Kostenlose Testamentvorlage

Informationen zur Testamentvorlage

Das Verfassen eines Testaments ist immer dann sinnvoll, wenn die Vermögensverhältnisse aufgrund eines umfangreichen Erbgutes komplizierter sind oder wenn der Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte.

Dann hilft die Testamentsvorlage, alle wichtigen Punkte zu benennen und das Testament rechtssicher abzufassen, um spätere erbrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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Wissenswertes zum Thema Erbrecht und Testament

Viele Menschen machen sich keine Gedanken darüber, was nach ihrem Ableben mit ihrem Vermögen geschieht. Dabei ist ein Testament in den meisten Fällen sinnvoll.

Zumindest immer dann, wenn es mehr als einen Erben gibt, sollte nicht darauf verzichtet werden. Anderenfalls entstehen häufig Probleme und Streitigkeiten innerhalb der sogenannten Erbengemeinschaft.

Vorteile

Ein individuelles Testament bietet innerhalb des gesetzlichen Rahmens Gestaltungsspielraum bei der Aufteilung des Erbes. Das hat den Vorteil, dass sich das vorhandene Vermögen den eigenen Wünschen entsprechend verteilen lässt.

So können auf Wunsch bestimmte Personen aus dem Erbe ausgeschlossen werden. Zudem lässt sich die Versorgung der Kinder sicherstellen. Gerade wenn diese noch minderjährig sind, sollte diese Möglichkeit genutzt werden.

Darüber hinaus verhindert ein Testament, dass es unter den Erben zu Streit kommt. Immerhin ist klar geregelt, wer was bekommt und durch den Einsatz eines Nachlassverwalters lässt sich das auch ohne Probleme durchsetzen.

Gesetzliche Erbfolge

Der Gesetzgeber gewährt bei der Gestaltung des Testaments recht viel Spielraum. Dennoch gibt es natürlich einige Regelungen, die nicht umgangen werden können.

Prinzipiell sieht das Gesetz vor, dass die Erben möglichst nah mit dem Verstorbenen verwandt sein müssen. Ohne ein Testament sind zunächst die Kinder und der Ehepartner erbberechtigt.

Gibt es weder Ehegatten noch Kinder, kommen auch die Eltern oder Geschwister als Erben in Betracht.

Der Pflichtanteil kann nicht gestrichen werden

Das Vermögen lässt sich frei verteilen. Allerdings ist es nicht möglich, den Erben ihren gesetzlichen Pflichtteil zu verwehren. Dieser steht ausschließlich dem Ehepartner sowie den Kindern und, nur sofern es keine Kinder gibt, den Eltern zu.

Die Höhe des Pflichtteils liegt bei der Hälfte des normalen gesetzlichen Anspruchs. Er muss von den Erben aktiv eingefordert werden, wofür eine Frist von drei Jahren zur Verfügung steht.

Auch wenn Sie sich dabei unwohl fühlen, empfehlen wir Ihnen rechtzeitig vorzusorgen. Zu diesem Zweck können Sie zum Beispiel unsere kostenlose Mustervorlage nutzen.

Falls Sie verheiratet sind, sollten Sie die Ausstellung eines sogenannten Berliner Testaments in Erwägung zu ziehen.

 

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