Wer eine gemietete Wohnung oder einen Teil der Wohnung untervermieten möchte, sollte mit dem Untermieter einen Untermietvertrag schließen. Denn nicht jedes Untermietverhältnis verläuft problemlos, sodass ein schriftlich fixierter Untermietvertrag und insbesondere die sehr kurze Kündigungsfrist überaus hilfreich sein können. Ein Untermietverhältnis bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters.
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Wissenswertes zum Thema Untermietvertrag
Normalerweise handelt es ich bei den Vertragsparteien eines Mietverhältnisses um Mieter und Vermieter. Der Vermieter ist der Eigentümer der Immobilie und überlässt diese seinem Mieter zur Nutzung. Im Gegenzug muss ein festgelegter Betrag als Mietzins gezahlt werden.
Anders sieht es hingegen bei einem Untermietvertrag aus. In diesem Fall vermietet der Mieter das Objekt oder Teile davon an eine dritte Person weiter. Der Eigentümer ist somit nicht der Vertragspartner.
Wann das sinnvoll ist
Es gibt verschiedene Situationen, in denen ein Untermietverhältnis sinnvoll sein kann. Ist zum Beispiel ein Auslandssemester geplant, lässt sich durch das befristete Untervermieten sicherstellen, dass die Wohnung bei der Rückkehr wieder genutzt werden kann.
Doch auch wenn der Partner auszieht und man sich die Miete für eine große Wohnung alleine nicht leisten kann, ist ein Untermieter möglicherweise eine gute Lösung.
Was ist zu beachten?
Im Idealfall stellt der Einzug eines Untermieters für alle Seiten einen Gewinn dar. Mieter und Untermieter teilen sich die Kosten und der Vermieter erhält pünktlich die vereinbarten Zahlungen.
Allerdings ist zu beachten, dass ein Untermietvertrag nur mit Zustimmung durch den Eigentümer abgeschlossen werden darf. Auch wenn das meist reine Formsache ist, sollte die Erlaubnis stets im Vorfeld eingeholt werden.
Zudem ist es ratsam einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Denn auch wenn Sie sich mit Ihrem Untermieter zunächst vielleicht gut verstehen, gibt es keine Garantie, dass das auf Dauer so bleibt.
Durch das entsprechende Schriftstück lassen sich künftige Probleme vermeiden und alle Vereinbarungen klar und nachvollziehbar regeln. Verwenden Sie zu diesem Zweck gerne unsere kostenlose Mustervorlage.
Neben den persönlichen Daten beider Vertragspartner sollte der Untermietvertrag unter anderem genaue Angaben zu den Räumlichkeiten, die genutzt werden dürfen, enthalten.
Ferner sollte auf den eigentlichen Hauptmietvertrag hingewiesen werden sowie Kopien der Hausordnung und der Erlaubnis durch den Eigentümer beigefügt werden.
Ebenso dürfen natürlich Informationen hinsichtlich Mietdauer, Höhe der Miete und die vereinbarte Kündigungsfrist (meist drei Monate) nicht fehlen.
Als Alternative zu unserer kostenlosen Mustervorlage finden Sie auf diesem Portal übrigens auch kostenpflichtige Untermietverträge für verschiedene Zwecke.