Bauverträge

BauvertragDer Bauvertrag ist nach dem deutschen Recht ein Schuldverhältnis und ein Werkvertrag nach §§ 631-650 BGB. Verträge für die Betreuung des Baus, Arbeiten der Architekten grenzen sich neben dem Bauträgervertrag vom Werk- oder Bauvertrag ab.

Mit einem Bauvertrag vereinbaren Auftraggeber (in der Regel ist dies der Bauherr) und Auftragnehmer (Bauunternehmer) Bauleistungen, welche der Auftragnehmer zu erfüllen hat. Für diese Leistung erhält er einen vertraglich vereinbarten Betrag als Bezahlung. Die Leistung können ein Neubau oder Rohbau sowie Sanierungs- oder Umbauarbeiten sein. Der Auftragnehmer hat das Recht, Subunternehmer für die Erledigung dieser Arbeiten heranzuziehen.

Nach bestehendem deutschen Recht gibt es keine besondere Form, wie ein Bauvertrag aussehen muss oder geschlossen wird. Der Vertrag kann auch mündlichen geschlossen werden. Steht der Bauvertrag mit dem Verkauf von Grundstücken in direkter Verbindung, ist ein Notar hinzuziehen, der den Vertrag beglaubigt.

Private Bauherren sollten den Vertrag vor Unterzeichnung von einem Fachmann prüfen lassen. Fallstricke lauern überall, auch in Bauverträgen. Im Bauvertrag für den Bau eines Hauses ist geregelt, wer den Bodenaushub beauftragt und wer diese Arbeiten bezahlt. Bauträger bieten in der Regel ein Gesamtpaket mit Haus und Grund an. Damit sind die Bauträger für den Bauplatz zuständig. Baufirmen hingegen berechnen diese Arbeiten separat, wobei eine hohe Summe zusammenkommt.

Ein weiterer Punkt, der vertraglich geregelt werden muss, ist der Baubeginn. Werden spezielle Abdichtungen wegen des Grundwasserbestands benötigt, damit auch der Keller trocken bleibt, kommen weitere Kosten auf den Bauherrn zu. Auf eine detaillierte Definition über alle Arbeiten, auch die, welche im Innern des Gebäudes anfallen, sollten Bauherren achten. Mit dem Zusatz „ohne ähnlich“ sollten sie sich ebenso wenig zufriedengeben, wie mit dem Zusatz „technische Änderungen vorbehalten“.

Vereinbaren die Vertragsparteien einen Festpreis, ist die zu erbringende Leistung detailliert und klar zu beschreiben. Weiter ist auf die Gültigkeit des Festpreises zu achten, der meist nach Vertragsabschluss für zwölf Monate gilt. Verzögert sich der Bau aus irgendwelchen Gründen, kann der Auftragnehmer den Preis erhöhen.

Der Bau eines Hauses ist teuer. In der Regel vereinbaren die Vertragsparteien Abschlagszahlungen, gemessen am Wert der ausgeführten Leistungen. Vereinbaren die Vertragsparteien keine Abschläge, dann ist der gesamte Betrag nach Fertigstellung und Abnahme des Hauses fällig. Bevor Bauherren überhöhte Abschläge akzeptieren, sollten sie sich fachmännischen Rat einholen. Das gilt auch für den Zeitplan, da der Bauherr seine Mietwohnung ordentlich kündigen muss, wenn er Doppelzahlungen vermeiden will. Bauherren finden beim Zeitplan Hilfe durch einen Bauberater, damit der Vertrag konkrete Zeitvorgaben beinhaltet.