Arbeitszeugnis

ArbeitszeugnisFür den Arbeitnehmer ist das Arbeitszeugnis eine Art Visitenkarte seiner beruflichen Leistung, während es für den Personalverantwortlichen eine Orientierungshilfe bei der Wahl potenzieller Bewerber um einen Arbeitsplatz ist. Das Arbeitszeugnis gibt zunächst einmal Auskunft über den Arbeitgeber und die Branche, über die Art der ausgeübten Tätigkeit sowie über die Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Das Arbeitszeugnis als zwingender Rechtsanspruch des Arbeitnehmers

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer auf der Grundlage des § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einen gesetzlichen oder tarifrechtlichen Anspruch auf das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Arbeitszeugnis aufzusetzen, es wohlwollend zu formulieren sowie sachlich über die Leistungen und das Verhalten eines Arbeitnehmers Auskunft zu geben. Von sich aus muss der Arbeitgeber das Ausstellen des Zeugnisses nicht veranlassen. Das ist Aufgabe des Arbeitnehmers, der ein Arbeitszeugnis verlangen kann, wobei dieser Anspruch einer Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegt.

Die Unterschiede zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen einem (1) einfachen und einem (2) qualifizierten Arbeitszeugnis, wobei für Bewerbungsaktivitäten des Arbeitnehmers dem qualifizierten Zeugnis der Vorzug zu geben ist.

(1) Das einfache Arbeitszeugnis

Geht es lediglich darum, die Eckdaten einer bisherigen Tätigkeit zu nennen, reicht ein einfaches Zeugnis mit den Mindestangaben aus. Insoweit hat das einfache Arbeitszeugnis eher den Charakter einer Bescheinigung als eines Zeugnisses. Es beschränkt sich auf die Angaben zum Arbeitgeber und auf die persönlichen Daten des Arbeitnehmers. Darüber hinaus werden die Dauer der Beschäftigung sowie die Art der Beschäftigung aufgeführt, wobei eine Nennung der Berufsbezeichnung sowie die Abteilung oder Sparte empfehlenswert sind. Am Schluss reichen eine Abschlussformulierung sowie Ort, Datum und die Unterschrift des Personalverantwortlichen oder Vorgesetzten aus.

(2) Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist wesentlich ausführlicher. Es enthält neben den Angaben zum Arbeitgeber sowie den persönlichen Daten des Arbeitnehmers eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und eine Leistungsbeurteilung. Die Leistungsbeurteilung bezieht sich unter anderem auf die Nennung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse des Arbeitnehmers sowie auf die Beurteilung seiner Arbeitsweise, seiner Arbeitsbefähigung sowie seiner Arbeitsbereitschaft.

Daneben gibt das qualifizierte Arbeitszeugnis auch Auskunft über mögliche Führungskompetenzen. Neben der Leistungsbeurteilung wird auch das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten und anderen Mitarbeitern und bei Kontakt zu Kunden und anderen Geschäftspartnern auch gegenüber diesen entsprechend bewertet. Ebenso wie im einfachen Arbeitszeugnis schließt das qualifizierte Arbeitszeugnis mit einer Abschlussformulierung sowie Ort und Datum und der Unterschrift des Vorgesetzten oder Personalverantwortlichen, nachdem zuvor die Gründe für das Ausscheiden des Mitarbeiters genannt wurden.

Ein Arbeitszeugnis für unterschiedliche Berufsgruppen

Das Arbeitszeugnis hat den Charakter einer vom Arbeitgeber schriftlich ausgestellten Urkunde. Es kann auf Verlangen des Arbeitnehmers zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Zwecken ausgegeben werden, beispielsweise am Ende einer Tätigkeit als Schlusszeugnis oder während eines Arbeitsverhältnisses als Zwischenzeugnis. Für das Ausstellen eines Zwischenzeugnisses während eines Arbeitsverhältnisses bedarf es eines triftigen Grundes, beispielsweise der Wechsel eines Vorgesetzten oder im Falle einer Beförderung des Arbeitnehmers. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben leitende Angestellte, Teilzeitkräfte, Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen, Aushilfen, Praktikanten und Auszubildende.

Die nachfolgenden Mustervorlagen bieten wertvolle Formulierungshilfen, die helfen, Fehler zu vermeiden und Zeugnisse an unterschiedliche Beschäftigungen und Branchen anzupassen.

Passende Arbeitszeugnisse (mehr in unserem Shop):