Vereinsgründung: Tipps und Voraussetzungen

Vereinsgründung HilfeEinen Verein gründen – ein Wegweiser in mehreren Schritten

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Gründung eines Vereins finden sich in den §§ 21 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Tatsächlich ist der eingetragene Verein (e.V.) eine der häufigsten Gesellschaftsformen in Deutschland, was die Zahl von rund 600.000 eingetragenen Vereinen auf beeindruckende Weise verdeutlicht. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um sogenannte Idealvereine, deren Gründung auf einen nicht wirtschaftlichen Zweck gerichtet ist. Die Gründungsvoraussetzungen und Gründungsformalien sind vergleichsweise einfach, sodass nachvollziehbar ist, warum es in Deutschland so viele Vereinsgründungen gibt.

Warum die Vereinsgründung als Rechtsform gewählt wird – ihre Vorteile und Nachteile

Die Vorteile eines eingetragenen Vereins bestehen darin, dass

  • der Vorstand vor den Risiken einer vertraglichen Haftung geschützt ist
  • die Mitglieder nicht für den Verein haften
  • der eingetragene Verein als Körperschaft gemeinnützig ist
  • er eine juristische Person ist. Das bedeutet, er kann in eigenem Namen klagen und verklagt werden
  • er eine klar definierte Form mit gesetzlichen Regelungen im Innen und Außen hat
  • er eine demokratische Organisationsform mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitglieder hat
  • die Gründungskosten vergleichsweise gering sind und dass
  • im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen kein Mindestkapital für die Gründung erforderlich ist.

Mit der Vereinsgründung sind auch Nachteile verbunden. Die Vereinsgründung darf nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck gerichtet sein. Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Betätigung nur nebenbei oder nachrangig erfolgen darf. Die Vereinsgründung ist an eine Vielzahl von Formalitäten gebunden, zum Beispiel an das Formulieren einer Satzung sowie an die Wahl eines Vorstands. Für die Gründung ist außerdem eine Mitgliederzahl von mindestens sieben Personen erforderlich.

Der Ablauf einer Vereinsgründung

Die Gründung eines Vereins ist an bestimmte, im Gesetz vorgeschriebene Formalien gebunden. Das gilt nicht nur für den Ablauf der Gründung, sondern auch für seine Organisation.

  1. Um einen Verein gründen zu können, bedarf es einer Mitgliederzahl von mindestens sieben Personen. Sobald der Verein eingetragen ist, darf die Mitgliederzahl nicht unter drei Mitglieder sinken.
  2. Jeder eingetragene Verein braucht eine Satzung, die die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit enthält. Sie muss erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Neben der Satzung können auch noch weitere Vereinsordnungen formuliert werden, zum Beispiel eine Beitragsordnung.
  3. Anschließend wird eine Gründungsversammlung einberufen, bei der mindestens sieben Mitglieder anwesend sein müssen. Auf der Gründungsversammlung werden die Vereinsgründung sowie die Satzung beschlossen und unterschrieben sowie der Vorstand gewählt. Die Gründungsversammlung wird durch ein Protokoll dokumentiert, das ebenfalls unterschrieben sein muss.
  4. Die Eintragung des Vereins erfolgt beim örtlichen beziehungsweise zuständigen Amtsgericht, wobei meistens eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist. Beim Registergericht vorgelegt werden müssen das Anmeldeschreiben, das Original der Gründungssatzung sowie das Gründungsprotokoll. Die notarielle Anmeldung erfolgt durch den Vorstand, der vollständig erscheinen muss. Als Bestätigung für die Registereintragung erhält der Verein einen Registerauszug, der als Nachweis für den Status als eingetragener Verein dient, zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos oder als Vorlage beim Finanzamt.

 

Die einzelnen Vereinsorgane

Neben der Mitgliederversammlung ist der Vorstand das einzige Pflichtorgan eines Vereins.


Wahl und Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand hat die Aufgabe, den Verein zu leiten und nach außen zu vertreten. Wie sich der Vorstand zusammensetzt, ist in der Vereinssatzung geregelt. Regelmäßig besteht er aus einer Person bis zu fünf Personen. Mehrere Vorstandsmitglieder haben den Vorteil, dass sie sich gegenseitig vertreten und auch kontrollieren können.


Die Mitgliederversammlung

Das Hauptorgan eines Vereins ist die Mitgliederversammlung, die dem Vorstand Weisungen erteilen kann und ihm gegenüber umfängliche Auskunftsrechte hat. Außerdem beschließt sie über die Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Vorstand zugewiesen sind, zum Beispiel über Satzungsänderungen. Beschlussfähig ist die Mitgliederversammlung dann, wenn die Mitglieder entsprechend den Regelungen der Satzung eingeladen worden sind. Der Einladung muss eine Tagesordnung beigefügt sein.


Weitere Vereinsorgane

Weitere Vereinsorgane können unter anderem ein Geschäftsführer sein ebenso wie ein Beirat oder ein Kassenprüfer. Oftmals wird die Variante gewählt, dass es neben einem ehrenamtlichen Vorstand einen hauptamtlichen Geschäftsführer gibt, was allerdings in der Satzung geregelt sein muss. Das gilt auch für die Zusammensetzung eines Beirats, der die Aufgabe haben kann, den Vorstand zu kontrollieren und zu beraten. Eine Pflicht zur Kassenprüfung gibt es nicht und insoweit ist der Kassenprüfer eines Vereins auch kein Pflichtorgan. Dennoch werden regelmäßig ein oder mehrere Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Vorstands sein dürfen, von der Mitgliederversammlung berufen.