Vorsorgevollmacht

VorsorgevollmachtEine Vorsorgevollmacht ist ein Instrument, um ein staatliches Eingreifen bezüglich der Betreuung zu vermeiden. Die Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt Geschäftsunfähigkeit eintritt, kann nur dann verhindert werden, wenn eine rechtssichere Vorsorgevollmacht vorliegt, in der der Verfasser die betreuende Person benennt.

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Wissenswertes zum Thema Vorsorgevollmacht

Die meisten Menschen beschäftigen sich ungern mit möglicherweise eintretenden Notfällen, wie dem Verlust der Fähigkeit eigene Entscheidungen zu treffen.

Dabei kann es prinzipiell Jeden treffen. Sei es durch eine altersbedingte Demenz oder bereits in jungen Jahren durch einen Unfall. Aus diesem Grund ist es sinnvoll sich auch mit dem schwierigen Thema Vorsorgevollmacht zu beschäftigen und die Ausstellung zumindest in Betracht zu ziehen.

Vorteile

Wird eine Person aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Zustands geschäfts- beziehungsweise einwilligungsunfähig, muss ein anderer notwendige Entscheidungen für sie übernehmen.

Sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird ein Betreuer durch das zuständige Amtsgericht bestimmt. Das Problem ist, dass es sich dabei in vielen Fällen nicht um einen Angehörigen sondern um eine völlig fremde Person handelt.

Es ist also keineswegs sicher, dass sich im Fall der Fälle automatisch der Ehepartner oder die Kinder um die Belange des Betroffenen kümmern dürfen.

Wer sicherstellen möchte, dass ihm seine Entscheidungen künftig nicht von jemand Fremdem abgenommen werden, sollte sich daher bei Zeiten um die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht kümmern.

Mögliche Inhalte

Mit einer Vorsorgevollmacht können verschiedene Berechtigungen erteilt werden. So ist es sowohl möglich, sie auf bestimmte Gebiete, wie zum Beispiel medizinische Behandlungen, zu beschränken als auch eine Vollmacht für alle zulässigen Bereiche zu erteilen.

Um Probleme zu vermeiden, ist es daher wichtig, dass in der Vollmacht genau dargelegt wird, welche Berechtigungen diese umfassen soll.

Allerdings setzt das Gesetz hier auch einige Grenzen, die beachtet werden müssen. Entscheidungen über risikoreiche Behandlungen oder die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung bedürfen beispielsweise trotz Vollmacht der Genehmigung durch einen Richter.

Zu den Rechtsgeschäften, die sich generell nicht durch eine Vollmacht übertragen lassen, zählen zum Beispiel die Ausstellung von Testamenten und Eheschließungen.

Sorgen Sie rechtzeitig vor

Es gibt wenige Gründe, die gegen eine Vorsorgevollmacht sprechen. Und im Idealfall sollte sie bereits in jungen Jahren ausgestellt werden. Denn irgendwann kann es möglicherweise zu spät dazu sein.

Falls Sie nicht genau wissen, wie eine solche Vollmacht aussehen muss, können Sie entweder unsere kostenlose Mustervorlage oder auch diese kostenpflichtige Version für Ihre Vorsorgevollmacht nutzen.