation eine „Formpflicht“ auslöst, schafft ein schriftlicher Vertrag Nachweis und Schutz – für die GmbH und für den Geschäftsführer.

Was muss im Geschäftsführervertrag stehen?

Mindestens sollten Aufgaben/Zuständigkeiten, Entscheidungsgrenzen, Vergütung, Nebenleistungen, Haftung, Laufzeit sowie Kündigungs- und Abberufungsfolgen geregelt sein.

Je nach Fall kommen Wettbewerbsverbot, Spesenregeln, Dienstwagen, Ziel‑/Bonuslogik, Ausschlussfristen und Nachtragsregeln hinzu.

Ist ein Geschäftsführervertrag ein Arbeitsvertrag?

Meist nicht: Häufig ist der Geschäftsführervertrag als Dienstvertrag gestaltet, weil Geschäftsführer als Organ eigenständiger handeln als Arbeitnehmer.

Ob arbeitsrechtliche Regeln greifen, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab – insbesondere davon, wie stark Weisungen und persönliche Abhängigkeit tatsächlich sind.

Ist ein Geschäftsführervertrag befristet oder unbefristet?

Beides ist möglich: Befristete Verträge (z. B. 2–5 Jahre) sind verbreitet, aber auch unbefristete Geschäftsführerverträge sind üblich.

Entscheidend sind klare Regeln zu Verlängerung, Kündigung, Abberufung und Aufhebung – damit Vertrag und Organstellung in der Praxis zusammenpassen.

Wer erstellt und wer unterschreibt den Geschäftsführervertrag?

Erstellt wird der Vertrag oft intern (Vorlage) oder durch Anwalt/Steuerberatung – unterschreiben muss für die GmbH die wirksam vertretende Seite, häufig ein Gesellschafter auf Grundlage eines Beschlusses.

Gerade bei Gesellschafter‑Geschäftsführern sollte die Vertretung sauber dokumentiert sein, damit die Wirksamkeit später nicht angegriffen wird.

Wie komme ich aus einem Geschäftsführervertrag raus?

Je nach Vertrag durch ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder durch eine Aufhebungsvereinbarung – also „raus“ (heraus) aus dem Vertrag.

Zusätzlich kann die Organstellung durch Abberufung enden. Deshalb sollten Kündigung, Abberufung und Vertragsfolgen im Vertrag abgestimmt sein.