Kostenlose Vorlage für eine Betreuungsvollmacht

BetreuungsvollmachtIhrem Namen entsprechend ist die in § 164 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normierte Generalvollmacht eine umfassende Vollmacht. Sie ermächtigt zur Stellvertretung in allen rechtlichen Angelegenheiten und ist das Pendant zur Spezialvollmacht, die sich auf ein einzelnes Rechtsgeschäft beschränkt. Von einer Generalvollmacht ausgeschlossen sind höchstpersönliche Geschäfte des Familien- und Erbrechts.

Um die Vorlage für eine Betreuungsvollmacht herunterladen zu können, ist lediglich die Anmeldung an unserem Newsletter erforderlich. Die Vorlage ist generalisiert und kann für verschiedene Zwecke genutzt werden.








 

Wissenswertes zum Thema Betreuungsvollmacht

Deutschland altert. Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter und werden dann nicht selten zu Pflegefällen. Doch auch bei jungen Menschen kann es, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, passieren, dass diese einen Betreuer benötigen.

Eine Betreuungsvollmacht dient in diesem Fall dazu, einer bestimmten Person die Vollmacht zu erteilen, die persönlichen Interessen zu vertreten und sich um alle wichtigen Belange des Betroffenen zu kümmern.

Verlassen Sie sich nicht auf die Familie

Die meisten Menschen sind der Meinung, dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit automatisch die Familie verantwortlich ist. Darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen.

Denn auch wenn der Ehepartner oder die Kinder die Betreuung gerne übernehmen wollen, gibt es keine Garantie, dass ihnen das tatsächlich auch gestattet wird.

Das Gericht wird entsprechende Anträge zwar in Betracht ziehen. Unter Umständen kann es aber auch sein, dass eine vollkommen unbekannte dritte Person als Betreuer bestimmt wird.

Um das zu verhindern, sollte eine Betreuungsvollmacht daher bereits in jungen Jahren in Erwägung gezogen werden. Denn eine Ausstellung im Nachhinein ist nicht möglich.

Nutzen Sie zu diesem Zweck am besten die kostenlose Mustervorlage, die wir Ihnen auf dieser Seite zum Download anbieten.

Aufgaben des Betreuers

Die Aufgaben des Betreuers werden durch ein Gericht individuell festgelegt. Eine pauschale Vollmacht für alle Lebensbereiche gibt es in der Regel nicht.

Das Ziel ist es, dem Betreuer so wenig Aufgaben wie möglich zu übertragen. Er soll ausschließlich Aufgaben übernehmen, die der Betreute nicht mehr selbständig ausführen kann.

Zu den möglichen Pflichten des Betreuers können zum Beispiel die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim, die Auflösung der Wohnung sowie die Verwaltung des Vermögens des Betreuten gehören. Darüber hinaus zählen häufig auch das Vereinbaren von Arzt- oder Therapieterminen zu den Aufgaben.

Sie können eine Betreuungsvollmacht durch einen Anwalt oder Notar ausstellen lassen. Alternativ können Sie sie, zum Beispiel mit unserer Mustervorlage, aber auch selbst erstellen.