Widerruf wegen groben Undanks
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Beschreibung
Erweist sich eine von Ihnen beschenkte Person als unwürdig, können Sie die Schenkung unter Umständen widerrufen. Für den Widerruf eines Schenkungsvertrages muss das Vergehen allerdings schwerwiegend und nachweisbar sein. Zu den Tatbeständen des groben Undanks zählen zum Beispiel Beschimpfungen, Drohungen oder unberechtige Strafanzeigen.




