Sicherheiten

BürgschaftJede Person, die bei ihrer Bank oder Sparkasse Geld leihen will, braucht Sicherheiten, damit der Geldgeber im Falle der Nichtbezahlung des Kunden sein geliehenes Geld erhält. Nur wenn das Kreditinstitut sicher ist, dass der Kunde die Raten für das Darlehen pünktlich und in voller Höhe bezahlt, genehmigt die Bank den Kredit.

Bei Bauherren ist es die Immobilie, welche als Sicherheit für Hypotheken dient. Auch die Lebensversicherung ist für die Bank eine Sicherheit, wenn diese bereits einen Rückkaufswert besitzt. Diese Sicherheiten haben neben einem festen Arbeitsplatz und damit einem regelmäßigen Einkommen Priorität.

Anders sieht es bei Existenzgründern aus. Die meisten Jungunternehmer brauchen einen Kredit für den Start ihres Unternehmens. Beim Bankbesuch ist es die Person des Jungunternehmers, die kreditwürdig sein muss. Daneben sind die kaufmännischen und fachlichen Qualifikationen von Bedeutung. Die Bank fordert von Jungunternehmern den Business- und Finanzplan an; beide Pläne geben Auskunft, ob das zur Gründung anstehende Unternehmen Zukunftschancen hat. Das Kreditinstitut fordert vom Kreditnehmer Sicherheiten wie beispielsweise

  1. Wertpapiere
  2. Lebensversicherung
  3. Grundschuld
  4. Bankguthaben oder
  5. Eine Bürgschaft.

Als Bürge kommen Personen infrage, welche eine ausreichende Bonität vorweisen können. Der Bürge muss seine Bereitschaft, für den Kredit zu haften, schriftlich bei der Bank niederschreiben. Eine Bürgschaftserklärung erfordert nach § 766 BGB immer die Schriftform.

Weitere Formen der Sicherheiten für ein Darlehen sind Lebensversicherungen. Es gibt zwei verschiedene Arten der Lebensversicherung: die Risikolebensversicherung und die kapitalbildende Lebensversicherung. Die kapitalbildende Lebensversicherung ist als Sicherheit für Darlehen interessant; die Risikolebensversicherung ist dies weniger. Grund dafür ist, die Risikolebensversicherung leistet erst beim Tod des Versicherten. Daneben hat eine Risikolebensversicherung in der Regel keinen Rückkaufswert, sondern erlischt nach Ende der Laufzeit, unabhängig, ob der Versicherte verstorben ist oder nicht.

Bei Arbeitnehmern fordern die Banken eine Abtretung von Lohn oder Gehalt. Mit dieser Abtretung haben die Banken das Recht, den pfändbaren Teil des Verdienstes von Arbeitnehmern zu pfänden, bis das Darlehen mit allen aufgelaufenen Zinsen und Kosten getilgt ist. Es ist nicht so selten, dass Banken vom Darlehensnehmer auch den Abschluss einer Restschuldversicherung fordern. Diese Versicherung tilgt das Darlehen, wenn der Darlehensnehmer die Rückzahlung nicht mehr leisten kann, beispielsweise, wenn er in Insolvenz geht.

Eine weitere Sicherheit bietet das Fahrzeug des Kreditnehmers, sofern dieses noch einen entsprechenden Wert hat. Der Kreditnehmer kann das Fahrzeug weiterhin nutzen, die Zulassungsbescheinigung (vormals Kfz-Brief) hinterlegt er bei seiner Bank als Sicherheit für den Kredit.

In den meisten Kreditverträgen oder AGB der Banken ist Klausel enthalten, dass die Banken weitere Sicherheiten anfordern können.

Passende Vorlagen für Sicherheiten und Bürgschaften: