Darum geht es bei einem Darlehensvertrag
Geld regiert die Welt. Und damit es die Welt regieren kann, muss es im Fluss bleiben. Wer Geld übrig hat, legt es an und wer Geld benötigt, leiht es sich. Hierfür werden in aller Regel Zinsen verlangt. Ob und in welcher Höhe dies der Fall ist und alle anderen rechtlichen Fragen rund um einen Kredit werden in einem Darlehensvertrag geregelt.
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Die Grundregeln rund um ein Darlehen
Die vertragstypischen Pflichten bei einem Darlehensvertrag sind in § 488 BGB festgelegt. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass der Darlehensgeber sich gegenüber dem Darlehensnehmer verpflichtet, diesem eine bestimmte Summe zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer zu einer Rückzahlung in der im Vertrag festgelegten Weise sowie in der Regel zur Zahlung von Zinsen. Die übrigen Regelungen betreffen die Frage, wann die Zinsen fällig werden bzw. wann das Darlehen endet, wenn keine Fristen im Vertrag vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich heutzutage aber um seltene Ausnahmefälle, weil größere Summen in aller Regel nur in schriftlicher Form mit entsprechenden Regelungen verliehen werden und es über kleine Summen, die formlos verliehen werden, in der Regel keinen formal geführten Streit gibt, weil die oft schwierige Beweislage und die hohen Verfahrenskosten dies meist verhindern.
Immer häufiger anzutreffen: das Privatdarlehen
Bis in die jüngste Vergangenheit gab es neben dem Bankkredit und einem Darlehen unter Verwandten keine zahlenmäßig relevanten Formen von Darlehensverträgen. Gerade unter Freunden ist es häufig immer noch verpönt, sich gegenseitig Geld zu leihen, weil man in diesem Falle im Wortsinn in der Schuld eines anderen steht. Da aber die Ansprüche der Kreditinstitute in Sachen Sicherheiten immer weiter steigen und sich viele Banken mit einem ausgedünnten Filialnetz mehr und mehr aus dem Alltagsgeschäft des Kreditwesens zurückziehen.
Auf der anderen Seite führt das Dauertief bei den Leitzinsen der Europäischen Zentralbank in Frankfurt dazu, dass sich festverzinsliche Anlageformen für private Investoren seit vielen Jahren nicht mehr lohnen, weil die Zinsen nicht einmal mehr die Inflationsverluste ausgleichen. Den Ausweg bilden private Darlehen. Denn diese bieten gegenüber Tagesgeldkonten attraktive Zinsen und sind für die Kreditnehmer mit weit weniger formalem Aufwand verbunden als Bankkredite. Allerdings sind hierfür entsprechende vertragliche Grundlagen notwendig. Entsprechende Vorlagen für private Darlehensverträge finden Sie hier.
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