Kündigungen

Kündigung

Es gibt eine Vielzahl von Verträgen, die man aus unterschiedlichen Gründen kündigen möchte. Das gilt beispielsweise für Handyverträge und Festnetzverträge, für Verträge mit Internetprovidern ebenso wie Verträge mit Strom- oder Gaslieferanten und für Versicherungsverträge. Auch Mietverträge und Arbeitsverträge können gekündigt werden. Bei allen Verträgen kommt es auf die Kündigungsfrist an, die entweder im Gesetz normiert oder in den jeweiligen Vertragsbedingungen ausgewiesen ist. Nur ausnahmsweise bedarf eine Kündigung auch einer Begründung.

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Worauf es bei der Kündigung eines Vertrages ankommt

Aus Beweisgründen ist die schriftliche Kündigung empfehlenswert. Nicht immer reicht eine Übersendung der Kündigung per E-Mail aus. Noch immer ist der eigenhändig unterzeichnete Brief die am häufigsten verwendete Versandmethode. Als zugestellt gilt die Kündigung, wenn sie den Empfangsbereich des Empfängers erreicht, sodass dieser Kenntnis von ihr erlangen kann, regelmäßig also mit dem Einwurf in den Briefkasten.

Insoweit ist das Zustellungsdatum entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist und nicht das Datum des Versands. Das bedeutet, dass dem Empfänger die Kündigung vor Erreichen der Kündigungsfrist vorliegen muss. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein versenden, bei dem der Empfänger den Erhalt der Kündigung mit dem Zustellungsdatum quittiert.

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus den vertraglichen Kündigungsfristen.
Bei der Kündigung eines Vertrages sind immer Kündigungsfristen zu beachten.

 

Mietvertrag

Handelt es sich um einen Mietvertrag, sind die Kündigungsfristen abhängig von den im Gesetz getroffenen Regelungen. Kündigt ein Mieter, hat er grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigt hingegen der Vermieter das Mietverhältnis, gilt die Mietdauer als Maßstab, wodurch sich die Fristen verlängern. Sowohl Mieter als auch Vermieter haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht. So kann der Mieter das Mietverhältnis unter anderem bei einer Mieterhöhung, bei Sanierungsmaßnahmen oder bei einer gesundheitlichen Gefährdung kündigen, während der Vermieter im Falle des Mietrückstandes dem Mieter fristlos kündigen kann.

Arbeitsvertrag

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für einen Arbeitsvertrag sind in § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Während für den Arbeitnehmer die Kündigungsfrist immer gleich bleibt, muss der Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 BGB im Falle einer Kündigung eines Arbeitnehmers die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit berücksichtigen, sodass sich die Kündigungsfrist entsprechend verlängert. Abweichungen von diesen Grundsätzen gibt es beispielsweise für die Kündigung während der Probezeit oder für die außerordentliche Kündigung.

Darlehensvertrag

Ein Darlehensvertrag kann sowohl vom Darlehensnehmer als auch vom Darlehensgeber ordentlich und unter bestimmten Voraussetzungen auch außerordentlich gekündigt werden. Für die Kündigungsfrist kommt es darauf an, ob für die Rückzahlung des Darlehens ein bestimmter Zeitpunkt vereinbart wurde oder nicht.
Sagt das Gesetz nichts über eine Kündigungsfrist aus, gelten die im jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen über die Möglichkeit einer ordentlichen beziehungsweise außerordentlichen Kündigung sowie über die entsprechenden Fristen.

 

Welche Verträge einer Begründung bedürfen

Grundsätzlich muss die Kündigung eines Vertrages nicht begründet werden. Das gilt beispielsweise für ein Zeitschriftenabonnement ebenso wie für den Vertrag im Fitnessstudio. Doch es gibt Ausnahmen. Zu diesen Ausnahmen gehört die Kündigung, die ein Vermieter gegenüber seinem Mieter ausspricht. Auch eine außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht muss begründet werden. Es muss ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen, der darüber entscheidet, ob eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht, was gleichermaßen für die außerordentliche Kündigung im Mietrecht gilt.

 

Die Rechtsfolgen der Kündigung von Verträgen

Manche Verträge können nicht ohne weiteres gekündigt werden beziehungsweise sind mit bestimmten Rechtsfolgen verbunden. Dies gilt beispielsweise für die Kündigungen von Lebensversicherungen oder Kreditverträgen. Möchten Sie beispielsweise aus einer Baufinanzierung vor Ende der vereinbarten Zinsbindung aussteigen, steht der Bank regelmäßig eine Entschädigung zu, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Das bedeutet für den Kreditnehmer nichts anderes als höhere Kosten. Mit der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung ist ebenfalls immer ein finanzieller Verlust verbunden. Der sogenannte Rückkaufswert eines Lebensversicherungsvertrags liegt deutlich unter dem Wert der Sparleistung des Versicherten, sodass eine vorzeitige Kündigung immer mit einem finanziellen Verlust einhergeht.

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