Widerspruch bei der ARGE
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Produktbeschreibung
Wenn Ihnen als Hartz-IV-Empfänger zu geringe Leistungen für die Miete und für die Heizkosten bewilligt wurden, können Sie bei der ARGE oder dem Jobcenter Widerspruch wegen fehlerhafter Berechnung von Miete und Heizkosten einlegen. Mit diesem Musterschreiben legen Sie als Empfänger von ALG II Widerspruch gegen einen Bescheid ein, der zur Berechnung Ihres Leistungsanspruches nicht Ihre tatsächlichen Kosten übernommen hat und deshalb falsch berechnet und zu gering angesetzt wurde.
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