Künstlerverträge

KünstlervertragKünstler lassen sich nicht gerne in einen Vertrag zwingen, da es sich bei diesen Menschen meistens um Freigeister handelt, die jeden Zwang verabscheuen. Doch damit weder die Künstler noch die Veranstalter aus einem Geschäftsverhältnis nicht als Verlierer herausgehen, ist es unumgänglich einen Künstlervertrag zu schließen. Hierin wird alles für die anstehende Veranstaltung relevante nach Vereinbarung schriftlich festgehalten. Beide Parteien müssen diesen schriftlichen Vertrag zwingend auch unterschreiben. Hierbei kann sich der Veranstalter durch einen Prokuristen oder den Vereinsvorstand vertreten lassen, der Künstler durch seinen Manager, sofern er einen solchen beauftragt hat.

Damit ein Künstler sein Publikum begeistern kann, benötigt er ein entsprechendes Rahmenprogramm

Genau ein solches Rahmenprogramm kann in einem Künstlervertrag festgelegt werden und der jeweilige Veranstalter muss sich dann zwingend an diesen schriftlichen Vertrag halten. Die Bedingungen müssen bereits Wochen vor der Veranstaltung ausgehandelt und dann sofort auch schriftlich fixiert werden. Damit beide Seiten gleichermaßen abgesichert sind, gehören hierzu auch die vom Künstler angebotenen Leistungen. Nur wenn beide Seiten den Vertrag einhalten wird es eine gelungene Veranstaltung.

Wurde alles schriftlich fixiert, kann sich später keine der beiden Parteien herausreden, wenn nicht korrekt geliefert wurde. Auch die finanziellen Aspekte werden in einem Künstlervertrag schriftlich festgehalten, damit später alles seine Richtigkeit hat. Hierzu gehört nicht nur das Gehalt, das der Künstler für seinen Auftritt erhält, sondern auch eine Provision die der Veranstalter erhält, der diesen Auftritt ermöglicht. Durchaus kann es auch sein, dass vereinbart wurde, dass der Künstler einen Prozentsatz der Eintrittsgelder erhält, die vom Publikum gezahlt wurden. Auch dies muss vorher schriftlich vereinbart werden.

 

Wer ist Künstler, wer ist Veranstalter

Zu den Künstlern gehören alle die Parteien, die vor Publikum in irgendeiner Weise auftreten oder auch in einer Galerie etwas ausstellen. Das können Sänger, Puppenspieler, Maler, Zauberer oder auch Tänzer sein, um nur einige Gruppen zu nennen, die unter den Oberbegriff „Künstler“ fallen. Zu den Veranstaltern gehören hingegen Vereine, Agenturen oder Galerien, die einen oder mehrere Künstler beauftragen zu einem bestimmten Termin eine bestimmte Bühnenshow zu zeigen. Aber auch das Vorstellen des eigenen Buches in einer Bücherei oder dem Ausstellen der eigenen Bilder oder Fotos in einer Galerie fallen unter diese Art von Veranstaltungen, für die ein Künstlervertrag zwischen den beiden Parteien geschlossen werden sollte.

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