Gegendarstellung zur Abmahnung wegen privater Telefongespräche
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Produktbeschreibung
Private Telefongespräche führen Sie nur im Notfall – trotzdem wurden Sie von Ihrem Arbeitgeber abgemahnt? Dies sollten Sie nicht hinnehmen! Denn in dringenden Angelegenheiten darf Ihr Arbeitgeber Privattelefonate nicht verbieten und schon gar nicht zum Anlass für eine Abmahnung nehmen. Stellen Sie die Angelegenheit richtig und bestehen Sie darauf, dass Ihre Gegendarstellung zur Personalakte genommen wird. Wie Sie Ihr Anliegen formal und inhaltlich korrekt formulieren, zeigt Ihnen unser Muster.
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