
Beurkundungen durch Notare oder Nachlassgerichte sollen künftig auch in elektronischer Form möglich sein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 13. Juni 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht.
Ziel ist es, Medienbrüche zu vermeiden, die bislang durch die Kombination aus papiergebundener Beurkundung und elektronischer Verwahrung entstehen. In Zukunft soll die Erstellung, Unterzeichnung und Verarbeitung notarieller Urkunden vollständig digital erfolgen können.