Fortsetzungsverlangen des Mieters beim Zeitmietvertrag
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Produktbeschreibung
Haben Sie einen Zeitmietvertrag abgeschlossen? Dann muss Ihnen der Vermieter vor Ablauf der Befristung mitteilen, ob der Befristungsgrund noch vorliegt. Ist der Grund weggefallen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um Ihrem Vermieter formal und inhaltlich korrekt darzulegen, dass Sie weiterhin in der Wohnung bleiben werden.
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