Ein Gesellschaftervertrag für eine UG (haftungsbeschränkt) regelt die grundlegende Zusammenarbeit der Gesellschafter. Er legt fest, wie die Gesellschaft organisiert wird, welche Beteiligungen bestehen und wie wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Die Vorlage kann als Ausgangspunkt für die Gründung und Vertragsgestaltung einer UG genutzt werden. Sie sollte an die konkrete Gesellschaft, die Zahl der Gesellschafter und die geplante Aufgabenverteilung angepasst werden. Bei einer UG gelten zudem formale Anforderungen an die Gründung und den Gesellschaftsvertrag.
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Wofür wird ein Gesellschaftervertrag einer UG benötigt?
Der Gesellschaftsvertrag bildet die Grundlage für die Organisation einer UG. Besonders bei mehreren Gesellschaftern sollte möglichst eindeutig geregelt sein, wer welche Geschäftsanteile hält und wie die Beteiligten gemeinsam Entscheidungen treffen.
Klare Vereinbarungen sind nicht nur bei der Gründung wichtig. Sie helfen auch später, wenn beispielsweise unterschiedliche Vorstellungen über Investitionen, Gewinnausschüttungen oder die weitere Entwicklung des Unternehmens entstehen.
Der Vertrag sollte deshalb nicht nur die aktuelle Situation abbilden. Sinnvoll ist es, auch mögliche spätere Veränderungen zu berücksichtigen, etwa den Eintritt oder das Ausscheiden eines Gesellschafters.
Welche Punkte sollten typischerweise geregelt werden?
Der genaue Inhalt hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab. Zu den typischen Regelungsbereichen gehören insbesondere die folgenden Punkte.
Firma, Sitz und Unternehmenszweck
Im Vertrag sollte eindeutig beschrieben werden, unter welchem Namen die UG geführt wird, wo sie ihren Sitz hat und welchem Unternehmenszweck sie dient. Der Unternehmenszweck sollte zum geplanten Geschäft passen und ausreichend klar formuliert sein.
Geschäftsanteile und Einlagen
Bei mehreren Gesellschaftern muss nachvollziehbar sein, wie die Beteiligung verteilt ist. Dazu gehört insbesondere, welcher Gesellschafter welchen Geschäftsanteil übernimmt und welche Einlage damit verbunden ist.
Gerade bei unterschiedlich hohen Beteiligungen sollte geprüft werden, welche Auswirkungen die Verteilung auf Stimmrechte und wirtschaftliche Interessen der Gesellschafter hat.
Geschäftsführung und Vertretung
Gesellschafter und Geschäftsführer sind nicht automatisch dasselbe. Deshalb sollte klar sein, wer die laufenden Geschäfte führt und wer die Gesellschaft nach außen vertreten darf.
Bei mehreren Geschäftsführern können zusätzliche Regelungen sinnvoll sein. Beispielsweise kann festgelegt werden, für welche Geschäfte eine Abstimmung oder Zustimmung erforderlich ist.
Beschlüsse und Stimmrechte
Ein wichtiger Teil des Gesellschaftsvertrags betrifft die Beschlussfassung. Dabei sollte geregelt werden, wie Stimmen verteilt werden und welche Mehrheiten für bestimmte Entscheidungen benötigt werden.
Besonders wichtige Entscheidungen können von alltäglichen Geschäftsentscheidungen getrennt behandelt werden. Dadurch lässt sich vermeiden, dass bei grundlegenden Fragen unklar ist, wer entscheiden darf.
Gewinnverwendung
Auch der Umgang mit erwirtschafteten Gewinnen sollte berücksichtigt werden. Bei einer UG bestehen Besonderheiten bei der Rücklagenbildung. Deshalb sollte die Vertragsgestaltung mit den gesetzlichen Vorgaben und der geplanten Unternehmensentwicklung zusammenpassen.
Darüber hinaus können die Gesellschafter festlegen, wie über mögliche Ausschüttungen entschieden wird.
Ausscheiden und Übertragung von Geschäftsanteilen
Schon bei der Gründung sollte bedacht werden, was passiert, wenn ein Gesellschafter später aus der Gesellschaft ausscheiden möchte oder seine Beteiligung übertragen soll. Ohne klare Regelungen kann ein solcher Fall zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten führen.
Je nach Konstellation können beispielsweise Zustimmungsregelungen, Abfindungsfragen oder Rechte der übrigen Gesellschafter eine Rolle spielen. Solche Regelungen sollten sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.
Wann ist eine ausführlichere Vertragsgestaltung sinnvoll?
Bei einfachen Gründungen kann eine vergleichsweise schlanke Regelung ausreichen. Sobald mehrere Personen beteiligt sind oder unterschiedliche Interessen bestehen, steigt jedoch der Bedarf an individuellen Vereinbarungen.
Eine ausführlichere Gestaltung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Gesellschafter unterschiedliche Kapitalbeträge einbringen, verschieden stark im Unternehmen mitarbeiten oder bestimmte Entscheidungsrechte erhalten sollen. Gleiches gilt, wenn bereits bei der Gründung ein späterer Einstieg weiterer Gesellschafter vorgesehen ist.
Einfaches Praxisbeispiel
Zwei Gründer errichten gemeinsam eine UG. Einer hält einen größeren Geschäftsanteil und übernimmt hauptsächlich die Geschäftsführung, während der andere vor allem für einen bestimmten Unternehmensbereich verantwortlich ist. In diesem Fall sollte nicht nur die Beteiligungsquote festgehalten werden. Ebenso wichtig sind klare Regeln zu Entscheidungen, Zuständigkeiten und zum Umgang mit einem möglichen späteren Ausscheiden eines Gesellschafters.
Je genauer solche Punkte im Voraus geklärt werden, desto geringer ist das Risiko, dass unterschiedliche Erwartungen später zum Konflikt führen.
Worauf sollte vor der Verwendung der Vorlage geachtet werden?
Eine Vertragsvorlage bietet eine Struktur, ersetzt aber nicht die Anpassung an den konkreten Einzelfall. Namen, Sitz, Unternehmenszweck, Beteiligungen, Einlagen und organisatorische Regelungen müssen zur geplanten UG passen.
Bei der Gründung einer UG ist für den Gesellschaftsvertrag eine notarielle Beurkundung erforderlich. Die herunterladbare Vorlage kann daher insbesondere zur Vorbereitung und zur Abstimmung der gewünschten Regelungen dienen. Bei individuellen Beteiligungsmodellen, besonderen Stimmrechten oder komplexen Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters kann eine fachliche Prüfung sinnvoll sein.
Verwandte Vorlagen und Themen
Weitere Informationen zu den grundlegenden Inhalten, Varianten und Regelungsmöglichkeiten finden Sie auf der Übersichtsseite zum Gesellschaftsvertrag. Dort werden auch weitere Gesellschaftsformen und typische Vertragsbestandteile erläutert.
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