Kostenlose Vorlage für eine Handlungsvollmacht

HandlungsvollmachtInformationen zur Handlungsvollmacht

Die Handlungsvollmacht ist eine geschäftliche Vertretungsmacht, die auf Handelsgeschäfte begrenzt und die eine sichere Grundlage für das Vertretungshandeln des kaufmännischen Gehilfen ist. Rechtsgrundlage für die Handlungsvollmacht ist § 54 HGB (Handelsgesetzbuch), die dem Handlungsbevollmächtigten die Rechtsgeschäfte erlaubt, die der Betrieb eines Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt, mehr jedoch nicht.

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Wissenswertes zum Thema

Damit ein Mitarbeiter in einem Handelsunternehmen seinen Aufgaben nachkommen kann, ist es nicht immer ausreichend, mit ihm einen Arbeitsvertrag abzuschließen.

Darüber hinaus ist oft auch die Erteilung bestimmter Berechtigungen notwendig. Für diese Fälle hat das Unternehmen die Möglichkeit, eine sogenannte Handlungsvollmacht zu erteilen.

Diese berechtigt den Mitarbeiter dazu bestimmte Aufgaben, die im Rahmen seiner Arbeit anfallen, selbständig durchzuführen.

Im Unterschied zur Prokura muss eine solche Vollmacht nicht im Handelsregister eingetragen werden, sondern kann ganz einfach schriftlich durch den Inhaber oder die Geschäftsleitung erteilt werden.

Verschiedene Formen im Überblick

Es gibt mehrere Formen der Handlungsvollmacht, die sich sowohl hinsichtlich ihrer Dauer als auch hinsichtlich ihres Umfangs voneinander unterscheiden können.

So ist es zum Beispiel möglich, eine einmalige Vollmacht zu erteilen. Diese erlaubt es dem Mitarbeiter eine ganz bestimmte Tätigkeit im Namen des Unternehmens durchzuführen. Der Umfang einer solchen Handlungsvollmacht sollte möglichst genau dargelegt werden.

Darüber hinaus gibt es die sogenannte Arthandlungsvollmacht. Hierbei handelt es sich um eine Vollmacht, die zwar nicht zeitlich, dafür aber auf bestimmte Geschäftsbereiche begrenzt ist.

Bei einer Generalvollmacht handelt es sich, abgesehen von der Prokura, um die weitreichendste Vollmacht. Sie bevollmächtigt den Mitarbeiter für praktische alle Handlungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit anfallen können.

Allerdings unterliegt auch eine Generalvollmacht gewissen Beschränkungen. Tätigkeiten, die über das normale Tagesgeschäft hinaus gehen, werden durch sie nicht abgedeckt. Dazu zählen beispielsweise die Aufnahme von Krediten oder auch das Führen von Gerichtsverhandlungen im Namen des Unternehmens.

Handlungsvollmacht erteilen

Eine Handlungsvollmacht lässt sich im Prinzip ganz einfach ausstellen. Strenge Vorschriften hinsichtlich der Form müssen dabei nicht eingehalten werden.

Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie ihren Umfang möglichst genau darlegen. Auf diese Weise vermeiden Sie Missverständnisse und können sich gegen Kompetenzüberschreitungen seitens des Mitarbeiters absichern.

Verwenden Sie am besten unsere kostenlose Mustervorlage. Diese lässt sich ganz leicht an Ihre Erfordernisse anpassen, sodass Sie eine benötigte Handlungsvollmacht im Handumdrehen erstellen können.