Aufträge

AuftragDer Begriff „Auftrag“ hat zwei Bedeutungen, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden. Nach dem Zivilrecht und dem Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 662 – 664 BGB ist ein Auftrag ein Vertrag mit der Pflicht, dass der Auftragnehmer unentgeltlich für den Auftraggeber eine Arbeit verrichten soll. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die dem Auftragnehmer durch die Annahme des Auftrags entstandenen Kosten zu ersetzen.

In der Wirtschaft bedeutet ein Auftrag, dass ein Kunde Produkte oder Dienstleistungen bestellt und damit in Auftrag gibt. Der Lieferant erstellt für seine Leistung eine Rechnung, welche der Auftraggeber bezahlt. Der Unterschied liegt bei bezahlter und unbezahlter Leistung. Zum besseren Verständnis bezeichnen wir den Auftrag im wirtschaftlichen Sinne als Kundenauftrag.

Im wirtschaftlichen wie und auch im üblichen Sinne entspricht der Auftrag einem Kaufvertrag. Die Parteien bei diesem Vertrag sind Lieferant und Kunde. Der Begriff Auftrag bezieht sich auf Kauf-, Dienstleistungs- und Maklerverträge sowie Bau- und Werkverträge. Oft geht dem Auftrag ein Angebot voraus, auf das sich der Kunde bezieht und die angebotene Leistung beauftragt. Mit dem Ordern von Lieferungen und Leistungen entsteht ein Kaufvertrag. Auch die Übertragung des Mandats ist für den Rechtsanwalt eine Beauftragung und entspricht dieser im kaufmännischen Sinne.

Die Konditionen, zu welchen die Lieferung oder Leistung erfolgt, sind im Angebot an den Kunden enthalten. In der Regel wartet der Lieferant die Rückantwort als Annahme des Angebotes des Kunden ab, bevor er von einer Annahme des Angebots ausgeht. Sobald der Kundenauftrag beim Lieferanten eingeht, ist dieser zur Leistung gemäß seinem Angebot verpflichtet.

Kundenaufträge kommen in vielen Bereichen vor, wie im Konsumbereich, industriellen, handwerklichen und Dienstleistungsbereich. Ein Kundenauftrag enthält üblicherweise die Daten von Besteller und Lieferant. Weiter die spezifischen Daten des Bestellers wie Auftragsnummer, Kundennummer sowie das Datum des Auftrags. Der Kunde gibt weiter die Auftragspositionen detailliert an mit Auftragsmenge, Bezeichnung sowie Einzel- und Gesamtpreis. Auch die Zahlungsbedingungen sind im Auftragsschreiben enthalten. Geht dem Auftrag ein Angebot voraus, bezieht sich der Kunde im Text seines Auftragsschreibens auf das Angebot. Idealerweise mit Angabe der Nummer und dem Datum des Angebots.

Die Konditionen beinhaltet in der Regel bereits das Angebot. Zu den Konditionen gehören unter anderem die Zahlungsbedingungen, die Lieferzeit sowie die Versandart. Bei großen Ersatzteilaufträgen bieten viele Unternehmen mit den Ersatzteilen auch die Kosten für die Montage der Teile an. Aufträge, welche der öffentliche Dienst an die Privatwirtschaft vergibt, resultieren aus dem Ausschreibungsverfahren des öffentlichen Dienstes. Eine Ausschreibung beinhaltet die erwarteten Leistungen beispielsweise für den Straßenbau. Der Unternehmer gibt sein Angebot ab, der öffentliche Dienst beauftragt das preisgünstigste Angebot.

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