Leasingverträge

LeasingvertragLeasing ist ein Begriff aus dem englischen Sprachschatz und bedeutet nichts anders, als ein Objekt zu mieten oder vermieten. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Immobilien, sondern meist um Fahrzeuge, Möbel oder andere Objekte. Der Leasinggeber bleibt auch während der Vertragsdauer Eigentümer, auch wenn der Leasingnehmer vertraglich verpflichtet ist, die vertraglich fixierten Pflichten und Rechte zu übernehmen. Die Gesellschaften, welche Leasingverträge anbieten, sind entweder abhängig oder unabhängig vom Hersteller des Objekts. Unabhängige Leasinggesellschaften schließen Verträge mit unterschiedlichen Objekten von verschiedenen Herstellern ab.

Herstellerabhängige Leasinggesellschaften sind beispielsweise solche, die für einen Fahrzeughersteller Fahrzeuge an Einzelpersonen oder Unternehmen vermieten. Das deutsche Recht behandelt Leasingverträge nach denselben Gesichtspunkten wie Mietverträge. Vor Vertragsunterzeichnung sollte der Leasingnehmer Informationen über die Finanzierungsart einholen, idealerweise bei verschiedenen Leasinggesellschaften, auch wenn das Objekt ein Fahrzeug ist. Herstellerabhängige Leasinggesellschaften bieten nicht zwangsläufig die günstigsten Verträge.

Verhandelt werden dagegen die Laufzeit des Leasingvertrags sowie die Höhe der Raten und wann diese fällig sind. Eine Aufschlüsselung der einzelnen Leasingraten und deren Zusammensetzung ist sinnvoll, um die Angebote der verschiedenen Gesellschaften miteinander zu vergleichen. Auch wichtig ist der Restwert des Objekts, der realistisch einzuschätzen ist. Günstige und extrem niedrige Restwerte lassen die Leasingraten in die Höhe schnellen. Leasinggesellschaften bestätigen, wenn der Leasingnehmer sie dazu auffordert, dass das Vertragsobjekt nicht in die Konkursmasse einfließt, sollte die Gesellschaft in Insolvenz gehen.

Leasingvertrag – ähnlich dem Mietvertrag

Mit dem herstellerabhängigen Leasingvertrag schließen die Parteien einen Vertrag ab, der vieles mit einem Mietvertrag gemeinsam hat. Der Leasinggeber hat die vertragliche Pflicht, das Mietobjekt, beispielsweise ein Fahrzeug, dem Leasingnehmer zum Gebrauch zur Verfügung zu stellen. Der Leasingnehmer verpflichtet sich, die Raten in der vertraglich vereinbarten Höhe und zum vereinbarten Zeitpunkt zu bezahlen. Die Unterhaltskosten für das Fahrzeug wie Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer sowie Reparaturen und Wartungen trägt der Leasingnehmer in vollem Umfang. In der Regel hat auch der herstellerabhängige Leasingvertrag eine vereinbarte Laufzeit. Unabhängig davon halten die Leasinggesellschaften die Kündigungsfrist kurz, da das Fahrzeug oder ein anderes Objekt kurzfristig neu vermietet werden kann.

Leasingvertrag als Finanzierung

Eine andere Form des Leasingvertrags ist der Finanzierungs-Leasingvertrag. Auch übernimmt der Leasingnehmer alle Unterhaltskosten für das Objekt, ist aber auch gleichzeitig Besitzer. Juristisch und steuerlich bleibt der Leasinggeber jedoch Eigentümer im wirtschaftlichen Sinne des Objekts. Hier legen beide Vertragsparteien Wert auf eine langfristige Vertragslaufzeit. Der Leasingvertrag ist vorzeitig kündbar, wenn der Leasingnehmer mit der Ratenzahlung in Verzug ist. In solchen Fällen hat der Leasinggeber auch das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.

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