Eheverträge

EhevertragEhen werden im Himmel geschlossen, aber auf Erden gelebt. Die gesetzliche Form sieht die Gütergemeinschaft vor, bei der das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei einer Scheidung geteilt wird. Die Zugewinngemeinschaft ist die Form, in der die meisten Ehen geschlossen werden. Im Scheidungsverfahren, wenn dies nicht einverständlich ist, kommt es zum Streit um Kleinigkeiten. Das Verfahren kann sich dadurch in die Länge ziehen, hohe Kosten verursachen und letztendlich nicht immer für die gewünschte „Gerechtigkeit“ sorgen.

Warum einen Ehevertrag abschließen?

Besser ist es, vor der Eheschließung einen Ehevertrag abzuschließen, der neben der Altersversorgung auch den Unterhalt bei einer Scheidung regelt. Mit dem Ehevertrag regeln beide Eheleute den Güterstand wie beispielsweise Gütertrennung. Bei einer Gütertrennung gibt es keinen Vermögensausgleich zwischen den Ehegatten im Falle der Trennung. Zu beachten ist, die Gütertrennung wirkt sich auch im Erbrecht aus.

Mit einem Ehevertrag regeln beide Ehegatten den Unterhaltsanspruch sowie den Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung. Es ist im Interesse beider Eheleute, einen rechtswirksamen Ehevertrag zu verfassen, bei dem kein Ehegatte benachteiligt ist. Rechtsanwalt und Notar sind die Ansprechpartner, die einen Ehevertrag verfassen und beglaubigen.

Güterstand

Der Notar hat beim Verfassen eines Ehevertrags verschiedene Möglichkeiten für die Gestaltung des Güterstands. Das Gesetz sieht die Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft vor. Alle drei Arten können modifiziert werden, damit sie den Wünschen der Ehegatten entsprechen. Es ist möglich, auch beim Ausgleich des Zugewinns bestimmte Teile des Vermögens aus dem Zugewinn zu nehmen. Diese Teile können sich auf Aktien und deren Wertsteigerung beziehen sowie auf das Betriebsvermögen, aber auch auf Vermögen, das einer der Ehegatten während der Ehe erbt.

Interessant ist ein Ehevertrag, der den Güterstand regelt, bei sogenannten „internationalen Ehen“. In solchen Fällen beinhaltet der Ehevertrag auch die Rechtswahl.

Unterhalt

Im Ehevertrag regeln die Ehepartner auch den Unterhalt, den der Ehegatte erhalten soll, welcher die gemeinsamen Kinder betreut. Unterhaltsregelungen für die Versorgung der Ehegatten im Alter, bei Krankheit oder Gebrechen enthält der Ehevertrag ebenfalls. Welche Höhe für den Unterhalt angesetzt wird, hängt vom Lebensstandard der Ehegatten während der Ehe sowie von den finanziellen Möglichkeiten beider Vertragsparteien nach der Scheidung ab. Beide Ehegatten haben mit dem Ehevertrag die Möglichkeit, die Unterhaltspflicht einzuschränken oder zu erweitern.

Vereinbarung für den Fall der Scheidung

Der Abschluss eines Ehevertrages ist auch während der Ehe möglich. Diese Möglichkeit nutzen Ehepaare, wenn sie ihre Ehe als gefährdet ansehen und einen Scheidungskrieg vermeiden wollen. In diesem Fall klärt der Ehevertrag den Ausgleich des Zugewinns, Unterhalt und Versorgung. Ein solcher Ehevertrag erleichtert das Scheidungsverfahren und spart Kosten.

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