Vertrag vorzeitig kündigen – So geht’s

Sie sind mit dem neuen Kursplan in Ihrem Fitnessstudio nicht zufrieden und möchten daher den Vertrag vorzeitig kündigen? Ganz so einfach geht das leider nicht. Unter bestimmten Umständen aber schon. Wann Verbraucher ein Recht zu der sogenannten Sonderkündigung haben, können Sie hier erfahren.

Wie kann ich einen Vertrag vorzeitig kündigen?

Viele Verbraucher, die unglücklich mit einem Vertrag sind, möchten ihn gerne vorzeitig kündigen. Doch das geht nur in Ausnahmefällen. Aus diesem Grund spricht man auch von einem Sonderkündigungsrecht, wenn ein Vertrag vor dem Ende der eigentlichen Laufzeit beendet werden soll.

Und die Vertragslaufzeit ist auch schon das erste Stichwort, wenn man seinen Vertrag vor Vertragende kündigen möchte. Gemäß eines Urteils des Landgerichts Leipzig (Az.: 08 O 897/13), ist eine Laufzeit von 25 Jahren für einen Mobilfunkvertrag unzulässig. Zugegeben: Nur in den wenigsten Fällen werden wir einen Handyvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren abschließen. Aber das Urteil hilft uns trotzdem weiter. Die Richter kommen nämlich in eben diesem Urteil auch zu der Ansicht, dass für Mobilfunkverträge eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten, also zwei Jahren, nicht überschritten werden sollte.

 

Sie möchten einen Vertrag vorzeitig kündigen? Überprüfen Sie die Vertragslaufzeit

Ist in dem Vertragswerk, dass wir vorzeitig kündigen möchten, eine Laufzeit von mehr als 2 Jahren vereinbart, kann das schon ein erster Hinweis darauf sein, ob wir den Vertrag vorzeitig kündigen können, oder nicht. Denn für die meisten Waren-, Dienstleistungs- und Werkverträge gilt eine erstmalige Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Diese Regelung soll den Verbraucher vor Benachteiligungen schützen und gilt für

  • Telefonverträge
  • Fernseh- und Internetverträge
  • Verträge für Pay TV
  • Prime-Mitgliedschaften
  • Verträge mit einem Fitnessstudio
  • Partner- und Kontaktbörsen

Jedoch gibt es auch immer wieder Ausnahmen von der 24-Monate Regelungen. Diese gelten beispielsweise nicht für Versicherungen. Im Gegenteil: Verbraucher können sogar Geld sparen, wenn sie sich für einen Tarif entscheiden, der eine Laufzeit von drei, oder sogar fünf Jahren hat.

 

Außerordentliche Kündigung: Wann geht das?

Verbraucher, die einen Vertrag vor dem Ende der regulären Laufzeit kündigen möchten, müssen von ihrem Recht auf eine außerordentliche Kündigung Gebrauch machen. Das geht aber nur, wenn ein sogenannter wichtiger (oder schwerwiegender) Grund vorliegt. Darunter versteht man in der Regel, dass der Anbieter, mit dem man den Vertrag geschlossen hat, die Leistung nicht wie vereinbart erbringt. Zum Beispiel: Wenn die Internetverbindung deutlich langsamer ist als im Vertrag beschrieben, kann das ein Grund sein.

Auch ein Umzug in eine andere Stadt kann dem Verbraucher das Recht geben, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Haben Sie beispielsweise eine Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel, das Angebot des ÖPNV weicht in Ihrer neuen Stadt aber deutlich von dem ursprünglichen ab, kann das bereits ausreichen.

Bei Fitnessstudios ist die Rechtslage allerdings nicht ganz so eindeutig. Hier rechtfertigt ein Umzug nicht zwingend ein Sonderkündigungsrecht.

 

Was Sie bei einer ordentlichen Kündigung beachten sollten

Die genannten Kriterien treffen auf Ihren Vertrag nicht zu? Dann bleibt Ihnen wohl nur die Möglichkeit, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Aber auch dabei sollten Sie einige Dinge beachten, damit sich die Vertragslaufzeit nicht gegen Ihren Wunsch verlängert:

  • Achten Sie auf die Kündigungsfristen in Ihren Vertragsunterlagen. Die Fristen, zu denen gekündigt werden kann, sind ganz unterschiedlich und können zwischen einem und sechs Monaten liegen. Schauen Sie daher unbedingt genau nach, bevor Sie den Vertrag kündigen. Unser Tipp: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen und keine Frist verpassen möchten, sollten Sie den Vertrag bereits einige Wochen nach Abschluss wieder kündigen. So gerät keine Frist in Vergessenheit.
  • Kündigen Sie schriftlich: Eine wirksame Kündigung bedarf der Schriftform – so steht es in vielen Verträgen. Setzen Sie daher einen Brief auf und unterschreiben ihn.
  • Kündigen Sie per Einschreiben: Verschicken Sie Kündigungen immer per Einschreiben und heben Sie den Beleg auf.
  • Kündigung bestätigen lassen: Bitten Sie den Empfänger darum, Ihnen den Erhalt der Kündigung und auch das Datum, zu dem der Vertrag endet, mitzuteilen.