Widerspruch gegen einen mündlichen Ablehnungsbescheid
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Produktbeschreibung
Wenn Ihr Antrag auf ALG II von einer ARGE oder einem Jobcenter mündlich abgelehnt wurde oder gar nicht erst angenommen wurde, können Sie als Arbeitsuchender Widerspruch gegen einen mündlichen Ablehnungsbescheid einlegen. Fordern Sie die ARGE oder das Jobcenter dazu auf, den mündlich erlassenen Verwaltungsakt der Ablehnung schriftlich zu erlassen und zu begründen. Den praktischen Musterbrief brauchen Sie nur noch um einige wenige Angaben zu ergänzen. Einfach downloaden und sofort einsetzen!
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