Widerruf Einzugsermächtigung: Das sollten Sie beachten

Wie geht der Widerruf einer Einzugsermächtigung? Das erfahren Sie hier.
Möchten Sie wissen, wie Sie die Einzugsermächtigung widerrufen können? Das können Sie hier erfahren.

Eine Einzugsermächtigung kann eine gute Sache sein: Einmal ausgefüllt, können regelmäßige Kosten schnell und einfach vom Konto abgebucht werden. Was aber, wenn Sie die Einzugsermächtigung widerrufen möchten? Dann sollten Sie einige Dinge beachten.

Widerruf Einzugsermächtigung: Das bedeutet es

Eine Einzugsermächtigung müssen Sie zum Beispiel sann widerrufen, wenn Sie ihr Konto bei Ihrer bisherigen Bank gekündigt haben. Wenn Sie das nämlich nicht tun, laufen die Einzugsermächtigungen einfach weiter und Ihr Gläubiger versucht die Beträge einzuziehen. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass Mahngebühren fällig werden. Prüfen Sie daher unbedingt vor jeder Kontoauflösung, ob mit diesem Konto Einzugsermächtigungen verknüpft sind, die Sie widerrufen müssen.

Beachten Sie dabei auch, dass es einige Tage dauern kann, bis Ihr Widerruf gültig wird. Planen Sie daher für den Postweg und die Bearbeitungszeit Ihres Widerrufs genügend Zeit ein. Am besten ist es natürlich, wenn Sie ihren Gläubigern schon vor der Kündigung des alten Kontos eine neue Einzugsermächtigung für das neue Konto ausstellen.

Sollten trotz Widerruf der Einzugsermächtigung immer noch die Beträge abgebucht werden, können Sie etwas dagegen tun: Bei einer Lastschrift haben Sie die Möglichkeit, acht Wochen lang einen Widerspruch einzuheben. Beträge, die innerhalb dieser Frist eingezogen wurden, können Sie also wieder zurückbekommen. 

Wie widerrufe ich eine Einzugsermächtigung?

Wenn Sie eine Einzugsermächtigung widerrufen möchten, müssen Sie sich an das Unternehmen wenden, dem Sie die Einzugsermächtigung erteilt haben. Die Anschrift finden Sie in der Regel auf der Homepage des Unternehmens, oder in den Rechnungen.

Wenn Sie ein Konto auflösen und daher die Einzugsermächtigungen widerrufen möchten, sollten Sie zunächst nachsehen, welche Unternehmen eine Einzugsermächtigung von Ihnen haben. Dazu schauen Sie sich einfach die Kontoausgänge der letzten Monate an und notieren, wer Geld von Ihrem Konto abgebucht hat.

Hin und wieder bieten Banken Ihren Neukunden an, sich um die Einzugsermächtigung kümmern. Das ist aber nicht die Regel.

Unser Tipp: Wenn Sie die Einzugsermächtigung widerrufen, weil Sie die Bank wechseln, sollten Sie auf dem Widerruf gleich die neuen Bankdaten angeben und eine neue Einzugsermächtigung erteilen. So sparen Sie sich Unannehmlichkeiten, die unter Umständen darin münden könnten, dass Sie eine Mahngebühr begleichen müssen. 

Widerruf der Einzugsermächtigung: Die einzelnen Schritte

Der Widerruf einer Einzugsermächtigung muss unbedingt schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass Sie nur widerrufen können, indem Sie einen Brief (also eine Kündigung der Einzugsermächtigung) schreiben, diesen unterschreiben und an Ihren Gläubiger schicken. Manche Unternehmen akzeptieren auch, dass Sie die Einzugsermächtigung online widerrufen, indem Sie den Widerruf einscannen und dann per Mail schicken.

Fehlt diese Option, müssen Sie den Widerruf per Post schicken. Bei hohen Beträgen empfiehlt es sich, den Widerruf der Einzugsermächtigung als Einwurf-Einschreiben zu schicken. So bekommen Sie bei der Post einen Beleg darüber, dass Sie den Widerruf abgeschickt haben und können sicher sein, dass er zugestellt worden ist. 

Widerruf Einzugsermächtigung: Diese Daten gehören hinein

Einige Daten muss Ihr Widerruf unbedingt enthalten, damit er gültig ist:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Ihre Kundennummer, Vertragsnummer oder andere Referenz, damit Sie der Kunde identifizieren kann
  • Name und Anschrift Ihres Gläubigers 
  • Ort und Datum
  • Angaben zu dem Konto, auf das sich der Widerruf der Einzugsermächtigung bezieht
  • Ihre Unterschrift

Widerruf der Einzugsermächtigung beendet nicht den Vertrag

Was Sie unbedingt beachten sollten: Der Widerruf der Einzugsermächtigung ändert nichts an den Vertragsverhältnissen. Denn bei dem Widerruf geht es nur um die Bezahlung. Der eigentliche Vertrag bleibt bestehen und damit müssen auch die Kosten, die weiterhin auflaufen, beglichen werden. 

Falls Sie aber keine Einzugsermächtigung mehr erteilen möchten, können Sie auf die Option Dauerauftrag zurückgreifen. Damit haben Sie selbst in der Hand, was mit Ihrem Konto geschieht und müssen trotzdem nicht jeden Monat oder jedes Quartal daran denken, bestimmte Beträge zu überweisen. 

In jedem Fall sollten Sie aber vor jedem Widerruf der Einzugsermächtigung in den Vertrag sehen, den Sie mit Ihrem Gläubiger geschlossen haben. So gehen Sie auf Nummer Sicher. 

 

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